Konsolidierte Fassung des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
Änderungen durch Vertrag von Nizza - (ABl. Nr. C 80 vom 10.03.2001 S. 1) implementiert
II. Protokolle (ohne Wiedergabe des Wortlauts)
Bemerkung: Die in den Protokollen enthaltenen Verweisungen auf Artikel, Titel und Abschnitte der Verträge werden entsprechend der Übereinstimmungstabelle im Anhang des Vertrags von Amsterdam angepaßt.
Protokolle zum Vertrag über die Europäische Union und zu den Verträgen zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft:
Protokoll (Nr. 2) zur Einbeziehung des Schengen-Besitzstands in den Rahmen der Europäischen Union (1997)
Protokoll (Nr. 3) über die Anwendung bestimmter Aspekte des Artikels 14 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft auf das Vereinigte Königreich und auf Irland (1997)
Protokoll (Nr. 4) über die Position des Vereinigten Königreichs und Irlands (1997)
Protokoll (Nr. 5) über die Position Dänemarks (1997)
Protokolle zum Vertrag über die Europäische Union und zu den Verträgen zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Atomgemeinschaft:
Protokoll (Nr. 6) zum Vertrag über die Europäische Union und zu den Verträgen zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften (1992)
Protokoll (Nr. 7) über die Organe im Hinblick auf die Erweiterung der Europäischen Union (1997)
Protokoll (Nr. 8) über die Festlegung der Sitze der Organe sowie bestimmter Einrichtungen und Dienststellen der Europäischen Gemeinschaften sowie des Sitzes von Europol (1997)
Protokoll (Nr. 9) über die Rolle der einzelstaatlichen Parlamente in der Europäischen Union (1997)
Protokolle zum Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft:
Protokoll (Nr. 10) über die Satzung der Europäischen Investitionsbank (1957)
Protokoll (Nr. 11) über die Satzung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaft (1957)
Protokoll (Nr. 12) betreffend Italien (1957)
Protokoll (Nr. 13) über die Waren aus bestimmten Ursprungs- und Herkunftsländern, für die bei der Einfuhr in einen Mitgliedstaat eine Sonderregelung gilt (1957)
Protokoll (Nr. 14) über die Einfuhr in den Niederländischen Antillen raffinierter Erdölerzeugnisse in die Europäische Gemeinschaft (1962)
Protokoll (Nr. 15) über die Sonderregelung für Grönland (1985)
Protokoll (Nr. 16) betreffend den Erwerb von Immobilien in Dänemark (1992)
Protokoll (Nr. 17) zu Artikel 141 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (1992)
Protokoll (Nr. 18) über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank (1992)
Protokoll (Nr. 19) über die Satzung des Europäischen Währungsinstituts (1992)
Protokoll (Nr. 20) über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit (1992)
Protokoll (Nr. 21) über die Konvergenzkriterien nach Artikel 121 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (1992)
Protokoll (Nr. 22) betreffend Dänemark (1992)
Protokoll (Nr. 23) betreffend Portugal (1992)
Protokoll (Nr. 24) über den Übergang zur dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (1992)
Protokoll (Nr. 25) über einige Bestimmungen betreffend das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (1992)
Protokoll (Nr. 26) über einige Bestimmungen betreffend Dänemark (1992)
Protokoll (Nr. 27) betreffend Frankreich (1992)
Protokoll (Nr. 28) über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt (1992)
Protokoll (Nr. 29) über die Gewährung von Asyl für Staatsangehörige von Mitgliedstaaten der Europäischen Union (1997)
Protokoll (Nr. 30) über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit (1997)
Protokoll (Nr. 31) über die Außenbeziehungen der Mitgliedstaaten hinsichtlich des Überschreitens der Außengrenzen (1997)
Protokoll (Nr. 32) über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in den Mitgliedstaaten (1997)
Protokoll (Nr. 33) über den Tierschutz und das Wohlergehen der Tiere (1997)
Protokoll zu den Verträgen zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Atomgemeinschaft:
Protokoll (Nr. 34) über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften (1965)
Seine Majestät der König der Belgier, der Präsident der Bundesrepublik Deutschland, der Präsident der Französischen Republik, der Präsident der Italienischen Republik, ihre königliche Hoheit die Großherzogin von Luxemburg, ihre Majestät die Königin der Niederlande1
IN DEM FESTEN WILLEN, die Grundlagen für einen immer engeren Zusammenschluß der europäischen Völker zu schaffen,
ENTSCHLOSSEN, durch gemeinsames Handeln den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt ihrer Länder zu sichern, indem sie die Europa trennenden Schranken beseitigen,
IN DEM VORSATZ, die stetige Besserung der Lebens- und Beschäftigungsbedingungen ihrer Völker als wesentliches Ziel anzustreben,
IN DER ERKENNTNIS, daß zur Beseitigung der bestehenden Hindernisse ein einverständliches Vorgehen erforderlich ist, um eine beständige Wirtschaftsausweitung, einen ausgewogenen Handelsverkehr und einen redlichen Wettbewerb zu gewährleisten,
IN DEM BESTREBEN, ihre Volkswirtschaften zu einigen und deren harmonische Entwicklung zu fördern, indem sie den Abstand zwischen einzelnen Gebieten und den Rückstand weniger begünstigter Gebiete verringern,
IN DEM WUNSCH, durch eine gemeinsame Handelspolitik zur fortschreitenden Beseitigung der Beschränkungen im zwischenstaatlichen Wirtschaftsverkehr beizutragen,
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