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Regelwerk, EU 2024, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2024/2784 des Rates vom 29. Oktober 2024 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Myanmar/Birma

(ABl. L 2024/2784 vom 29.10.2024)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 401/2013 des Rates vom 2. Mai 2013 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Myanmar/Birma und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 194/2008 1, insbesondere auf Artikel 4i,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 2. Mai 2013 die Verordnung (EU) Nr. 401/2013 angenommen.

(2) Der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik hat am 31. Januar 2023 eine Erklärung im Namen der Union abgegeben und darin aufs Schärfste den Sturz der demokratisch gewählten Regierung Myanmars durch die Streitkräfte Myanmars unter eklatanter Verletzung des Willens der Bevölkerung, den diese in den allgemeinen Wahlen vom 8. November 2020 zum Ausdruck gebracht hatte, verurteilt. Durch diese unrechtmäßige Handlung wurde der Übergang des Landes zur Demokratie umgekehrt, mit katastrophalen humanitären, sozialen, sicherheitsbezogenen, wirtschaftlichen und menschenrechtlichen Folgen.

(3) Die Union ist nach wie vor zutiefst besorgt über die anhaltende Eskalation der Gewalt in Myanmar/Birma und die Entwicklung hin zu einem lang anhaltenden Konflikt mit regionalen Auswirkungen. Die Union verurteilt die anhaltenden schweren Menschenrechtsverletzungen durch die Streitkräfte Myanmars, einschließlich Folter, sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt, die Verfolgung von Akteuren der Zivilgesellschaft, Menschenrechtsverteidigern und Journalisten und die Angriffe auf die Zivilbevölkerung, einschließlich ethnischer und religiöser Minderheiten.

(4) Da keine raschen Fortschritte in Bezug auf die Lage in Myanmar/Birma erzielt wurden, hat die Union mehrfach ihre Bereitschaft erklärt, weitere restriktive Maßnahmen gegen diejenigen zu ergreifen, die für die Untergrabung der Demokratie und der Rechtstaatlichkeit und für die schweren Menschenrechtsverletzungen in diesem Land verantwortlich sind.

(5) In Anbetracht der anhaltend ernsten Lage in Myanmar/Birma sollten drei Personen und eine Organisation in die in Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden.

(6) Die Verordnung (EU) Nr. 401/2013 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 29. Oktober 2024.

1) ABl. L 121 vom 03.05.2013 S. 1.


.

Anhang

Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 wird wie folgt geändert:

1. Folgende Einträge werden in die Liste in Abschnitt A (Liste der in Artikel 4a genannten natürlichen Personen) aufgenommen:

Name Angaben zur Identität Begründung Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste
"104. Saw Chit Thu
(alias Saw San Myint, Maung Chit Thu, Chit Thu)
Staatsangehörigkeit: Myanmar/Birma
Geburtsort: Dorf Inn, Hlaingbwe, Bundesstaat Karen/Kayin, Myanmar/Birma;
Geschlecht: männlich;
Dienstgrad: Oberst;
Verbundene Organisation: Chit Linn Myaing Group
Oberst Saw Chit Thu ist ein Warlord der Karen/Kayin und Geschäftsmann. Er ist Gründungsmitglied und Generalsekretär der border Guard Forces der Karen/Kayin (BGF) / Karen National Army (KNA), einer bewaffneten Gruppe, die mit der Tatmadaw (den Streitkräften Myanmars) verbunden ist. Unter der Führung von Chit Thu ist die BGF/KNa verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen und -verstöße gegen Zivilpersonen in ihren Einsatzgebieten, einschließlich Betrugsfabriken wie Shwe Kokko. Die Betrugsfabriken sind regionale Knotenpunkte für grenzüberschreitende Kriminalität, einschließlich Online-Betrug, Drogen- und Menschenhandel. In den Betrugsfabriken finden massive Menschenrechtsverletzungen statt, einschließlich Zwangsarbeit und Folter; sie stellen somit eine Bedrohung für Frieden, Sicherheit und Stabilität in Myanmar/Birma dar.

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