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Regelwerk, EU 2024, Zoll - EU Bund

Erläuterungen C/2024/7397 zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union

C/2024/7397
(ABl. C, C/2024/7397 vom 09.12.2024)



Gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates 1 werden die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union 2 wie folgt geändert:

Seite 412

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und andere Bausätze und Baukastenspielzeug

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Der bisherige Wortlaut erhält folgende Fassung:

"Hierher gehören andere Bausätze und Baukastenspielzeug, andere als maßstabsgetreu verkleinerte Modelle, die den Charakter von Spielzeug besitzen. Solche Waren haben folgende Merkmale:

Nicht hierher gehören Waren, die z.B. aus Verpackungsgründen nicht zusammengesetzt gestellt werden (AV 2 a)) und deren Unterhaltungswert sich erst nach dem Zusammenbau ergibt."

1) Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (ABl. L 256 vom 07.09.1987 S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/1987/2658/oj).

2) ABl. C 119 vom 29.03.2019 S. 1.


ENDE

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