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Verordnung (EU) 2024/2747 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2024 zur Schaffung eines Rahmens von Maßnahmen für einen Binnenmarkt-Notfall und die Resilienz des Binnenmarkts und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2679/98 des Rates (Verordnung über Binnenmarkt-Notfälle und die Resilienz des Binnenmarkts)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 2024/2747 vom 08.11.2024)
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 21, 46 und 114,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,
nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses 1,
nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen 2,
gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren 3,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Frühere Krisen, insbesondere die ersten Tage der COVID-19-Krise, haben gezeigt, dass der freie Verkehr von Waren, Personen und Dienstleistungen im Binnenmarkt und seine Lieferketten stark beeinträchtigt werden können. Dies kann sich auf den grenzüberschreitenden Handel zwischen Mitgliedstaaten auswirken und somit das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts stören. Darüber hinaus fehlten während dieser Krisen geeignete Krisenmanagementinstrumente und Koordinierungsmechanismen, sie deckten nicht alle Aspekte des Binnenmarkts ab oder sie ermöglichten keine rechtzeitige und wirksame Reaktion auf solche Krisen.
(2) In der Anfangsphase der COVID-19-Krise führten die Mitgliedstaaten Hindernisse für den freien Verkehr im Binnenmarkt sowie unterschiedliche Maßnahmen in Bezug auf die Versorgung mit Waren und Dienstleistungen ein, die in der Krise von entscheidender Bedeutung waren oder für die Reaktion darauf unerlässlich; diese Hindernisse und Maßnahmen waren jedoch nicht immer gerechtfertigt. Die Ad-hoc-Maßnahmen der Kommission zur Wiederherstellung des Funktionierens des Binnenmarkts auf der Grundlage der bestehenden Vorschriften reichten nicht aus. Die Union war nicht ausreichend vorbereitet, um für eine effiziente Herstellung, Beschaffung und Verteilung krisenrelevanter nicht medizinischer Waren wie persönlicher Schutzausrüstung zu sorgen. Die Maßnahmen zur Gewährleistung der Verfügbarkeit krisenrelevanter nicht medizinischer Waren während der COVID-19-Krise waren zwangsläufig reaktiv. Die COVID-19-Krise hat auch offenbart, dass es keinen zufriedenstellenden Informationsaustausch und Überblick über die Produktionskapazitäten in der gesamten Union sowie die Schwachstellen bei den unionsweiten und globalen Lieferketten gibt.
(3) Außerdem hatten unkoordinierte Maßnahmen zur Einschränkung der Freizügigkeit besondere Auswirkungen auf Branchen, die auf Wanderarbeitnehmer angewiesen sind, einschließlich Arbeitnehmern in den Grenzregionen, denen während der COVID-19-Krise eine wesentliche Rolle für den Binnenmarkt zukam.
(4) Im Rahmen der Integrierten Regelung für die politische Reaktion auf Krisen (Integrated Political Crisis Response, IPCR) konnte der Rat Informationen austauschen und bestimmte Maßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise koordinieren, während die Mitgliedstaaten in anderen Situationen unabhängig gehandelt haben. Die Maßnahmen der Kommission verzögerten sich jedoch um mehrere Wochen, da es keine unionsweiten Maßnahmen der Eventualfallplanung gab und nicht klar war, mit welcher nationalen Behörde Kontakt aufzunehmen war, um rasche Lösungen für die krisenbedingten Auswirkungen auf den Binnenmarkt zu finden. Darüber hinaus wurde deutlich, dass unkoordinierte restriktive Maßnahmen der Mitgliedstaaten die Auswirkungen der Krise auf den Binnenmarkt weiter verschärfen würden. Es stellte sich heraus, dass es Vereinbarungen zwischen den Mitgliedstaaten und den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union in Bezug auf Eventualfallplanung, Koordinierung auf technischer Ebene sowie Zusammenarbeit und Informationsaustausch bedarf. Außerdem wurde deutlich, dass durch das Fehlen einer wirksamen Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten die Engpässe bei Waren verschärft und weitere Hindernisse für den freien Dienstleistungs- und Personenverkehr geschaffen wurden.
(Stand: 28.11.2024)
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