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Durchführungsverordnung (EU) 2024/1971 des Rates vom 15. Juli 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1529 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran
(ABl. L 2024/1971 vom 16.07.2024)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2023/1529 des Rates vom 20. Juli 2023 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran 1, insbesondere auf Artikel 7 Absätze 3 und 4,
gestützt auf den Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 20. Juli 2023 hat der Rat die Verordnung (EU) 2023/1529 angenommen.
(2) Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses (GASP) 2023/1532 2 hat der Rat beschlossen, dass die darin enthaltenen restriktiven Maßnahmen bis zum 27. Juli 2025 verlängert werden sollten.
(3) Der Rat ist zu dem Schluss gelangt, dass in Anhang III der Verordnung (EU) 2023/1529 die Einträge zu vier benannten Personen und zwei Organisationen geändert werden sollten.
(4) Die Verordnung (EU) 2023/1529 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgende Verordnung erlassen:
Anhang III der Verordnung (EU) 2023/1529 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am 15. Juli 2024.
2) Beschluss (GASP) 2023/1532 des Rates vom 20. Juli 2023 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran (ABl. L 186 vom 25.07.2023 S. 20).
Anhang |
Anhang III der Verordnung (EU) 2023/1529 mit der Überschrift "Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen gemäß Artikel 3" wird wie folgt geändert:
=> als PDF-Datei öffnen
ENDE |
(Stand: 19.07.2024)
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