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Beschluss (GASP) 2024/1967 des Rates vom 15. Juli 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2020/1999 über restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße
(ABl. L 2024/1967 vom 15.07.2024)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 7. Dezember 2020 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2020/1999 1 angenommen.
(2) In der Erklärung des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden "Hoher Vertreter") im Namen der Europäischen Union vom 8. Dezember 2020 zur weltweiten Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte haben die Union und ihre Mitgliedstaaten ihr starkes Engagement für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte in der ganzen Welt bekräftigt. Durch die weltweite Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte wird die Entschlossenheit der Union unterstrichen, ihre Rolle bei der Bekämpfung schwerer Menschenrechtsverletzungen und -verstöße weltweit zu stärken. Die wirksame Wahrnehmung der Menschenrechte durch alle ist ein strategisches Ziel der Union. Die Achtung der Menschenwürde, der Freiheit, der Demokratie, der Gleichheit, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte ist ein Grundwert der Union und ihrer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik.
(3) In seiner Erklärung vom 16. Dezember 2023 betonte der Hohe Vertreter, dass die Union über die zunehmende Gewalt gegen Palästinenser durch extremistische Siedler im besetzten Westjordanland besorgt ist, die ein nie dagewesenes Ausmaß erreicht hat. Die Union bekräftigte erneut, dass sie die Gewalt durch Siedler entschieden verurteilt, und forderte Rechenschaftspflicht. Die Union hat Israel zudem aufgefordert, die Gewalt durch Siedler zu verhindern und dafür zu sorgen, dass die Täter zur Rechenschaft gezogen werden. Seit den Terroranschlägen der Hamas gegen Israel vom 7. Oktober 2023 hat die Gewalt durch Siedler drastisch zugenommen.
(4) In ihrer gemeinsamen Erklärung vom 20. Mai 2024 zu den Angriffen auf medizinische und zivile Infrastruktur im Gazastreifen und im Westjordanland haben der Hohe Vertreter und der Kommissar für Krisenmanagement das Leid der Zivilbevölkerung im Gazastreifen als menschliche Tragödie bezeichnet und die tiefe Besorgnis der Union zum Ausdruck gebracht. Sie bekräftigten ihre Forderungen nach einer sofortigen Waffenruhe, der bedingungslosen Freilassung aller Geiseln und dem uneingeschränkten Zugang für humanitäre Hilfe.
(5) In diesem Zusammenhang sollten fünf Personen und drei Organisationen in die im Anhang des Beschlusses (GASP) 2020/1999 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden.
(6) Der Beschluss (GASP) 2020/1999 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2020/1999 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 15. Juli 2024.
Anhang |
Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2020/1999 wird wie folgt geändert:
=> als PDF-Datei öffnen
ENDE |
(Stand: 18.07.2024)
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