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Regelwerk, EU 2025, Energienutzung - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2025/473 der Kommission vom 12. März 2025 zur Anerkennung, dass der von Tschechien gemäß Artikel 31 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgelegte Bericht genaue Daten für die Messung der auf den Anbau von Winterweizen, Zuckerrüben, Körnermais, Silomais, Sommergerste und Wintergerste in diesem Mitgliedstaat zurückgehenden Treibhausgasemissionen enthält

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 2025/473 vom 14.03.2025)



Ergänzende Informationen
Liste zur Ergänzung der RL (EU) 2018/2001 ...

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen 1, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 4,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß der Richtlinie (EU) 2018/2001 müssen Biokraftstoffe, flüssige Biobrennstoffe und Biomasse-Brennstoffe im Vergleich zu fossilen Brennstoffen erhebliche Treibhausgaseinsparungen erzielen, damit sie auf die in der Richtlinie festgelegten Ziele angerechnet werden können. Zu diesem Zweck werden für diese Brennstoffe in Artikel 29 Absatz 10 dieser Richtlinie spezifische Schwellenwerte für die Emissionsminderung festgelegt, und in Artikel 31 wird geregelt, wie die durch ihre Verwendung erzielten Treibhausgaseinsparungen zu berechnen sind. Bei diesen Berechnungen können die in den Anhängen V und VI der Richtlinie (EU) 2018/2001 festgelegten Standardwerte verwendet werden. Anstelle der Standardwerte für Treibhausgasemissionen aus dem Anbau landwirtschaftlicher Rohstoffe können unter bestimmten Bedingungen typische Werte verwendet werden. Diese typischen Werte, die den Durchschnittswert in einem bestimmten Gebiet darstellen, können der Kommission von den Mitgliedstaaten oder von Drittländern gemeldet werden. Die typischen Werte dürfen nur verwendet werden, wenn von der Kommission anerkannt wurde, dass sie genau sind.

(2) Mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2024/2624 2 erkannte die Kommission an, dass der ihr von Tschechien vorgelegte Bericht genaue Daten für die Messung der Treibhausgasemissionen enthält, die auf den Anbau von Raps zurückgehen, der typischerweise in NUTS-2-Regionen in Tschechien hergestellt wird.

(3) Am 23. Oktober 2024 übermittelte Tschechien der Kommission einen weiteren Bericht mit Daten für die Messung der Treibhausgasemissionen, die auf den Anbau von Winterweizen, Zuckerrüben, Körnermais, Silomais, Sommergerste und Wintergerste zurückgehen, die typischerweise in Gebieten des tschechischen Hoheitsgebiets hergestellt werden, die als Regionen der Ebene 2 der Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates 3 eingestuft sind. Tschechien hat beantragt, dass die Daten im Einklang mit Artikel 31 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2018/2001 als genau anerkannt werden.

(4) Die Kommission hat den Bericht geprüft und festgestellt, dass er genaue Daten für die Messung der Treibhausgasemissionen enthält, die auf den Anbau von Winterweizen, Zuckerrüben, Körnermais, Silomais, Sommergerste und Wintergerste zurückgehen, die typischerweise in NUTS-2-Regionen in Tschechien hergestellt werden. Daher sollte die Genauigkeit der Daten für die Messung der auf den Anbau dieser Rohstoffe zurückgehenden Treibhausgasemissionen anerkannt werden.

(5) Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für die Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen, flüssigen Biobrennstoffen und Biomasse-Brennstoffen

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Bericht, den Tschechien der Kommission am 23. Oktober 2024 zur Anerkennung vorgelegt hat, enthält genaue Daten für die Messung der Treibhausgasemissionen, die auf den Anbau von Winterweizen, Zuckerrüben, Körnermais, Silomais, Sommergerste und Wintergerste zurückgehen, die typischerweise in NUTS-2-Regionen in Tschechien hergestellt werden. Die Zusammenfassung der im Bericht angeführten Daten ist im Anhang enthalten.

Artikel 2

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