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Verordnung (EU) 2024/1028 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 über die Erhebung und den Austausch von Daten im Zusammenhang mit Dienstleistungen der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 2024/1028 vom 29.04.2024)
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 114,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,
nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses 1,
nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen 2,
gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren 3,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Dienstleistungen der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften werden von Gastgebern seit vielen Jahren als Ergänzung anderer Beherbergungsdienstleistungen wie Hotels, Hostels oder Frühstückspensionen erbracht. Im Zuge des Wachstums der Plattformwirtschaft nimmt der Umfang von Dienstleistungen der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften EU-weit beträchtlich zu. Während Dienstleistungen der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften Gästen, Gastgebern und dem gesamten Tourismus-Ökosystem viele Möglichkeiten eröffnen, hat ihr schnelles Wachstum Bedenken hervorgerufen und Herausforderungen geschaffen, insbesondere bei lokalen Gemeinschaften und Behörden, etwa im Hinblick darauf, dass sie zu einem Rückgang der Verfügbarkeit langfristig zu vermietenden Wohnraums und zu einem Anstieg von Mieten und Immobilienpreisen beitragen. Im Mittelpunkt dieser Verordnung steht eine der größten Herausforderungen, nämlich der Mangel an verlässlichen Informationen über Dienstleistungen der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften, wie etwa die Identität von Gastgebern, der Ort, an dem diese Dienstleistungen erbracht werden, sowie deren Dauer. Dieser Mangel an solchen Informationen erschwert es den Behörden, die tatsächlichen Auswirkungen der Dienstleistungen der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften zu bewerten und angemessene politische Antworten zu entwickeln und durchzusetzen.
(2) Die Behörden auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene ergreifen zunehmend Maßnahmen zur Beschaffung von Informationen von Gastgebern und Online-Plattformen für die kurzfristige Vermietung von Unterkünften, indem sie Registrierungssysteme und andere Transparenzanforderungen einführen, u. a. für Online-Plattformen für die kurzfristige Vermietung von Unterkünften. Die rechtlichen Verpflichtungen hinsichtlich der Generierung und des Austausches von Daten unterscheiden sich jedoch in Bezug auf Umfang und Häufigkeit sowie auf die damit verbundenen Verfahren deutlich innerhalb der Mitgliedstaaten und von einem Mitgliedstaat zum anderen. Die überwiegende Mehrheit der Online-Plattformen, die die Erbringung von Dienstleistungen der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften vermitteln, bieten ihre Dienste grenzüberschreitend, und zwar im gesamten Binnenmarkt an. Aufgrund unterschiedlicher Transparenzanforderungen und Anforderungen an den Datenaustausch wird das volle Ausschöpfen des Potenzials von Dienstleistungen der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften behindert und das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts beeinträchtigt. Um eine gerechte, unmissverständliche und transparente Bereitstellung von Dienstleistungen der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften im Binnenmarkt als Teil eines ausgewogenen Tourismus-Ökosystems, das Plattformen Möglichkeiten eröffnet, in dem aber auch Ziele der Politik der öffentlichen Hand respektiert werden, zu erreichen, sollten einheitliche und gezielte Vorschriften auf Unionsebene festgelegt werden.
(3) Zu diesem Zweck sollten harmonisierte Vorschriften für die Generierung und den Austausch von Daten zu Dienstleistungen der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften festgelegt werden, damit der Zugang von Behörden zu Daten über die Erbringung von Dienstleistungen der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften sowie die Qualität dieser Daten verbessert werden; dies sollte es den Behörden wiederum ermöglichen, politische Maßnahmen zu diesen Dienstleistungen wirksam und verhältnismäßig zu konzipieren und umzusetzen.
(Stand: 23.05.2024)
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