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Regelwerk, EU 2024, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2024/2783 des Rates vom 29. Oktober 2024 zur Änderung des Beschlusses 2013/184/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Myanmar/Birma

(ABl. L 2024/2783 vom 29.10.2024)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 22. April 2013 den Beschluss 2013/184/GASP 1 angenommen.

(2) Der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik hat am 31. Januar 2023 eine Erklärung im Namen der Union abgegeben und darin aufs Schärfste den Sturz der demokratisch gewählten Regierung Myanmars durch die Streitkräfte Myanmars unter eklatanter Verletzung des Willens der Bevölkerung, den diese in den allgemeinen Wahlen vom 8. November 2020 zum Ausdruck gebracht hatte, verurteilt. Durch diese unrechtmäßige Handlung wurde der Übergang des Landes zur Demokratie umgekehrt, mit katastrophalen humanitären, sozialen, sicherheitsbezogenen, wirtschaftlichen und menschenrechtlichen Folgen.

(3) Die Union ist nach wie vor zutiefst besorgt über die anhaltende Eskalation der Gewalt in Myanmar/Birma und die Entwicklung hin zu einem lang anhaltenden Konflikt mit regionalen Auswirkungen. Die Union verurteilt die anhaltenden schweren Menschenrechtsverletzungen durch die Streitkräfte Myanmars, einschließlich Folter, sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt, die Verfolgung von Akteuren der Zivilgesellschaft, Menschenrechtsverteidigern und Journalisten und die Angriffe auf die Zivilbevölkerung, einschließlich ethnischer und religiöser Minderheiten.

(4) Da keine raschen Fortschritte in Bezug auf die Lage in Myanmar/Birma erzielt wurden, hat die Union mehrfach ihre Bereitschaft erklärt, weitere restriktive Maßnahmen gegen diejenigen zu ergreifen, die für die Untergrabung der Demokratie und der Rechtstaatlichkeit und für die schweren Menschenrechtsverletzungen in diesem Land verantwortlich sind.

(5) In Anbetracht der anhaltend ernsten Lage in Myanmar/Birma sollten drei Personen und eine Organisation in die im Anhang des Beschlusses 2013/184/GASP enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden.

(6) Der Beschluss 2013/184/GASP sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Anhang des Beschlusses 2013/184/GASP wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 29. Oktober 2024.

1) Beschluss 2013/184/GASP des Rates vom 22. April 2013 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Myanmar/Birma (ABl. L 111 vom 23.04.2013 S. 75).

.

Anhang

Der Anhang des Beschlusses 2013/184/GASP wird wie folgt geändert:

1. Folgende Einträge werden in die Liste in Abschnitt A (Natürliche Personen gemäß Artikel 5 Absatz 1 und Artikel 6 Absatz 1) aufgenommen:

Name Angaben zur Identität Begründung Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste
"104. Saw Chit Thu
(alias Saw San Myint, Maung Chit Thu, Chit Thu)
Staatsangehörigkeit: Myanmar/Birma
Geburtsort: Dorf Inn, Hlaingbwe, Bundesstaat Karen/Kayin, Myanmar/Birma;
Geschlecht: männlich;
Dienstgrad: Oberst;
Verbundene Organisation: Chit Linn Myaing Group
Oberst Saw Chit Thu ist ein Warlord der Karen/Kayin und Geschäftsmann. Er ist Gründungsmitglied und Generalsekretär der border Guard Forces der Karen/Kayin (BGF) / Karen National Army (KNA), einer bewaffneten Gruppe, die mit der Tatmadaw (den Streitkräften Myanmars) verbunden ist. Unter der Führung von Chit Thu ist die BGF/KNa verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen und -verstöße gegen Zivilpersonen in ihren Einsatzgebieten, einschließlich Betrugsfabriken wie Shwe Kokko. Die Betrugsfabriken sind regionale Knotenpunkte für grenzüberschreitende Kriminalität, einschließlich Online-Betrug, Drogen- und Menschenhandel. In den Betrugsfabriken finden massive Menschenrechtsverletzungen statt, einschließlich Zwangsarbeit und Folter; sie stellen somit eine Bedrohung für Frieden, Sicherheit und Stabilität in Myanmar/Birma dar.
Für die Zwecke der Kontrolle der Betrugsfabriken arbeitet die BGF/KNa mit der Tatmadaw zusammen, beispielsweise indem sie der Tatmadaw Informationen über Regierungsgegner übermittelt und Soldaten zwangsrekrutiert; somit trägt sie weiter zur Bedrohung der Sicherheit und Stabilität von Myanmar/Birma bei.

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