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Regelwerk, EU 2024, Arbeitsschutz - EU Bund

Richtlinie (EU) 2024/2831 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024 zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 2024/2831 vom 11.11.2024)



Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 153 Absatz 2 Buchstabe b in Verbindung mit Artikel 153 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 16 Absatz 2,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,

nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses 1,

nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen 2,

gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß Artikel 3 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) sind die Ziele der Union unter anderem, das Wohlergehen ihrer Völker zu fördern und auf die nachhaltige Entwicklung Europas hinzuwirken, unter anderem auf der Grundlage eines ausgewogenen Wirtschaftswachstums und einer in hohem Maße wettbewerbsfähigen sozialen Marktwirtschaft, die auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abzielt.

(2) Gemäß Artikel 31 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden "Charta") hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer das Recht auf gerechte und angemessene sowie gesunde, sichere und würdige Arbeitsbedingungen. Artikel 27 der Charta schützt das Recht auf Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Unternehmen. Nach Artikel 8 der Charta hat jede Person das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten. Nach Artikel 12 der Charta hat jede Person das Recht, sich auf allen Ebenen frei mit anderen zu versammeln und frei mit anderen zusammenzuschließen. In Artikel 16 der Charta wird die unternehmerische Freiheit anerkannt. Gemäß Artikel 21 der Charta sind Diskriminierungen verboten.

(3) In Grundsatz Nr. 5 der am 17. November 2017 in Göteborg proklamierten europäischen Säule sozialer Rechte (im Folgenden "Säule") ist festgelegt, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ungeachtet der Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses das Recht auf faire und gleiche Behandlung im Hinblick auf Arbeitsbedingungen sowie den Zugang zu sozialem Schutz und Fortbildung haben; dass im Einklang mit der Gesetzgebung und Kollektiv- bzw. Tarifverträgen die notwendige Flexibilität für Arbeitgeber zu gewährleisten ist, damit sie sich schnell an sich verändernde wirtschaftliche Rahmenbedingungen anpassen können; dass innovative Arbeitsformen, die gute Arbeitsbedingungen sicherstellen, zu fördern sind, dass Unternehmertum und Selbstständigkeit zu unterstützen sind; dass berufliche Mobilität zu erleichtern ist und dass Arbeitsverhältnisse, die zu prekären Arbeitsbedingungen führen, zu unterbinden sind, unter anderem durch das Verbot des Missbrauchs atypischer Verträge. In Grundsatz Nr. 7 der Säule ist festgelegt, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Recht haben, zu Beginn ihrer Beschäftigung schriftlich über ihre Rechte und Pflichten informiert zu werden, die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergeben, dass sie im Fall einer Kündigung das Recht haben, zuvor die Gründe zu erfahren, dass sie das Recht auf eine angemessene Kündigungsfrist haben und dass sie das Recht auf Zugang zu wirksamer und unparteiischer Streitbeilegung und bei einer ungerechtfertigten Kündigung Anspruch auf Rechtsbehelfe einschließlich einer angemessenen Entschädigung haben. In Grundsatz Nr. 10 der Säule ist unter anderem festgelegt, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Recht auf ein hohes Gesundheitsschutz- und Sicherheitsniveau bei der Arbeit sowie das Recht auf den Schutz ihrer persönlichen Daten im Rahmen des Arbeitsverhältnisses haben. Auf dem Sozialgipfel von Porto am 7. Mai 2021 wurde der Aktionsplan zur Säule begrüßt.

(4) Die Digitalisierung verändert die Arbeitswelt, steigert die Produktivität und erhöht die Flexibilität, birgt jedoch auch einige Risiken für Beschäftigung und Arbeitsbedingungen. algorithmenbasierte Technologien, einschließlich automatisierter Beobachtungssysteme und automatisierter Entscheidungssysteme, haben das Entstehen und Wachsen digitaler Arbeitsplattformen ermöglicht. Neue Formen der digitalen Interaktion und neue Technologien in der Arbeitswelt können, wenn sie ordnungsgemäß reguliert und eingesetzt werden, Möglichkeiten für den Zugang zu menschenwürdigen und hochwertigen Arbeitsplätzen für Menschen schaffen, die traditionell keinen Zugang dazu hatten. Bei unreguliertem Einsatz können sie jedoch auch zu einer technologiegestützten Überwachung führen, Machtungleichgewichte und Intransparenz bei der Entscheidungsfindung erhöhen und Risiken für menschenwürdige Arbeitsbedingungen, für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, für die Gleichbehandlung und für das Recht auf Privatsphäre mit sich bringen.

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