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Beschluss (GASP) 2024/1709 des Rates vom 17. Juni 2024 zur Änderung des Beschlusses 2014/386/GASP über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion
(ABl. L 2024/1709 vom 18.06.2024)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 23. Juni 2014 den Beschluss 2014/386/GASP 1 angenommen.
(2) Der Europäische Rat hat am 21. und 22. März 2024 die entschlossene Unterstützung der Union für die Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen und ihr naturgegebenes Recht auf Selbstverteidigung gegen die Aggression Russlands bekräftigt. Die Union erkennt die rechtswidrige Annexion der Krim und Sewastopols durch die Russische Föderation nicht an und verurteilt sie weiterhin als Verstoß gegen das Völkerrecht. Die Union setzt sich weiterhin für die vollständige Umsetzung ihrer Politik der Nichtanerkennung ein.
(3) Angesichts der ernsten Lage und solange die rechtswidrigen Handlungen der Russischen Föderation weiterhin gegen grundlegende Regeln des Völkerrechts, insbesondere gegen das in Artikel 2 Absatz 4 der Charta der Vereinten Nationen verankerte Verbot der Anwendung von Gewalt, oder gegen das humanitäre Völkerrecht verstoßen, ist es angezeigt, alle von der Union verhängten Maßnahmen aufrechtzuerhalten. Folglich sollte der Beschluss 2014/386/GASP bis zum 23. Juni 2025 verlängert werden.
(4) Der Beschluss 2014/386/GASP sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses 2014/386/GASP erhält folgende Fassung:
"Dieser Beschluss gilt bis zum 23. Juni 2025."
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Luxemburg am 17. Juni 2024.
ENDE |
(Stand: 21.06.2024)
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