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Durchführungsbeschluss (GASP) 2024/2162 des Rates vom 14. August 2024 zur Durchführung des Beschlusses 2014/932/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Jemen
(ABl. L 2024/2162 vom 14.08.2024)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,
gestützt auf den Beschluss 2014/932/GASP des Rates vom 18. Dezember 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Jemen 1, insbesondere auf Artikel 3,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 18. Dezember 2014 den Beschluss 2014/932/GASP angenommen.
(2) Am 30. Juli 2024 hat der Ausschuss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, der gemäß der Resolution 2140 (2014) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eingesetzt wurde, zwei Personen von der Liste der Personen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, gestrichen.
(3) Der Anhang des Beschlusses 2014/932/GASP sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Der Anhang des Beschlusses 2014/932/GASP wird gemäß dem Anhang dieses Beschlusses geändert.
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 14. August 2024.
Anhang |
Die folgenden Einträge werden von der Liste unter der Unterüberschrift " Personen" im Anhang des Beschlusses 2014/932/GASP ("Liste der in Artikel 1 Absatz 1, Artikel 2a Absatz 1 und Artikel 2b Absätze 1 und 2 genannten Personen und Einrichtungen") gestrichen:
3. Ali Abdullah Saleh (alias: Ali Abdallah Salih);
5. Ahmed Ali Abdullah Saleh (alias: Ahmed Ali Abdullah Al-Ahmar).
ENDE |
(Stand: 19.08.2024)
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