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Durchführungsbeschluss (EU) 2024/3157 der Kommission vom 17. Dezember 2024 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/1067 über die harmonisierte Nutzung von Funkfrequenzen im Frequenzband 5.945-6.425 MHz für die Einführung drahtloser Zugangssysteme einschließlich lokaler Funknetze (WAS/Funk-LANs)
(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2024) 8803)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 2024/3157 vom 19.12.2024)
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Entscheidung Nr. 676/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über einen Rechtsrahmen für die Funkfrequenzpolitik in der Europäischen Gemeinschaft (Frequenzentscheidung) 1, insbesondere auf Artikel 4 Absatz 3,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1067 der Kommission 2 wurde das Frequenzband 5.945-6.425 MHz für drahtlose Zugangssysteme einschließlich lokaler Funknetze harmonisiert. In Tabelle 2 des Anhangs des genannten Beschlusses wurde für WAS/Funk-LAN-Geräte mit sehr geringer Leistung (VLP) der Grenzwert der maximalen mittleren Dichte der äquivalenten isotropen Strahlungsleistung (EIRP) für Außerbandaussendungen unterhalb von 5.935 MHz bis zum 31. Dezember 2024 auf - 45 dBm/MHz festgelegt. Darüber hinaus ist in Anmerkung 3 dieser Tabelle vorgesehen, dass die Angemessenheit dieses Grenzwerts bis zum 31. Dezember 2024 überprüft werden sollte und dass in Ermangelung stichhaltiger Nachweise ab dem 1. Januar 2025 ein Grenzwert von - 37 dBm/MHz gelten solle.
(2) Am 21. April 2021 erteilte die Kommission der Europäischen Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation (CEPT) gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Entscheidung Nr. 676/2002/EG den Auftrag, bis Juli 2024 für VLP-WAS/Funk-LAN-Geräte, die das Frequenzband 5.945-6.425 MHz nutzen, den Grenzwert für OOB-Aussendungen unterhalb von 5.935 MHz zu überprüfen, und zwar insbesondere auf der Grundlage der Untersuchung möglicher Störungsminderungstechniken zum Schutz intelligenter Verkehrssysteme (IVS) im städtischen Schienenverkehr und mit Blick auf eine Lockerung des Grenzwerts auf - 37 dBm/MHz. Dies wurde durch die Notwendigkeit gerechtfertigt, die Verkehrssicherheit und die Koexistenz solcher Geräte mit den IVS, einschließlich datengestützter Zugbeeinflussung (CBTC), die Frequenzen in Teilen des Frequenzbands 5.905-5.935 MHz nutzen, zu gewährleisten.
(3) Da die CEPT nicht in der Lage war, die Ergebnisse zu dem Auftrag bis Juli 2024 vorzulegen, ist es nun wichtig, für die Verkehrssicherheit in Bezug auf den angemessenen Grenzwert der maximalen mittleren EIRP-Dichte für OOB-Aussendungen unterhalb von 5.935 MHz für VLP-WAS/Funk-LAN-Geräte Rechtssicherheit zu schaffen. Bis eine ordnungsgemäße Überprüfung durch die CEPT auftragsgemäß abgeschlossen ist, sollte daher sichergestellt werden, dass der derzeitige Wert von - 45 dBm/MHz über den 31. Dezember 2024 hinaus weiterhin gilt. Ferner sollte der CEPT ausreichend Zeit eingeräumt werden, um die erwartete Überprüfung abzuschließen, weshalb die Frist für eine solche Überprüfung bis zum 31. Dezember 2025 verlängert werden sollte.
(4) Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Funkfrequenzausschusses -
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1067 wird wie folgt geändert:
1. Artikel 4 erhält folgende Fassung:
" Artikel 4
Unter Berücksichtigung zusätzlicher Untersuchungen und Messungen in Bezug auf die Beschränkung der maximalen mittleren EIRP-Dichte für Außerbandaussendungen von VLP-WAS/Funk-LANs unterhalb von 5.935 MHz wird dieser Beschluss bis zum 31. Dezember 2025 überprüft."
2. Der Anhang erhält die Fassung des Anhangs dieses Beschlusses.
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Brüssel, den 17. Dezember 2024
2) Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1067 der Kommission vom 17. Juni 2021 über die harmonisierte Nutzung von Funkfrequenzen im Frequenzband 5.945-6.425 MHz für die Einführung drahtloser Zugangssysteme einschließlich lokaler Funknetze (WAS/Funk-LANs) (ABl. L 232 vom 30.06.2021 S. 1).
Anhang |
" Anhang
Harmonisierte technische Bedingungen für WAS/Funk-LANs im Frequenzband 5.945-6.425 MHz
Tabelle 1: WAS/Funk-LAN-Geräte mit geringer Leistung in Innenräumen (LPI)
Parameter | Technische Bedingungen |
Zulässiger Betrieb |
(Stand: 23.12.2024)
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