umwelt-online: Richtlinie 80/778/EWG über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (2) .

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  Liste der Parameter Anhang I

A. Organoleptische Parameter

  Parameter Art der Darstellung der Ergebnisse Richtzahl
(RZ)
Zulässige Höchstkonzentration (ZHK) Bemerkungen
1 Färbung
mg/l Pt/Co 1 20  
2 Trübung mg/SiO2 1 10 - oder statt dessen unter bestimmten Voraussetzungen durch Sichttiefenmessung an Meter mit der Secchi-Scheibe

RZ: 6 m
ZHK: 2 m

Jakson-Einheiten 0,4 4
3 Geruchsschwel-
lenwert
Verdünnungs-
faktor
0 2 bei 12 °C
3 bei 25 °C
Mit den Geschmacksbestimmungen vergleichen
4 Geschmacks-
schwellenwert
Verdünnungs-
faktor
0 2 bei 12 °C
3 bei 25 °C
Mit den Geruchsbestimmungen vergleichen

1 Falls ein Mitgliedstaat auf der Grundlage der Richtlinie 71/354/EWG in ihrer letzten Fassung in den nationalen Rechtsvorschriften, die er entsprechend der vorliegenden Richtlinie erläßt andere Maßeinheiten anwendet als die diesem Anhang verwendeten, müssen die so bezeichneten Werte denselben Grad der Genauigkeit haben.

   

B. Physikalisch-chemische Parameter
(in Verbindung mit der natürlichen Zusammensetzung des Wassers)

  Parameter Art der Darstellung der Ergebnisse Richtzahl
(RZ)
Zulässige Höchstkonzentration (ZHK) Bemerkungen
5 Temperatur °C 12 25  
6 Wasserstoffionen-
konzentration
pH-Wert 6,5< pH< 8,5   Das Wasser sollte nich agressiv sein
Die pH-Werte gelten nicht für Wasser in verschlossenen Behältnissen
Zulässiger Höchstwert 9,5.
7 Leitfähigkeit µS cm-1 bei 20 °C 400   - Entsprechend der Mineralisierung des Wassers
- Entsprechende Werte des spezifischen Leitungswiderstands in Ohm/cm: 2500
8 Chloride mg/l Cl 25   - Annähernde Konzentration, von der ab die Wirkungen auftreten können 200 mg/l
9 Sulfate mg/l SO4 25 250  
10 Kieselsäure mg/l SiO2     Siehe Artikel 8
11 Calcium mg/l Ca 100    
12 Magnesium mg/l Mg 30 50  
13 Natrium mg/l Na 20 175
(ab 1984 und mit einem Prozentanteil von 90)

150
(ab 1987 und mit einem Prozentanteil von 80) (diese Prozentanteile sind über einen Bezugszeitraum von 3 Jahren zu berechnen)

Die Werte dieses Parameters tragen den Empfehlungen einer Arbeitsgruppe der WHO Rechnung (Den Haag, Mai 1978), die derzeitige tägliche Gesamtaufnahme von Natriumchlorid schrittweise auf 6 g zu verringern
- Die Kommission wird dem Rat ab 1. Januar 1984 Berichte über die Entwicklung hinsichtlich der täglichen Gesamtaufnahme von Natriumchlorid durch die Bevölkerung vorlegen
- In diesen Berichten wird die Kommission prüfen, inwieweit der von der Arbeitsgruppe der WHO genannte ZHK-Wert von 120 mg/l erforderlich ist, um einem zufriedenstellenden Wert für die Gesamtaufnahme von Natriumchlorid zu erreichen; sie wird dem Rat gegebenenfalls einem neuen ZHK-West für Natrium sowie eine Frist, innerhalb derer ein solcher Wert erreicht werden müßte, vorschlagen.
- Die Kommission wird dem Rat vor dem 1. Januar 1984 einem Bericht über die Frage vorlegen, ob der Bezugszeitraum von 5 Jahren für die Berechnung der Prozentanteile wissenschaftlich begründet ist
14 Kalium mg/l K 10 12  
15 Aluminium mg/l Al 0,05 0,2  
16 Gesamthärte mg/l     - Siehe Tabelle F
17 Abdampfrückstand mg/l nach Abdampfen bei
180 °C
  1500  
18 Sauerstoff sättigungsanteil % O2 Sättigung     Sättigungsindex > 75 %
ausgenommen für Grundwasser
19 Freies Kohlendioxid mg/l CO2     Das Wasser sollte nicht agressiv sein

   

   

C. Parameter für unerwünschte Stoffe (in zu hohen Konzentrationen)1

  Parameter Art der Darstellung der Ergebnisse Richtzahl
(RZ)
Zulässige Höchstkonzentration (ZHK) Bemerkungen
20 Nitrate mg/1 NO3 25 50  
21 Nitrite mg/l NO2   0,1  
22 Ammonium mg/l NH4 0,05 0,5  
23 Kjeldahl-Stickstoff (N von NO2 und NO3 ausgenommen) mg/l N   1  
24 Oxidierbarkeit

(KMnO4)

mg/l O2     - Messung in heißem Zustand und saurem Medium
25 Organisch gebundener Kohlenstoff

(TOC)

mg/l C     - Alle möglichen Ursachen für eine Erhöhung der normalen Konzentration müssen untersucht werden
26 Schwefelwasserstoff µg/l S   organoleptisch nicht nachweisbar  
27 Mit Chloroform extrahierbare Stoffe Abdampfrückstand
mg/l
0,1    
28 Gelöste oder emulgierte
Kohlenwasserstoffe (nach Extraktion durch Petroläther); Mineralöle .
µg/l   10  
29 Phenole (Phenolindex) µg/l C6H6OH   0,5 - ausgenommen natürliche Phenole, die nicht mit Chlor reagieren
30 Bor µg/l B 1000    
31 Oberflächenaktive Stoffe (die mit Methylenblau reagieren)
Laurylsulfate µg/l   200  
32 Andere, nicht unter Parameter Nr. 55 fallende organische Chlorverbindungen µg/l 1   - Der Gehalt an Haloformen muß soweit als irgendmöglich verringert werden
33 Eisen µg/l Fe 50 200  
34 Mangan µg/l Mn 20 50  
35 Kupfer µg/l Cu 100
-beim Austritt aus den Pump und/oder Aufbereitungsanlagen und ihren Nebenanlagen
5000
- nach zwölfstündigem Verbleib in der Leitung und am Punkt der Bereitstellung für den Verbraucher
  - über 3000 µg/l hinaus können adstringierender Geschmack, Verfärbung und Korrosion auftreten
36 Zink µg/l Zn 100
- beim Austritt aus den Pump- und/oder Aufbereitungsanlagen und ihren Nebenanlagen
5000
- nach zwölfstündigem Verbleib in der Leitung und am Punkt der Bereitstellung für den Verbraucher
  - Ober 5 000 pg/l hinaus können adstringierender Geschmack, Opaleszenz und sandähnliche Ablagerungen auftreten
37 Phosphor µg/l P2O5 400 5000  
38 Fluorid µg/l F
8- 12 °C
25-30 °C
  1500
700
- Je nach der Durchschnittstemperatur des erfaßten geographischen Bereichs veränderliche ZHK.
39 Kobalt µg/l Co      
40 ungelöste Stoffe   keine    
41 Restchlor µg/l Cl     - Siehe Artikel 8
42 Barium µg/1 Ba 100    
43 Silber µg/1 Ag   10 Wenn im Ausnahmefall bei der Behandlung des Wassers ein nichtsystematischer Gebrauch von Silber gemacht wird, kann ein ZHK-Wert von 80 µg/l zugelassen werden

1 Einige dieser Stoffe können sogar giftig sein, wenn sie in sehr hohen Mengen vorkommen.

D. Parameter für toxische Stoffe

  Parameter Art der Darstellung der Ergebnisse Richtzahl
(RZ)
Zulässige Höchstkonzentration (ZHK) Bemerkungen
44 Arsen µg/l As   50  
45 Beryllium µg/l Be      
46 Cadmium µg/1 Cd   5  
47 Cyanide µg/l CN   50  
48 Chrom µg/l Cr   50  
49 Quecksilber µg/l Hg   1  
50 Nickel µg/l Ni   50  
51 Blei µg/l Pb   50 (in fließendem Wasser) Bei Bleileitungen sollte der Bleigehalt in einer nach dem Abfließen des Wassers entnommenen Probe nicht mehr als 50 µg/l betragen. Wird eine Wasserprobe unmittelbar oder nach dem Abfließen entnommen und überschreitet der Bleigehalt häufig oder erheblich 100 µg/l, müssen geeignete Maßnahmen getroffen werden, um die Risiken einer Bleiaufnahme durch den Verbraucher zu verringern
52 Antimon µg/l Sb   10  
53 Selen µg/l Se   10  
54 Vanadium µg/l V      
55 Pestizide und ähnliche Produkte: µg/l     Unter Pestiziden und ähnlichen Produkten versteht man folgendes
- Insektenvertilgungsmittel:
- beständige organische Chlorverbindungen
- organische Phosphorverbindungen
- Carbaminate
- Unkrautvertilgungsmittel
- Fungizide
- PCB und PCT
je Substanz 0,1
insgesamt 0,5
56 Polycyklische
Kohlenwasserstoffe
µg/l   0,2 Referenzstoffe:
- Fluoranthen
- Benzo-3,4-Fluoranthen
- Benzo-11,12-Fluoranthen
- Benzo-3,4-Pyren
- Benzo-l,12-Perylen
- Inden-(1,2,3 - cd)-Pyren

E. Mikrobiologische Parameter

Parameter Ergebnisse:
Probemenge in ml
Richtzahl
(RZ)
Zulässige Höchstkonzentration (ZHK)
Membran-
filtermethode
Mehrfach-
röhrenmethode (MPN)
57 Coliforme1 100 - 0 wahrscheinlichste Zahl < 1
58 E. coli 100 - 0 wahrscheinlichste Zahl < 1
59 Fäkal-
Streptokokken
100 - 0 wahrscheinlichste Zahl < 1
60 Sulfitreduzieren
des Clostridium
20 - - wahrscheinlichste Zahl< 1
Wasser für den menschlichen Gebrauch darf keine Krankheitserreger enthalten.

Um die mikrobiologische Untersuchung von für den Gebrauch bestimmtes Wasser - soweit erforderlich -zu vervollständigen, sind außer auf die in Tabelle E genannten Keime insbesondere Untersuchungen auf folgendes durchzuführen:

  • Salmonellen,
  • pathogene Staphylokokken,
  • Fäkalbakteriophagen,
  • Enteroviren.

Ferner sollten diese Wasser

  • weder Parasiten,
  • noch Algen,
  • oder andere figürliche Elemente (Animalctila) enthalten.
1 Sofern eine hinreichende Anzahl von Proben untersucht wird (95 % übereinstimmender Ergebnisse)


  Parameter   Ergebnisse:
Probemenge in ml
Richtzahl
(RZ)
Zulässige
Höchst-
konzen-
tration
(ZHK)
Bemerkungen
61 Koloniezahl bei unmittelbar an den Verbraucher geliefertem Wasser 37 °C 1 101,2 -  
22 °C 1 1001,2 -  
62 Koloniezahl bei Wasser in verschlossenen Behältnissen 37 °C 1 5 20
  • Die Mitgliedstaaten können, wenn die Parameter 57, 58, 59, und 60 eingehalten werden und Krankheitserreger (Seite 9) fehlen, auf eigene Verantwortung Wasser, bei dem die Koloniezahl die für den Parameter 62 vorgeschriebenen ZHK Werte überschreitet, für den Inlandsgebrauch in Verkehr bringen
  • Die ZHK-Werte sind innerhalb von 12 Stunden nach dem Abfüllen zu messen; die Wasserproben sind während dieses Zeitraums von 12 Stunden auf einer konstanten Temperatur zu halten.
22 °C 1 20 100
1) Bei desinfiziertem Wasser müssen die entsprechenden Werte bei Verlassen der Aufbereitungsanlage deutlich darunter liegen.
2) Jede Überschreitung der Werte, die bei aufeinanderfolgenden Entnahmen bestehen bleibt, muß eine Überprüfung nach sich ziehen.

F. Erforderliche Mindestkonzentration für Wasser, das enthärtet worden ist und zum menschliche Gebrauch geliefert wird

  Parameter Darstellungsweise der Ergebnisse Erforderliche Mindestkonzentration (enthärtetes Wasser) Bemerkungen
1 Gesamthärte mg/l Ca 60 Calcium oder gleichwertige Kationen
2 Wasserstoffionen-
konzentration
pH   das Wasser sollte nicht agressiv sein
3 Alkalinität mg/l HCO3 30
4 Gelöster Sauerstoff    

NB: - Die Bestimmungen über Härte, pH, gelösten Sauerstoff und Calcium gelten auch für entsalztes Wasser.
- Wird das Wasser wegen seiner übermäßigen natürlichen Harte entsprechend Tabelle F vor seiner Lieferung an den Verbraucher enthärtet, so darf sein Natriumgehalt in Ausnahmefällen über den in der Spalte "Zulässige Höchstkonzentration" angegebenen Werten liegen Es wird angestrebt, diesen Gehalt möglichst niedrig zu halten, wobei der Schutz der Volksgesundheit sichergestellt sein muß.

Umrechnungstabelle

  Französischer Grad Englischer Grad Deutscher Grad mg Ca Millimol Ca
Französischer Grad 1 0,70 0,56 4,008 0,1
Englischer Grad 1,43 1 0,80 5,73 0,143
Deutscher Grad 1,79 1,25 1 7,17 0,179
mg Ca 0,25 0,175 0,140 1 0,025
Millimol Ca 10 7 5,6 40,08 1


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