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Erläuterungen C/2024/7397 zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union
C/2024/7397
(ABl. C, C/2024/7397 vom 09.12.2024)
Gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates 1 werden die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union 2 wie folgt geändert:
Seite 412
9503 00 35
und andere Bausätze und Baukastenspielzeug
9503 00 39
Der bisherige Wortlaut erhält folgende Fassung:
"Hierher gehören andere Bausätze und Baukastenspielzeug, andere als maßstabsgetreu verkleinerte Modelle, die den Charakter von Spielzeug besitzen. Solche Waren haben folgende Merkmale:
Nicht hierher gehören Waren, die z.B. aus Verpackungsgründen nicht zusammengesetzt gestellt werden (AV 2 a)) und deren Unterhaltungswert sich erst nach dem Zusammenbau ergibt."
2) ABl. C 119 vom 29.03.2019 S. 1.
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ENDE |
(Stand: 20.01.2025)
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