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Regelwerk, EU 2025, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2025/528 des Rates vom 14. März 2025 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

(ABl. L 2025/528 vom 15.03.2025)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

gestützt auf den Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 17. März 2014 den Beschluss 2014/145/GASP 1 angenommen.

(2) Der Rat hat am 12. September 2024 den Beschluss (GASP) 2024/2456 2 angenommen, mit dem die im Beschluss 2014/145/GASP vorgesehenen Maßnahmen um weitere sechs Monate verlängert wurden.

(3) Der Europäische Rat hat am 19. Dezember 2024 Schlussfolgerungen angenommen, in denen er unter anderem erneut entschieden den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, der eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen darstellt, verurteilt und seine fortgesetzte Unterstützung für die Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen bekräftigt.

(4) Solange die rechtswidrigen Handlungen der Russischen Föderation weiterhin gegen grundlegende Regeln des Völkerrechts, darunter insbesondere das in Artikel 2 Absatz 4 der Charta der Vereinten Nationen verankerte Verbot der Anwendung von Gewalt, oder des humanitären Völkerrechts verstoßen, ist es angezeigt, alle von der Union verhängten Maßnahmen aufrechtzuerhalten und erforderlichenfalls zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen. Folglich sollte der Beschluss 2014/145/GASP um weitere sechs Monate verlängert werden.

(5) Auf der Grundlage einer Überprüfung der einzelnen Benennungen im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP durch den Rat sollten die Angaben zu 126 Personen und 36 Organisationen aktualisiert werden. Darüber hinaus sollten die Einträge für drei verstorbene Personen und vier weitere Personen sowie drei Doppeleinträge aus diesem Anhang gestrichen werden.

(6) Der Beschluss 2014/145/GASP sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Beschluss 2014/145/GASP wird wie folgt geändert:

1. Artikel 6 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

"Dieser Beschluss gilt bis zum 15. September 2025."

2. Der Anhang wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 14. März 2025.

1) Beschluss 2014/145/GASP des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. L 78 vom 17.03.2014 S. 16, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2014/145(1)/oj).

2) Beschluss (GASP) 2024/2456 des Rates vom 12. September 2024 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. L, 2024/2456, 13.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/2456/oj).

.

Anhang

Der Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP wird wie folgt geändert:

(Hinweis d. Red.: Die Änderung ist noch nicht eingearbeitet)


ENDE

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