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Regelwerk, EU 2024, Wirtschaft - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2024/2982 der Kommission vom 28. November 2024 zur Festlegung der Vorschriften für die Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf vom europäischen Rahmen für die digitale Identität zu unterstützende Protokolle und Schnittstellen

(ABl. L 2024/2982 vom 04.12.2024)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG 1, insbesondere auf Artikel 5a Absatz 23,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der durch die Verordnung (EU) Nr. 910/2014 geschaffene europäische Rahmen für die digitale Identität ist eine unverzichtbare Komponente für die Schaffung eines sicheren und interoperablen Ökosystems für die digitale Identität in der gesamten Union. Da die europäischen Brieftaschen für die digitale Identität (im Folgenden "Brieftaschen") den Eckpfeiler des Rahmens bilden, soll damit der Zugang zu Diensten für natürliche und juristische Personen in allen Mitgliedstaaten erleichtert und gleichzeitig der Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre gewährleistet werden.

(2) Die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates 2 und, sofern anwendbar, die Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 3 gelten für jede Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß der vorliegenden Verordnung.

(3) Gemäß Artikel 5a Absatz 23 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 muss die Kommission erforderlichenfalls die einschlägigen Spezifikationen und Verfahren festlegen. Erreicht wird dies durch vier Durchführungsverordnungen, nämlich über Protokolle und Schnittstellen: Durchführungsverordnung (EU) 2024/2982 der Kommission 4, Integrität und Kernfunktionen: Durchführungsverordnung (EU) 2024/2979 der Kommission 5, Personenidentifizierungsdaten und elektronische Attributsbescheinigungen: Durchführungsverordnung (EU) 2024/2977 der Kommission 6 sowie Notifizierungen an die Kommission: Durchführungsverordnung (EU) 2024/2980 der Kommission 7. In der vorliegenden Verordnung werden die einschlägigen Anforderungen an Protokolle und Schnittstellen festgelegt.

(4) Die Kommission bewertet regelmäßig neue Technologien, Praktiken, Normen oder technische Spezifikationen. Um ein Höchstmaß an Harmonisierung zwischen den Mitgliedstaaten bei der Entwicklung und Zertifizierung der Brieftaschen zu gewährleisten, beruhen die in dieser Durchführungsverordnung festgelegten technischen Spezifikationen auf den Arbeiten, die auf der Grundlage der Empfehlung (EU) 2021/946 der Kommission vom 3. Juni 2021 für ein gemeinsames Instrumentarium der Union für ein koordiniertes Herangehen an einen Rahmen für die europäische digitale Identität 8 durchgeführt wurden, insbesondere auf der Architektur und dem Referenzrahmen. Nach Erwägungsgrund 75 der Verordnung (EU) 2024/1183 des Europäischen Parlaments und des Rates 9 sollte die Kommission diese Durchführungsverordnung gegebenenfalls überprüfen und aktualisieren, damit sie mit globalen Entwicklungen, der Architektur und dem Referenzrahmen Schritt hält und den bewährten Verfahren des Binnenmarkts folgt.

(5) Um für die Brieftaschennutzer die Transparenz und die Vertrauenswürdigkeit der auf Brieftaschen vertrauenden Beteiligten zu gewährleisten, sollten die von den Brieftaschenlösungen verwendeten Protokolle und Schnittstellen den Brieftaschennutzern einen zuverlässigen Mechanismus zur Authentifizierung von auf Brieftaschen vertrauenden Beteiligten und von anderen Einzelbrieftaschen bieten. Umgekehrt sollten die Brieftaschenanbieter einen Mechanismus zur Authentifizierung und Validierung von Einzelbrieftaschen bereitstellen, damit sich vertrauende Beteiligte der Vertrauenswürdigkeit und Echtheit der Einzelbrieftaschen vergewissern können. Darüber hinaus sollte die technische Infrastruktur der Brieftaschen auch so gestaltet sein, dass nur die erforderliche Mindestmenge an Daten nur an die befugten vertrauenden Beteiligten übermittelt wird, wobei die Unverknüpfbarbeit der verschiedenen Transaktionen gewahrt bleiben muss. Zur Erleichterung der Ausstellung von Personenidentifizierungsdaten und elektronischen Attributsbescheinigungen sollten alle Brieftaschenlösungen einen Mindestsatz von Protokollen und Schnittstellen unterstützen.

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(Stand: 05.12.2024)

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