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Regelwerk, EU 2024, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2024/2702 des Rates vom 14. Oktober 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/2287 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Niger

(ABl. L 2024/2702 vom 15.10.2024)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 23. Oktober 2023 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2023/2287 angenommen 1.

(2) Der Beschluss (GASP) 2023/2287 gilt bis zum 24. Oktober 2024. Aufgrund einer Überprüfung dieses Beschlusses sollten die darin festgelegten restriktiven Maßnahmen bis zum 24. Oktober 2025 verlängert werden.

(3) Der Beschluss (GASP) 2023/2287 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

In Artikel 9 des Beschlusses (GASP) 2023/2287 wird Absatz 1 durch den folgenden Absatz ersetzt:

"Dieser Beschluss gilt bis zum 24. Oktober 2025".

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 14. Oktober 2024.

1) Beschluss (GASP) 2023/2287 des Rates vom 23. Oktober 2023 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Niger (ABl. L, 2023/2287, 24.10.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/2287/oj).


ENDE

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