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Beschluss (EU) 2024/2092 der Kommission vom 31. Juli 2024 zur Bestätigung der Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2024/1359 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bewältigung von Krisensituationen und Situationen höherer Gewalt im Bereich Migration und Asyl
(ABl. L 2024/2092 vom 02.08.2024)
Die Europäische Kommission -
gestützt auf das dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügte Protokoll Nr. 21 über die Position des Vereinigten Königreichs und Irlands hinsichtlich des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, insbesondere auf Artikel 4,
gestützt auf die Mitteilung Irlands, dass es die Verordnung (EU) 2024/1359 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 zur Bewältigung von Krisensituationen und Situationen höherer Gewalt im Bereich Migration und Asyl und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1147 1 anzunehmen und durch sie gebunden zu sein wünscht,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Die Verordnung (EU) 2024/1359 wurde am 14. Mai 2024 erlassen und trat am 11. Juni 2024 in Kraft. Ihre Bestimmungen gelten ab dem 1. Juli 2026.
(2) Mit Schreiben vom 27. Juni 2024 hat Irland mitgeteilt, dass es die Verordnung (EU) 2024/1359 anzunehmen und durch sie gebunden zu sein wünscht.
(3) Die Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2024/1359 sollte daher bestätigt werden.
(4) Da es für die Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2024/1359 keine spezifischen Bedingungen gibt, sind keine Übergangsmaßnahmen erforderlich
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Die Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2024/1359 wird bestätigt.
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Brüssel, den 31. Juli 2024
ENDE |
(Stand: 21.08.2024)
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