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Beschluss (GASP) 2024/2702 des Rates vom 14. Oktober 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/2287 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Niger
(ABl. L 2024/2702 vom 15.10.2024)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 23. Oktober 2023 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2023/2287 angenommen 1.
(2) Der Beschluss (GASP) 2023/2287 gilt bis zum 24. Oktober 2024. Aufgrund einer Überprüfung dieses Beschlusses sollten die darin festgelegten restriktiven Maßnahmen bis zum 24. Oktober 2025 verlängert werden.
(3) Der Beschluss (GASP) 2023/2287 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
In Artikel 9 des Beschlusses (GASP) 2023/2287 wird Absatz 1 durch den folgenden Absatz ersetzt:
"Dieser Beschluss gilt bis zum 24. Oktober 2025".
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Luxemburg am 14. Oktober 2024.
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ENDE |
(Stand: 25.10.2024)
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