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Regelwerk, EU 2025, Wirtschaft/Finanzwesen - EU Bund

Richtlinie (EU) 2025/2 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2024 zur Änderung der Richtlinie 2009/138/EG im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit, die Aufsichtsqualität, die Berichterstattung, langfristige Garantien, makroprudenzielle Instrumente, Nachhaltigkeitsrisiken, die Gruppenaufsicht und die grenzüberschreitende Aufsicht sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/87/EG und 2013/34/EU

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 2025/2 vom 08.01.2025)


Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 53 Absatz 1, Artikel 62 und Artikel 114,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,

nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses 1,

gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Mit der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 3 wurden risikobasiertere und harmonisiertere Aufsichtsregeln für den Versicherungs- und Rückversicherungssektor eingeführt. Für einige Bestimmungen jener Richtlinie gelten Überprüfungsklauseln. Die Anwendung jener Richtlinie hat wesentlich dazu beigetragen, das Finanzsystem in der Union zu stärken, und hat die Widerstandsfähigkeit von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen gegenüber einer Vielzahl von Risiken erhöht. Auch wenn die genannte Richtlinie sehr umfassend ist, erfasst sie doch nicht alle ermittelten Schwachstellen, die sich auf Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen auswirken.

(2) Die COVID-19-Pandemie hat enorme sozioökonomische Schäden verursacht, weswegen die Unionswirtschaft eine nachhaltige, inklusive und faire Erholung braucht. Auch die wirtschaftlichen und sozialen Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine sind noch nicht absehbar. Damit ist die Arbeit an den politischen Prioritäten der Union noch dringlicher geworden, insbesondere um sicherzustellen, dass die Wirtschaft im Dienste des Menschen steht, und um die Ziele des europäischen Grünen Deals zu erreichen. Der Versicherungs- und Rückversicherungssektor kann private Finanzierungsquellen für europäische Unternehmen bereitstellen und die Wirtschaft widerstandsfähiger machen, indem er Schutz vor einer breiten Palette von Risiken bietet. Mit dieser zweifachen Rolle hat der Sektor großes Potenzial, zur Verwirklichung der Prioritäten der Union beizutragen.

(3) Wie in der Mitteilung der Kommission "Eine Kapitalmarktunion für die Menschen und Unternehmen" vom 24. September 2020 betont wurde, werden Anreize für verstärkte langfristige Investitionen institutioneller Anleger dazu beitragen, dass die Eigenkapitalfinanzierung im Unternehmenssektor wieder stärker an Bedeutung gewinnt. Damit Versicherer leichter zur Finanzierung der wirtschaftlichen Erholung der Union beitragen können, sollte der Aufsichtsrahmen so angepasst werden, dass er die Langfristigkeit des Versicherungsgeschäfts besser berücksichtigt. Insbesondere sollten bei der Berechnung der Solvenzkapitalanforderung nach der Standardformel Erleichterungen in Bezug auf die Möglichkeit geschaffen werden, bei Eigenkapitalanlagen, die mit einer langfristigen Perspektive gehalten werden, einen günstigeren Standardparameter anzuwenden, sofern die Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen solide und robuste Kriterien erfüllen, die den Schutz der Versicherungsnehmer und die Finanzstabilität gewährleisten. Diese Kriterien sollten sicherstellen, dass die Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen selbst unter angespannten Marktbedingungen nicht gezwungen sind, Aktien, die langfristig gehalten werden sollen, zu verkaufen. Da Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen über ein breites Spektrum an Risikomanagementinstrumenten verfügen, um solche Zwangsverkäufe zu vermeiden, sollten die Kriterien dieser Vielfalt Rechnung tragen und keine rechtliche oder vertragliche Zweckbindung langfristiger Anlagevermögenswerte vorschreiben, damit die Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen von dem günstigeren Standardparameter für Beteiligungsinvestitionen profitieren können. Darüber hinaus sollte die Leitung des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens in schriftlicher Form eine Mindesthaltedauer für Aktien, in die das Unternehmen investiert, zusichern und nachweisen, dass das Unternehmen in der Lage ist, diese Aktien während dieser Haltedauer zu erhalten.

(4) Anpassungen, die die Langfristigkeit des Versicherungsgeschäfts besser berücksichtigen, könnten dazu führen, dass infolge geringerer Solvenzkapitalanforderungen mehr freies Kapital zur Verfügung steht. In einem solchen Fall sollten Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen erwägen, freigesetztes Kapital nicht für Ausschüttungen an Anteilseigner oder Management-Boni zu verwenden, sondern sich darum zu bemühen, es in produktive Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, um so die wirtschaftliche Erholung und die allgemeinen politischen Ziele der Union zu unterstützen.

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