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Durchführungsbeschluss (EU) 2024/1589 der Kommission vom 4. Juni 2024 über die harmonisierten Normen für Verflüssigungssätze für die Kälteanwendung zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2015/1095 der Kommission
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 2024/1589 vom 06.06.2024)
Neufassung -Ersetzt die Mitt. 2017/C 44/1
Ergänzende Informationen |
Normenübersicht / Normen - Archiv 2017
Reglungen zur Umsetzung der RL 2009/125/EG "Ökodesign-Richtlinie" |
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 1, insbesondere auf Artikel 10 Absatz 6,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Wurde ein Produkt nach harmonisierten Normen hergestellt, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, so müssen die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 9 Absatz 2 der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 2 davon ausgehen, dass es allen einschlägigen Anforderungen der geltenden Durchführungsmaßnahme entspricht, auf die sich diese Normen beziehen. In Artikel 4 und Anhang VI der Verordnung (EU) 2015/1095 der Kommission 3 sind die einschlägigen Anforderungen an die Messung und Berechnung für Verflüssigungssätze festgelegt.
(2) Mit dem Änderungsschreiben Nr. 1 zu M/495 vom 2. Oktober 2013 beauftragte die Europäische Kommission das Europäische Komitee für Normung (CEN), das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (Cenelec) und das Europäische Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) mit der Ausarbeitung harmonisierter Normen zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2015/1095 der Kommission.
(3) Auf der Grundlage des Auftrags M/495 Änderung Nr. 1 vom 2. Oktober 2013 überarbeitete das CEN die Norm EN 13215:2015, was zur Annahme der Norm EN 13215:2016+A1:2020 über die Prüfbedingungen für Verflüssigungssätze führte.
(4) Die Kommission bewertete gemeinsam mit dem CEN, ob die harmonisierte Norm EN 13215:2016+A1:2020 dem Auftrag M/495 Änderung Nr. 1 vom 2. Oktober 2013 entspricht.
(5) Die harmonisierte Norm EN 13215:2016+A1:2020 erfüllt die Anforderungen, die sie abdecken soll und die in der Verordnung (EU) 2015/1095 festgelegt sind. Daher ist es angezeigt, die Fundstelle dieser Norm im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen.
(6) In ihrer Mitteilung 2017/C 44/1 4 veröffentlichte die Kommission die Titel und Fundstellen von Normen und vorläufig angewandten Mess- und Berechnungsmethoden, um den Herstellern und nationalen Marktüberwachungsbehörden ergänzende Informationen für die Durchsetzung der Verordnung (EU) 2015/1095 und der Delegierten Verordnung (EU) 2015/1094 der Kommission 5 bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Fundstellen harmonisierter Normen im Amtsblatt der Europäischen Union zur Verfügung zu stellen. Spätere Fassungen dieser Normen wurden - mit Ausnahme der Norm über die Prüfbedingungen für Verflüssigungssätze - von der Kommission abgelehnt. Diese Mitteilung sollte daher mit Inkrafttreten dieses Beschlusses aufgehoben werden.
(7) Die Einhaltung einer harmonisierten Norm begründet die Konformitätsvermutung in Bezug auf die entsprechenden wesentlichen Anforderungen, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union festgelegt sind, ab dem Datum der Veröffentlichung der Fundstelle dieser Norm im Amtsblatt der Europäischen Union. Dieser Beschluss sollte daher am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft treten
(Stand: 13.06.2024)
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