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Durchführungsbeschluss (EU) 2025/477 der Kommission vom 6. März 2025 über die Anwendbarkeit des Artikels 34 der Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates auf die Vergabe von Aufträgen für Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erzeugung von und dem Großhandel mit Strom in Belgien mit Ausnahme von in den Kernkraftwerken Doel 4 und Tihange 3 erzeugtem Strom
(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2025) 1381)
(Nur der niederländische und der französische Text sind verbindlich)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 2025/477 vom 13.03.2025)
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/17/EG 1, insbesondere auf Artikel 35 Absatz 3,
nach Anhörung des Beratenden Ausschusses für öffentliche Aufträge,
in Erwägung nachstehender Gründe:
1. Sachverhalt und Verfahren
(1) Am 24. Juli 2024 stellten die belgischen Behörden im Namen von Luminus, Norther und Ørsted (im Folgenden "Antragsteller") bei der Kommission einen Antrag gemäß Artikel 35 Absatz 1 der Richtlinie 2014/25/EU (im Folgenden "Antrag") betreffend die Erzeugung von und den Großhandel mit Strom in Belgien mit Ausnahme von in den Kernkraftwerken Doel 4 und Tihange 3 erzeugtem Strom. Der Antrag steht im Einklang mit den in Artikel 1 Absatz 1 und in Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/1804 der Kommission 2 festgelegten formalen Anforderungen.
(2) Luminus befindet sich zu 68,63 % im Eigentum von Electricité de France ("EDF") Belgium SA, einer Tochtergesellschaft der EDF-Gruppe, und ist hauptsächlich auf den Strommärkten sowie auf den Gas- und Energiedienstleistungsmärkten in Frankreich und Belgien tätig.
(3) Norther befindet sich zu 50 % im Eigentum von Elnu NV, einer Tochtergesellschaft von Elicio SA-NV, die wiederum vollständig im Eigentum von Nethys SA-NV steht, und befindet sich zu 50 % im Eigentum von Boreas Wind Offshore NV, einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft von Eneco Wind Belgium NV. Eneco Wind Belgium NV ist eine Tochtergesellschaft von Eneco BV, einem internationalen Strom-, Erdgas- und Wärmeerzeuger und -lieferanten, Norther betreibt einen Offshore-Windpark in der Nordsee innerhalb der ausschließlichen Wirtschaftszone Belgiens.
(4) Ørsted befindet sich als Teil der Ørsted-Gruppe zu 50,12 % im Eigentum des dänischen Staates. Ørsted ist derzeit weder in der Energieerzeugung noch im Energiehandel in Belgien tätig, erwägt jedoch, im Bereich der erneuerbaren Energien in Belgien aktiv zu werden.
(5) Dem Antrag war keine mit Gründen und Belegen versehene Stellungnahme der belgischen Wettbewerbsbehörde beigefügt.
(6) Da ein freier Marktzugang auf der Grundlage des Artikels 34 Absatz 3 Unterabsatz 1 der Richtlinie 2014/25/EU als gegeben gelten kann, muss die Kommission nach Anhang IV Nummer 1 Buchstabe a dieser Richtlinie, wie auch in Erwägungsgrund 15 dieses Beschlusses ausgeführt wird, innerhalb von 105 Arbeitstagen einen Durchführungsrechtsakt gemäß Artikel 35 der Richtlinie 2014/25/EU erlassen.
(7) Am 30. Juli 2024 forderte die Kommission die belgischen Behörden auf, innerhalb von zehn Arbeitstagen zu bestätigen, dass die von den Antragstellern vorgelegten Daten zu den Marktanteilen gültig waren, auch wenn sie von den offiziellen Daten abwichen, die von der belgischen Regulierungskommission für Elektrizität und Erdgas (Commission de Régulation de l"Électricité et du Gaz - CREG) veröffentlicht wurden. Die Bestätigung der CREG ging am 2. September 2024 bei der Kommission ein. Am 28. November 2024 ersuchte die Kommission die belgischen Behörden um weitere Erläuterungen, die am 27. Januar 2025 vorgelegt wurden. Gemäß Anhang IV Nummer 2 der Richtlinie 2014/25/EU wird die Frist für den Erlass eines Durchführungsbeschlusses daher auf den 6. März 2025 festgesetzt.
2. Rechtsrahmen
(8) Die Richtlinie 2014/25/EU gilt für die Vergabe von Aufträgen für die Ausübung von Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erzeugung von und dem Großhandel mit Strom gemäß Artikel 9
(Stand: 17.03.2025)
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