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Durchführungsbeschluss (GASP) 2024/1240 des Rates vom 29. April 2024 zur Durchführung des Beschlusses 2010/788/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Demokratischen Republik Kongo
(ABl. L 2024/1240 vom 30.04.2024)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,
gestützt auf den Beschluss 2010/788/GASP des Rates vom 20. Dezember 2010 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Demokratischen Republik Kongo 1, insbesondere auf Artikel 6 Absatz 2 und Artikel 7 Absatz 1,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 20. Dezember 2010 den Beschluss 2010/788/GASP angenommen.
(2) Am 20. Februar 2024 hat der Ausschuss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, der gemäß der Resolution 1533 (2004) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eingesetzt wurde, sechs Personen in die Liste der Personen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen. Diese sechs Personen sollten daher in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang I des Beschlusses 2010/788/GASP aufgenommen werden und von der Liste der natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang II jenes Beschlusses gestrichen worden.
(3) Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat darüber hinaus weitere Informationen zu zwei Personen zur Verfügung gestellt, die in der Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang I des Beschlusses 2010/788/GASP aufgeführt sind und deren Einträge daher auf den neuesten Stand gebracht werden sollten.
(4) Anhang I und Anhang II des Beschlusses 2010/788/GASP sollten daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Anhang I und Anhang II des Beschlusses 2010/788/GASP werden gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Luxemburg am 29. April 2024.
Anhang |
( 1) Die folgenden Personen werden in die Liste der natürlichen Personen in Anhang I Buchstabe a "Liste der Personen nach Artikel 3 Absatz 1" des Beschlusses 2010/788/GASP aufgenommen:
" 39. Apollinaire HAKIZIMANA
(alias: a) AMIKWE LEPIC b) LE POÈTE, c) ADONIA)
Benennung: a) Generalleutnant, b) Kommissar für Verteidigung der Forces Démocratiques de Libération du Rwanda - Forces Combattantes Abacunguzi (FDLR-FOCA).
Geburtsdatum: 1964.
Tag der Benennung durch die VN: 20. Februar 2024.
Weitere Angaben: Er wird als eine der Personen benannt, die gemäß Nummer 7 Buchstaben b, e und h der Resolution 2293 (2016) "die politische und militärische Führung der in der DR Kongo operierenden ausländischen bewaffneten Gruppen haben, die die Entwaffnung und die freiwillige Repatriierung oder Neuansiedlung der diesen Gruppen angehörenden Kombattanten behindern", "Handlungen in der DR Kongo planen, steuern oder begehen, die Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße darstellen oder gegen das humanitäre Völkerrecht, soweit anwendbar, verstoßen, einschließlich Handlungen, die sich gegen Zivilpersonen richten, darunter Tötung und Verstümmelung, Vergewaltigung und sonstige Formen sexueller Gewalt, Entführung, Vertreibung und Angriffe auf Schulen und Krankenhäuser", und "im Namen oder auf Anweisung einer benannten Person oder Einrichtung oder im Namen oder auf Anweisung einer Einrichtung, die im Eigentum oder unter der Kontrolle einer benannten Person oder Einrichtung steht, handeln", wie in der Resolution 2688 (2023) bekräftigt wird. Als Militäranführer der FDLR-FOCa ist Apollinaire HAKIZIMANa an der Bekanntmachung und Unterstützung der Aktivitäten der Gruppe beteiligt.
Die "Forces démocratiques de libération du Rwanda-Forces combattantes abacunguzi" (FDLR-FOCA), eine im Osten der DR Kongo operierende nichtstaatliche bewaffnete Gruppe, ist für die Fortdauer des bewaffneten Konflikts, der Instabilität und der Unsicherheit in der DR Kongo und für schwere Menschenrechtsverletzungen in dem Land, einschließlich der Tötungen von Zivilisten, und schwere Verbrechen, wie Vergewaltigungen und andere Formen der sexuellen Gewalt und Entführungen, auch gegen Kinder, verantwortlich. Die FDLR-FOCa wird von "Generalleutnant" Gaston Iyamuremye, alias Rumuli oder Victor Byiringiro, und "General" Pacifique Ntawunguka, alias Omegan, angeführt, gegen die Sanktionen verhängt wurden.
(Stand: 30.04.2024)
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