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Durchführungsverordnung (EU) 2024/2863 der Kommission vom 12. November 2024 zur Erteilung einer Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie "Teat disinfectants L-(+)-lactic acid based biocidal product family of Novadan" gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 2024/2863 vom 13.11.2024)
Ergänzende Informationen |
Liste zur Erteilung einer Unionszulassung (gestützt auf die VO (EU) 528/2012) |
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten 1, insbesondere auf Artikel 44 Absatz 5 Unterabsatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 30. April 2019 beantragte ITW Novadan ApS bei der Europäischen Chemikalienagentur (im Folgenden "Agentur") gemäß Artikel 43 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 die Erteilung einer Unionszulassung für eine Biozidproduktfamilie mit der Bezeichnung "Teat disinfectants L-(+)-lactic acid based biocidal product family of Novadan", die der in Anhang V der genannten Verordnung beschriebenen Produktart 3 zugeordnet wird, und legte eine schriftliche Bestätigung dafür vor, dass sich die zuständige Behörde Dänemarks bereit erklärt hatte, den Antrag zu bewerten. Der Antrag wurde mit der Nummer BC-DB051458-55 in das Register für Biozidprodukte eingetragen.
(2) "Teat disinfectants L-(+)-lactic acid based biocidal product family of Novadan" enthält als Wirkstoff L(+)-Milchsäure, die in der in Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 genannten Unionsliste genehmigter Wirkstoffe für die Produktart 3 geführt wird.
(3) Am 30. Juni 2023 übermittelte die bewertende zuständige Behörde der Agentur gemäß Artikel 44 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 einen Bewertungsbericht und die Schlussfolgerungen zu ihrer Bewertung.
(4) Am 20. März 2024 übermittelte die Agentur der Kommission gemäß Artikel 44 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 ihre Stellungnahme 2 mit dem Entwurf einer Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften von "Teat disinfectants L-(+)-lactic acid based biocidal product family of Novadan" und dem endgültigen Bewertungsbericht für die Biozidproduktfamilie.
(5) In der Stellungnahme wird der Schluss gezogen, dass es sich bei "Teat disinfectants L-(+)-lactic acid based biocidal product family of Novadan" um eine Biozidproduktfamilie im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe s der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 handelt, dass gemäß Artikel 42 Absatz 1 der genannten Verordnung eine Unionszulassung erteilt werden kann und dass die Biozidproduktfamilie bei Übereinstimmung mit dem Entwurf der Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts die Bedingungen gemäß Artikel 19 Absatz 6 der genannten Verordnung erfüllt.
(6) Am 2. April 2024 übermittelte die Agentur der Kommission gemäß Artikel 44 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 den Entwurf der Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften in allen Amtssprachen der Union.
(7) Die Kommission schließt sich der Stellungnahme der Agentur an und ist somit der Auffassung, dass für die Biozidproduktfamilie "Teat disinfectants L-(+)-lactic acid based biocidal product family of Novadan" eine Unionszulassung erteilt werden sollte.
(8) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Biozidprodukte
- hat folgende Verordnung erlassen:
ITW Novadan ApS erhält eine Unionszulassung mit der Zulassungsnummer EU-0032465-0000 für die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung der Biozidproduktfamilie "Teat disinfectants L-(+)-lactic acid-based biocidal product family of Novadan" gemäß der Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften im Anhang.
Die Unionszulassung gilt vom 3. Dezember 2024 bis zum 30. November 2034.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 12. November 2024
2) Stellungnahme der ECHa vom 27. Februar 2024 zur Unionszulassung für "Teat disinfectants L-(+)-lactic acid based biocidal product family of Novadan" (ECHA/BPC/413/2024, https://echa.europa.eu/opinions-on-union-authorisation).
(Stand: 14.11.2024)
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