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Durchführungsverordnung (EU) 2024/1570 der Kommission vom 4. Juni 2024 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2022/423 zur Festlegung der technischen Spezifikationen, Maßnahmen und sonstigen Anforderungen für die Umsetzung des dezentralen IT-Systems nach der Verordnung (EU) 2020/1784 des Europäischen Parlaments und des Rates
(ABl. L 2024/1570 vom 05.06.2024)
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2020/1784 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2020 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten (Zustellung von Schriftstücken) 1, insbesondere auf Artikel 25 Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/1784 sieht vor, dass zuzustellende Schriftstücke, Ersuchen, Bestätigungen, Empfangsbestätigungen, Bescheinigungen und Mitteilungen zwischen Übermittlungs- und Empfangsstellen, zwischen diesen Stellen und den Zentralstellen oder zwischen den Zentralstellen verschiedener Mitgliedstaaten über ein sicheres und zuverlässiges dezentrales IT-System übermittelt werden. Dieses dezentrale IT-System beruht auf einer interoperablen Lösung wie beispielsweise e-CODEX.
(2) Die Durchführungsverordnung (EU) 2022/423 der Kommission 2 legt die technischen Spezifikationen, Maßnahmen und sonstigen Anforderungen für die Umsetzung des dezentralen IT-Systems nach der Verordnung (EU) 2020/1784 fest. Im Anhang der genannten Durchführungsverordnung ist festgelegt, dass das dezentrale IT-System ein e-CODEX-basiertes System ist.
(3) Mit der Verordnung (EU) 2022/850 des Europäischen Parlaments und des Rates 3 wird der Rechtsrahmen für das e-CODEX-System eingerichtet. Darin ist unter anderem vorgesehen, dass das e-CODEX-System von der es verwaltenden Stelle an die künftig für seine Verwaltung zuständige Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA) übergeben wird.
(4) Es ist daher erforderlich, die Durchführungsverordnung (EU) 2022/423 zu ändern, um klarzustellen, dass die autorisierten e-CODEX-Zugangspunkte des in der Verordnung (EU) 2020/1784 genannten dezentralen IT-Systems im Einklang mit dem durch die Verordnung (EU) 2022/850 geschaffenen Rechtsrahmen betrieben werden sollten.
(5) Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass die bestehende Zusammenarbeit bei der Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Rahmen internationaler Übereinkünfte zwischen der Union und Mitgliedstaaten, die nicht an die Verordnung (EU) 2020/1784 gebunden sind, innerhalb des durch die Verordnung (EU) 2022/850 geschaffenen Rechtsrahmens für das e-CODEX-System fortgesetzt werden kann. Zu diesem Zweck sollten die Bedingungen festgelegt werden, unter denen sich diese Mitgliedstaaten an dem dezentralen IT-System beteiligen können.
(6) Die Änderungen der Durchführungsverordnung (EU) 2022/423 berühren nicht den Zeitpunkt, ab dem die Artikel 5, 8 und 10 der Verordnung (EU) 2020/1784 im Einklang mit Artikel 37 Absatz 2 der genannten Verordnung anwendbar werden.
(7) Die in dieser Verordnung festgelegten Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des Ausschusses für die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten -
(8) Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde gemäß Artikel 42 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates 4 angehört und hat am 8. März 2024 eine Stellungnahme abgegeben
- hat folgende Verordnung erlassen:
Artikel 1 Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2022/423
Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2022/423 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Artikel 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt gemäß den Verträgen unmittelbar in den Mitgliedstaaten.
Brüssel, den 4. Juni 2024
2) Durchführungsverordnung (EU) 2022/423
(Stand: 03.07.2024)
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