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Regelwerk, EU 2024, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2024/2755 des Rates vom 24. Oktober 2024 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2309 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Haiti

(ABl. L 2024/2755 vom 24.10.2024)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2022/2309 des Rates vom 25. November 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Haiti 1, insbesondere auf Artikel 16 Absatz 1,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 25. November 2022 hat der Rat die Verordnung (EU) 2022/2309 angenommen.

(2) Am 27. September 2024 hat der Ausschuss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, der gemäß der Resolution des VN-Sicherheitsrates 2653 (2022) eingesetzt wurde, zwei Personen in die Liste der Personen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen.

(3) Die Verordnung (EU) 2022/2309 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Anhang I der Verordnung (EU) 2022/2309 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 24. Oktober 2024.

1) ABl. L 307 vom 28.11.2022 S. 17.


.

Anhang

In Anhang I der Verordnung (EU) 2022/2309 werden die folgenden Einträge in die "Liste der in den Artikeln 2, 3 und 9 genannten natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen" unter der Überschrift "PERSONEN" aufgenommen:

" 6. Prophane VICTOR. Benennung gemäß Nummer 15 der Resolution 2653 (2022) des VN-Sicherheitsrates für die unter den Nummern 3, 6 und 11 aufgeführten Maßnahmen, wie unter Nummer 16 Buchstabe a und Nummer 16 Buchstabe b dieser Resolution näher ausgeführt.

Funktion: Ehemaliges Mitglied des haitianischen Parlaments, das an illegalem Waffenhandel beteiligt ist und Gewalt einsetzt, um politische Vorteile zu erzielen.

Geburtsdatum: -

Geburtsort: -

Staatsangehörigkeit: haitianisch

Datum der Benennung durch die Vereinten Nationen: 27. September 2024

Geschlecht: männlich

Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:

Prophane Victor ist seit Langem an Handlungen beteiligt, die den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität Haitis sowie der gesamten Region bedrohen. Insbesondere hat er Banden unterstützt und bewaffnet, illegal mit Waffen gehandelt, Staatseinnahmen umgelenkt und Gewalt eingesetzt, um politische Vorteile und finanzielle Gewinne für sich zu erzielen.

Prophane Victor war als Mitglied der jüngsten Nationalversammlung (2016-2020) Abgeordneter ("deputé ") für Petite Riviere im Departement Artibonite, einem Gebiet, in dem Gewalt und das Ausmaß der Kontrolle durch Banden zunimmt. Um seine Wahl zum Abgeordneten im Jahr 2016 und seine Kontrolle über das Gebiet sicherzustellen, begann Prophane Victor mit der Bewaffnung junger Männer in Petite Riviere, die anschließend die Bande "Gran Grif" bildeten, welche derzeit für den größten Teil der Menschenrechtsverletzungen, einschließlich sexueller Gewalt, im Departement Artibonite verantwortlich ist (siehe Dokument S/2023/674, Rn. 75). Er ist nicht mehr Mitglied des Parlaments und hat kein politisches Amt inne.

Neben der Nutzung von Banden zur Festigung seiner politischen Stellung ist Victor ein ehemaliger leitender Zollbediensteter und ein Geschäftsmann, der Teile der Zollbehörde kontrolliert, was es ihm ermöglicht hat, Wohlstand zu erringen und sich ungestraft an einer Reihe krimineller Aktivitäten zu beteiligen. Laut Berichten vom Januar 2023 bedrohte Victor Zollbedienstete bei ihrer Arbeit.

Victor hat seine Unterstützung der Bande "Gran Grif" bis 2020 fortgesetzt und seitdem rivalisierende Banden in diesem Gebiet unterstützt (siehe Dokument S/2023/674, Rn. 75).

7. Luckson ELAN. Benennung gemäß Nummer 15 der Resolution 2653 (2022) des VN-Sicherheitsrates für die unter den Nummern 3, 6 und 11 aufgeführten Maßnahmen, wie unter Nummer 16 Buchstabe a, Nummer 16 Buchstabe b, Nummer 16 Buchstabe d, Nummer 16 Buchstabe e und Nummer 16 Buchstabe f dieser Resolution näher ausgeführt.

Funktion: Anführer der Bande "Gran Grif"

Geburtsdatum: 6. Januar 1988

Geburtsort: -

Staatsangehörigkeit: haitianisch

Datum der Benennung durch die Vereinten Nationen: 27. September 2024

Geschlecht: männlich

Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:

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(Stand: 29.10.2024)

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