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Regelwerk, EU 2025, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2025/44 des Rates vom 9. Januar 2025 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/2063 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela

(ABl. L 2025/44 vom 10.01.2025)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2017/2063 des Rates vom 13. November 2017 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela 1, insbesondere auf Artikel 17 Absatz 1,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 13. November 2017 die Verordnung (EU) 2017/2063 angenommen.

(2) Angesichts der jüngsten Entwicklungen in Venezuela und der mangelnden Fortschritte auf dem Weg zu einem Dialog unter venezolanischer Führung, der zur Wiederherstellung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit führt, und angesichts der anhaltend ernsten Menschenrechtslage in dem Land ist der Rat der Auffassung, dass 15 Personen in die in Anhang IV der Verordnung (EU) 2017/2063 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden sollten.

(3) Anhang IV der Verordnung (EU) 2017/2063 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Anhang IV der Verordnung (EU) 2017/2063 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 9. Januar 2025.

1) ABl. L 295 vom 14.11.2017 S. 21, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2017/2063/oj.

.

Anhang

Die folgenden Personen werden in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang IV der Verordnung (EU) 2017/2063 aufgenommen:

Name Angaben zur Person Begründung Datum der Aufnahme in die Liste
"56. Caryslia Beatriz RODRÍGUEZ RODRÍGUEZ Präsidentin des Obersten Gerichtshofs Venezuelas (TSJ) und Präsidentin der Kammer für Wahlfragen des TSJ
Geburtsdatum: 16.7.1967
Geburtsort: Maracay, Aragua
Staatsangehörigkeit: venezolanisch
Personalausweis-Nr. (Cédula): 8671555
Geschlecht: weiblich
Seit Januar 2024 Präsidentin des Obersten Gerichtshofs Venezuelas (TSJ) und Präsidentin der Kammer für Wahlfragen des Obersten Gerichtshofs Venezuelas. In ihrer Funktion als Präsidentin der Kammer für Wahlfragen hat Caryslia Beatriz Rodríguez Rodríguez den bei der Präsidentschaftswahl vom 28. Juli 2024 verkündeten Sieg von Nicolás Maduro für unbestreitbar erklärt, obwohl der TSJ die detaillierten Wahldaten, auf denen seine Entscheidung beruhte, nicht offengelegt hat und bei der Durchführung des Wahlprozesses durch den Nationalen Wahlrat (CNE) Unregelmäßigkeiten aufgetreten sind.
In ihrer Eigenschaft als Präsidentin der Kammer für Wahlfragen des TSJ ist sie auch dafür verantwortlich, dass in die Vorwahlen der Opposition eingegriffen und damit die Vorbereitung der Opposition auf die Präsidentschaftswahl im Juli 2024 behindert wurde.
Daher hat Caryslia Beatriz Rodríguez Rodríguez durch ihre Handlungen die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben.
10.1.2025
57. Fanny Beatriz MÁ RQUEZ CORDERO Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Venezuelas (TSJ) und der Kammer für Wahlfragen des TSJ
Geburtsdatum: 5.2.1969
Personalausweis-Nr. (Cédula): 6272864
Staatsangehörigkeit: venezolanisch
Geschlecht: weiblich
Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Venezuelas (TSJ) und der Kammer für Wahlfragen des Obersten Gerichtshofs Venezuelas. In dieser Funktion war Fanny Beatriz Márquez Cordero an der Bestätigung durch den TSJ des Wahlsiegs von Nicolás Maduro bei der Präsidentschaftswahl vom 28. Juli 2024 beteiligt, obwohl dieser die detaillierten Wahldaten, auf denen seine Entscheidung beruhte, nicht offengelegt hat und bei der Durchführung des Wahlprozesses durch den Nationalen Wahlrat (CNE) Unregelmäßigkeiten aufgetreten sind.
Daher hat Fanny Beatriz Márquez Cordero durch ihre Handlungen die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben.
10.1.2025
58. Inocencio Antonio FIGUEROa ARIZALETA Richter der Verfassungskammer des Obersten Gerichtshofs Venezuelas (TSJ)
Geburtsdatum: 17.12.1959
Personalausweis-Nr. (Cédula): 5016509
Staatsangehörigkeit: venezolanisch
Geschlecht: männlich

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