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Regelwerk, EU 2025, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2025/484 des Rates vom 11. März 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/1894 über restriktive Maßnahmen angesichts der nicht genehmigten Bohrtätigkeiten der Türkei im östlichen Mittelmeer

(ABl. L 2025/484 vom 12.03.2025)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 11. November 2019 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2019/1894 1 angenommen.

(2) Auf der Grundlage einer Überprüfung durch den Rat sollte der Eintrag zu einer Person, die restriktiven Maßnahmen unterliegt, gestrichen werden.

(3) Der Beschluss (GASP) 2019/1894 sollte entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2019/1894 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 11. März 2025.

1) Beschluss (GASP) 2019/1894 des Rates vom 11. November 2019 über restriktive Maßnahmen angesichts der nicht genehmigten Bohrtätigkeiten der Türkei im östlichen Mittelmeer (ABl. L 291 vom 12.11.2019 S. 47, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2019/1894/oj).

.

Anhang

Im Anhang des Beschlusses (GASP) 2019/1894 wird der Eintrag zu folgender Person gestrichen:

1. Mehmet Ferruh AKALIN.


ENDE

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(Stand: 12.03.2025)

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