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Regelwerk, EU 2024, Betriebssicherheit - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2024/2408 der Kommission vom 13. September 2024 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/1586 hinsichtlich harmonisierter Normen für Hubtische, Erdbaumaschinen, Krane und kraftbetätigte Türen

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 2024/2408 vom 16.09.2024)


Ergänzende Informationen
Normenübersicht


Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 1, insbesondere auf Artikel 10 Absatz 6,

gestützt auf die Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG 2, insbesondere auf Artikel 7 Absatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß Artikel 7 der Richtlinie 2006/42/EG wird bei Maschinen, die nach harmonisierten Normen oder Teilen davon hergestellt wurden, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, davon ausgegangen, dass sie den von diesen harmonisierten Normen oder Teilen davon erfassten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen nach Anhang I der genannten Richtlinie entsprechen.

(2) Mit Schreiben M/396 vom 19. Dezember 2006 richtete die Kommission an das Europäische Komitee für Normung (im Folgenden "CEN") und das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (im Folgenden "Cenelec") einen Auftrag (im Folgenden "Auftrag") zur Ausarbeitung, zur Überarbeitung und zum Abschluss der Arbeiten an harmonisierten Normen zur Unterstützung der Richtlinie 2006/42/EG, um den Änderungen, die durch diese Richtlinie an der Richtlinie 98/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 3 vorgenommen wurden, Rechnung zu tragen.

(3) Auf der Grundlage des Auftrags überarbeitete das CEN die folgenden harmonisierten Normen, deren Fundstellen mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1586 der Kommission 4 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden: EN 1570-1:2011+A1:2014 und EN 13557:2003+A2:2008. Dies führte zur Annahme der folgenden überarbeiteten harmonisierten Normen: EN 1570-1:2024 und EN 13557:2024.

(4) Darüber hinaus änderte das CEN auf der Grundlage des Auftrags die folgenden harmonisierten Normen, deren Fundstellen mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1586 der Kommission im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden: EN ISO 3164:2013 und EN 16005:2012 sowie ihre Berichtigung EN 16005:2012/AC:2015. Diese führte zur Annahme der geänderten harmonisierten Norm EN ISO 3164:2013/A1:2024 und der konsolidierten harmonisierten Norm EN 16005:2023+A1:2024.

(5) Die Kommission hat gemeinsam mit dem CEN geprüft, ob diese Normen dem Auftrag entsprechen.

(6) Die folgenden harmonisierten Normen entsprechen den Sicherheitszielen, die sie abdecken sollen und die in der Richtlinie 2006/42/EG festgelegt sind: EN 1570-1:2024, EN ISO 3164:2013 und ihre Änderung EN ISO 3164:2013/A1:2024, EN 13557:2024 und EN 16005:2023+A1:2024. Daher ist es angezeigt, die Fundstellen dieser Normen und der einschlägigen Änderungen im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen.

(7) In Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/1586 sind die Fundstellen der harmonisierten Normen aufgeführt, die eine Konformitätsvermutung mit der Richtlinie 2006/42/EG begründen. Um sicherzustellen, dass die Fundstellen der harmonisierten Normen zur Unterstützung der Richtlinie 2006/42/EG in einem einzigen Rechtsakt aufgeführt sind, sollten die Fundstellen der harmonisierten Normen EN 1570-1:2024, EN ISO 3164:2013 mit Änderung EN ISO 3164:2013/A1:2024, EN 13557:2024 und EN 16005:2023+A1:2024 in den genannten Anhang aufgenommen werden.

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(Stand: 18.09.2024)

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