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Regelwerk, EU 2024, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2024/1783 des Rates vom 24. Juni 2024 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/2147 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Stabilität und den politischen Übergang Sudans untergraben

(ABl. L 2024/1783 vom 24.06.2024)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2023/2147 des Rates vom 9. Oktober 2023 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Stabilität und den politischen Übergang Sudans untergraben 1, insbesondere auf Artikel 13 Absatz 1,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 9. Oktober 2023 die Verordnung (EU) 2023/2147 angenommen.

(2) Der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden "Hoher Vertreter") hat am 27. November 2023 eine Erklärung im Namen der Union zu den jüngsten Entwicklungen in Sudan abgegeben, in der die Union und ihre Mitgliedstaaten die anhaltenden Kämpfe zwischen den sudanesischen Streitkräften (Sudanese Armed Forces - SAF) und den Rapid Support Forces (RSF) sowie den jeweils angeschlossenen Milizen erneut aufs Schärfste verurteilt haben. In der Erklärung werden ferner die dramatische Eskalation der Gewalt und die nicht wiedergutzumachenden Verluste an Menschenleben in Darfur und im ganzen Land sowie die Verstöße gegen die internationalen Menschenrechtsnormen und das humanitäre Völkerrecht beklagt.

(3) Der Rat hat am 22. Januar 2024 die Durchführungsverordnung (EU) 2024/384 2 angenommen, mit der ein erstes Paket restriktiver Maßnahmen gegen sechs Organisationen der SAF und der RSF, die für die Unterstützung von Handlungen verantwortlich sind, welche die Stabilität und den politischen Übergang Sudans untergraben, angenommen wurde.

(4) Am 1. März 2024 hat der Hohe Vertreter zusammen mit dem für Krisenmanagement zuständigen Kommissionsmitglied das kürzlich von der De-facto-Regierung Sudans verhängte Verbot der Lieferung grenzüberschreitender humanitärer Hilfe aus dem Tschad nach Sudan an die Zivilbevölkerung, die unter den SAF und den RSF gleichermaßen leidet, als einen eklatanten Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht auf das Schärfste verurteilt.

(5) Angesichts der sehr ernsten Lage sollten sechs Personen in die in Anhang I der Verordnung (EU) 2023/2147 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen aufgenommen werden.

(6) Die Verordnung (EU) 2023/2147 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Anhang I der Verordnung (EU) 2023/2147 wird nach Maßgabe des Anhangs der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Luxemburg am 24. Juni 2024.

1) ABl. L, 2023/2147, 11.10.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2023/2147/oj.

2) Durchführungsverordnung (EU) 2024/384 des Rates vom 22. Januar 2024 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/2147 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Stabilität und den politischen Übergang Sudans untergraben (ABl. L, 2024/384, 22.1.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2024/384/oj).


.

Anhang

In Anhang I der Verordnung (EU) 2023/2147 werden unter Abschnitt A "Natürliche Personen" folgende Tabelle und folgende Einträge angefügt:

"Name Angaben zur Identifizierung Gründe Datum der Aufnahme in die Liste
1. Mirghani Idriss SULEIMAN Staatsangehörigkeit: sudanesisch
Geschlecht: männlich
Funktion: Generalleutnant der sudanesischen Streitkräfte;
Generaldirektor von Defence Industries System;
Leiter der Produktionsbehörde der sudanesischen Armee
Verbundene Personen: General Abdelfattah Al-Burhan, Oberbefehlshaber der sudanesischen Streitkräfte (im Folgenden "SAF" (Sudanese Armed Forces))
Verbundene Organisationen: Defense Industries System, SMT Engineering; SAF
Generalleutnant Mirghani Idriss Suleiman ist Offizier der SAF und Generaldirektor von Defence Industries System (DIS), eines Unternehmens, gegen das die Europäische Union Sanktionen verhängt hat, da es Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt, die den Frieden, die Stabilität und die Sicherheit Sudans bedrohen.

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