Beschluss 2011/72/GASP des Rates vom 31. Januar 2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien

(ABl. Nr. L 28 vom 02.02.2011 S. 62;
Beschl. 2011/79/EU - ABl. Nr. L 31 vom 05.02.2011 S. 40;
Beschl. 2012/50/EU - ABl. Nr. L 27 vom 31.01.2012 S. 11;
Beschl. 2012/724/GASP - ABl. Nr. L 327 vom 27.11.2012 S. 45;
Beschl. 2013/72/GASP - ABl. Nr. L 32 vom 01.02.2013 S. 20;
Beschl. 2013/409/GASP - ABl. Nr. L 204 vom 31.07.2013 S. 52;
Beschl. 2014/49/EU - ABl. Nr. L 28 vom 31.01.2014 S. 38;
Beschl. (GASP) 2015/157 - ABl. Nr. L 26 vom 31.01.2015 S. 29;
Beschl. (GASP) 2016/119 - ABl. Nr. L 23 vom 29.01.2016 S. 65;
Beschl. (GASP) 2017/153 - ABl. Nr. L 23 vom 28.01.2017 S. 19;
Beschl. (GASP) 2018/141 - ABl. Nr. L 25 vom 30.01.2018 S. 38;
Beschl. (GASP) 2019/135 - ABl. L 25 vom 29.01.2019 S. 23A;
Beschl. (GASP) 2020/117 - ABl. L 22 vom 28.01.2020 S. 31A;
Beschl. (GASP) 2021/55 - ABl. L 23 vom 25.01.2021 S. 22A;
Beschl. (GASP) 2022/118 - ABl. L 19 vom 28.01.2022 S. 67;
Beschl. (GASP) 2022/154 - ABl. L 25 vom 04.02.2022 S. 18A;
Beschl. (GASP) 2022/1367 - ABl. L 205 vom 05.08.2022 S. 276A;
Beschl. (GASP) 2022/2086 - ABl. L 280 vom 28.10.2022 S. 47)



=> Zur nachfolgenden Fassung

Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 31. Januar 2011 hat der Rat Tunesien und dem tunesischen Volk seine volle Solidarität und Unterstützung bei ihren Bemühungen um die Verwirklichung einer stabilen Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit, des demokratischen Pluralismus und der uneingeschränkten Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten bekräftigt.

(2) Der Rat hat ferner beschlossen, gegen Personen, die für die rechtswidrige Verwendung staatlicher Gelder Tunesiens verantwortlich sind und damit das tunesische Volk um den Ertrag der nachhaltigen Entwicklung seiner Wirtschaft und Gesellschaft bringen und die Entwicklung der Demokratie im Land untergraben, restriktive Maßnahmen zu erlassen.

(3) Ein weiteres Vorgehen der Union ist erforderlich, um bestimmte Maßnahmen durchzuführen

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 122

(1) Sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die im Besitz oder im Eigentum der - im Anhang aufgeführten - für die rechtswidrige Verwendung staatlicher Gelder Tunesiens verantwortlichen Personen und der mit ihnen verbundenen natürlichen oder juristischen Personen oder Organisationen stehen oder von diesen gehalten oder kontrolliert werden, werden eingefroren.

(2) Den in der Liste im Anhang aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen oder Organisationen dürfen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden oder zugute kommen.

(2a) Unbeschadet des Artikels 5 gilt im Falle des Todes einer im Anhang aufgeführten Person Folgendes:

  1. Wurde die betreffende Person vor ihrem Tod wegen Veruntreuung staatlicher Gelder strafrechtlich verurteilt, so bleiben die Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die im Besitz oder im Eigentum dieser Person standen oder von ihr gehalten oder kontrolliert wurden, so lange eingefroren, bis gerichtliche Anordnungen zur Einziehung der veruntreuten staatlichen Gelder und zur Zahlung von Geldbußen vollstreckt worden sind;
  2. wurde die betreffende Person vor ihrem Tod nicht strafrechtlich verurteilt, so bleiben die Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die im Besitz oder im Eigentum dieser Person standen oder von ihr gehalten oder kontrolliert wurden, vorbehaltlich des Absatzes 4 für einen angemessenen Zeitraum eingefroren. Wird innerhalb dieses Zeitraums eine zivil- oder verwaltungsrechtliche Klage auf Einziehung veruntreuter staatlicher Gelder erhoben, so bleiben die Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die im Besitz oder im Eigentum dieser Person standen oder von ihr gehalten oder kontrolliert wurden, bis zur Abweisung der Klage oder, wenn dieser stattgegeben wird, bis zur Vollstreckung der gerichtlichen Anordnung zur Einziehung der veruntreuten Gelder eingefroren.

(2b) Der Rat ändert erforderlichenfalls die Liste im Anhang, sobald er feststellt, dass die Bedingungen des Absatzes 2a für die Aufrechterhaltung des Einfrierens von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen, die im Besitz oder im Eigentum der verstorbenen Person standen oder von ihr gehalten oder kontrolliert wurden, nicht mehr erfüllt sind.

(3) Die zuständige Behörde eines Mitgliedstaats kann unter den ihr angemessen erscheinenden Bedingungen die Freigabe oder die Bereitstellung bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen genehmigen, nachdem sie festgestellt hat, dass diese Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen

  1. zur Befriedigung der Grundbedürfnisse der im Anhang aufgeführten Personen und ihrer unterhaltsberechtigten Familienangehörigen - unter anderem für die Bezahlung von Nahrungsmitteln, Mieten oder Hypotheken, Medikamenten und medizinischer Behandlung, Steuern, Versicherungsprämien und Gebühren öffentlicher Versorgungseinrichtungen - notwendig sind;
  2. ausschließlich der Bezahlung angemessener Honorare und der Rückerstattung von Ausgaben im Zusammenhang mit der Leistung rechtskundiger Dienste dienen;
  3. ausschließlich der Bezahlung von Gebühren oder Dienstleistungskosten für die routinemäßige Verwahrung oder Verwaltung eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen dienen oder
  4. für die Deckung außerordentlicher Ausgaben erforderlich sind, vorausgesetzt, dass die zuständige Behörde den zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten und der Kommission mindestens zwei Wochen vor Erteilung der Genehmigung mitgeteilt hat, aus welchen Gründen sie der Auffassung ist, dass eine spezifische Genehmigung erteilt werden sollte.

Ein Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission von den Genehmigungen, die er nach Maßgabe dieses Absatzes erteilt hat.

(4) Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats die Freigabe bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen genehmigen, wenn die nachstehenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Die Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen sind Gegenstand einer schiedsgerichtlichen Entscheidung, die vor dem Datum ergangen ist, an dem die in Absatz 1 genannte natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung in die Liste im Anhang aufgenommen wurde, oder Gegenstand einer vor oder nach diesem Datum in der Union ergangenen gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung oder einer vor oder nach diesem Datum in dem betreffenden Mitgliedstaat vollstreckbaren gerichtlichen Entscheidung,
  2. die Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen werden im Rahmen der anwendbaren Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften über die Rechte des Gläubigers ausschließlich zur Erfüllung der Forderungen verwendet, die durch eine solche Entscheidung gesichert sind oder deren Bestehen in einer solchen Entscheidung anerkannt worden ist,
  3. die Entscheidung begünstigt nicht eine im Anhang aufgeführte natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung, und
  4. die Anerkennung der Entscheidung steht nicht im Widerspruch zur öffentlichen Ordnung des betreffenden Mitgliedstaats.

Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission von den Genehmigungen, die er nach Maßgabe dieses Absatzes erteilt hat.

(5) Absatz 2 gilt nicht für eine auf eingefrorene Konten erfolgte Gutschrift von

  1. Zinsen und sonstigen Erträgen dieser Konten oder
  2. Zahlungen aufgrund von Verträgen, Vereinbarungen oder Verpflichtungen, die vor dem Datum geschlossen wurden oder entstanden sind, ab dem diese Konten diesem Beschluss unterliegen, oder
  3. Zahlungen aufgrund einer in der Union ergangenen oder in dem betreffenden Mitgliedstaat vollstreckbaren gerichtlichen, behördlichen oder schiedsgerichtlichen Entscheidung,

vorausgesetzt, dass diese Zinsen, sonstigen Erträge und Zahlungen weiterhin den Maßnahmen nach Absatz 1 unterliegen.

Artikel 2

(1) Der Rat erstellt und ändert die Liste im Anhang auf Vorschlag eines Mitgliedstaats oder des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik.

(2) Der Rat setzt die betreffende Person oder Organisation entweder auf direktem Weg, falls ihre Anschrift bekannt ist, oder durch die Veröffentlichung einer Bekanntmachung von seinem Beschluss und den Gründen für die Aufnahme in die Liste in Kenntnis, und gibt dabei dieser Person oder Organisation Gelegenheit zur Stellungnahme.

(3) Wird eine Stellungnahme unterbreitet oder werden stichhaltige neue Beweise vorgelegt, so überprüft der Rat seinen Beschluss und unterrichtet die betreffende Person oder Organisation entsprechend.

Artikel 3

(1) Im Anhang werden die Gründe für die Aufnahme der Personen und Organisationen in die Liste angegeben.

(2) Der Anhang enthält ferner die zur Identifizierung der betreffenden Personen oder Organisationen erforderlichen Angaben, soweit diese verfügbar sind. In Bezug auf Personen können diese Angaben Namen - einschließlich Aliasnamen -, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Reisepass- und Personalausweisnummern, Geschlecht, sofern bekannt die Anschrift sowie Funktion oder Beruf umfassen. In Bezug auf Organisationen können diese Angaben Namen, Ort und Datum der Registrierung, Registriernummer und Geschäftsort umfassen.

Artikel 4

Damit die vorstehend genannten Maßnahmen größtmögliche Wirkung entfalten können, empfiehlt die Union Drittstaaten, restriktive Maßnahmen analog zu den in diesem Beschluss vorgesehenen zu ergreifen.

Artikel 519 20 21 22 22a

(1) Dieser Beschluss gilt bis zum 31. Januar 2023.

(2) Dieser Beschluss wird fortlaufend überprüft. Er kann gegebenenfalls verlängert oder geändert werden, wenn der Rat der Auffassung ist, dass die mit ihm verfolgten Ziele nicht erreicht wurden.

Artikel 6

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

.

Anhang19 20 21 22 22a 22b

A. Liste der in Artikel 1 genannten Personen und Organisationen21 22 22a 22b

Name Angaben zur Identifizierung Gründe
1. Zine El Abidine Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI Geburtsort: Hammam-Sousse
Geburtsdatum: 3. September 1936
Staatsangehörigkeit: tunesisch
Personalausweisnummer: 00354671
Ausstellender Staat: Tunesien
Geschlecht: männlich
Weitere Angaben: Verstorben. Ehemaliger Präsident Tunesiens, Sohn von Selma HASSEN, verheiratet mit Leïla TRABELSI
Die Aktivitäten der (verstorbenen) Person sind seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, dem Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen, und dem Straftatbestand der Entgegennahme staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, von denen er wusste, dass diese nicht geschuldet waren, zur persönlichen Verwendung oder zur Verwendung durch seine Familienangehörigen.
2. Leïla Bent Mohamed Ben Rhouma TRABELSI Staatsangehörigkeit: tunesisch
Geburtsort: Tunis, Tunesien
Geburtsdatum: 24. Oktober 1956
Personalausweisnummer: 00683530
Ausstellender Staat: Tunesien
Geschlecht: weiblich
Weitere Angaben: Tochter von Saida DHERIF, verheiratet mit Zine El Abidine BEN ALI
Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen, und der Mittäterschaft bei dem Straftatbestand der Entgegennahme staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, von denen er wusste, dass diese nicht geschuldet waren, zur persönlichen Verwendung oder zur Verwendung durch seine Familienangehörigen.
3. Moncef Ben Mohamed Ben Rhouma TRABELSI Staatsangehörigkeit: tunesisch
Geburtsort: Tunis, Tunesien
Geburtsdatum: 4. März 1944
Letzte bekannte Anschrift: Rue de France 11 - Radès Ben Arous
Personalausweisnummer: 05000799
Ausstellender Staat: Tunesien
Geschlecht: männlich
Weitere Angaben: Verstorben. Geschäftsführer eines Unternehmens, Sohn von Saida DHERIF, verheiratet mit Yamina SOUIEI
Die Aktivitäten der (verstorbenen) Person sind seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.
4. - gestrichen -
5. Fahd Mohamed Sakher Ben Moncef Ben Mohamed Hfaiez MATERI Staatsangehörigkeit: tunesisch
Geburtsort: Tunis, Tunesien
Geburtsdatum: 2. Dezember 1981
Personalausweisnummer: 04682068
Ausstellender Staat: Tunesien
Geschlecht: männlich
Weitere Angaben: Sohn von Naïma BOUTIBA, verheiratet mit Nesrine BEN ALI
Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes (den ehemaligen Präsidenten Ben Ali) in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes, den ehemaligen Präsidenten Ben Ali, in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen, und der Mittäterschaft bei dem Straftatbestand der Entgegennahme staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, von denen er wusste, dass diese nicht geschuldet waren, zur persönlichen Verwendung oder zur Verwendung durch seine Familienangehörigen.
6. Nesrine Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda BEN ALI Staatsangehörigkeit: tunesisch
Geburtsort: Tunis, Tunesien
Geburtsdatum: 16. Januar 1987
Personalausweisnummer: 00299177
Ausstellender Staat: Tunesien
Geschlecht: weiblich
Weitere Angaben: Tochter von Leïla TRABELSI, verheiratet mit Fahd Mohamed Sakher MATERI
Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen, und der Mittäterschaft bei dem Straftatbestand der Entgegennahme staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, von denen er wusste, dass diese nicht geschuldet waren, zur persönlichen Verwendung oder zur Verwendung durch seine Familienangehörigen.
7. Halima Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda BEN ALI Staatsangehörigkeit: tunesisch
Geburtsort: Tunis, Tunesien
Geburtsdatum: 17. Juli 1992
Letzte bekannte Anschrift: Präsidentenpalast, Tunis, Tunesien
Personalausweisnummer: 09006300
Ausstellender Staat: Tunesien
Geschlecht: weiblich
Weitere Angaben: Tochter von Leïla TRABELSI
Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen; ferner steht sie in Verbindung mit Leila Trabelsi (Nummer 2).
8. Belhassen Ben Mohamed Ben Rhouma TRABELSI Staatsangehörigkeit: tunesisch
Geburtsort: Tunis, Tunesien
Geburtsdatum: 5. November 1962
Letzte bekannte Anschrift: Rue Hédi Karray 32 - El Menzah - Tunis, Tunesien
Personalausweisnummer: 00777029
Ausstellender Staat: Tunesien
Geschlecht: männlich
Weitere Angaben: Geschäftsführer eines Unternehmens, Sohn von Saida DHERIF
Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.
9. Mohamed Naceur Ben Mohamed Ben Rhouma TRABELSI Staatsangehörigkeit: tunesisch
Geburtsort: Tunis, Tunesien
Geburtsdatum: 24. Juni 1948
Letzte bekannte Anschrift: Rue El Achfat 20 - Karthago - Tunis, Tunesien
Personalausweisnummer: 00104253
Ausstellender Staat: Tunesien
Geschlecht: männlich
Weitere Angaben: stellvertretender Geschäftsführer eines landwirtschaftlichen Unternehmens, Sohn von Saida DHERIF, verheiratet mit Nadia MAKNI
Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.
10. Jalila Bent Mohamed Ben Rhouma TRABELSI Staatsangehörigkeit: tunesisch
Geburtsort: Radès
Geburtsdatum: 19. Februar 1953
Letzte bekannte Anschrift: Rue d'Aristote 21 - Karthago Salammbô
Personalausweisnummer: 00403106
Ausstellender Staat: Tunesien
Geschlecht: weiblich
Weitere Angaben: Geschäftsführerin eines Unternehmens, Tochter von Saida DHERIF, verheiratet mit Mohamed MAHJOUB
Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.
11. Mohamed Imed Ben Mohamed Naceur Ben Mohamed TRABELSI Staatsangehörigkeit: tunesisch
Geburtsort: Tunis, Tunesien
Geburtsdatum: 26. August 1974
Letzte bekannte Anschrift: Avenue Habib Bourguiba 124 - Karthago Presidence
Personalausweisnummer: 05417770
Ausstellender Staat: Tunesien
Geschlecht: männlich
Weitere Angaben: Geschäftsmann, Sohn von Najia JERIDI
Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.
12. Mohamed Adel Ben Mohamed Ben Rehouma TRABELSI Staatsangehörigkeit: tunesisch
Geburtsort: Tunis, Tunesien
Geburtsdatum: 26. April 1950
Letzte bekannte Anschrift: Rue de la Colombe 3 - Gammarth Supérieur
Personalausweisnummer: 00178522
Ausstellender Staat: Tunesien
Geschlecht: männlich
Weitere Angaben: Verstorben. Geschäftsführer eines Unternehmens, Sohn von Saida DHERIF, verheiratet mit Souad BEN JEMIA
Die Aktivitäten der (verstorbenen) Person sind seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.
13. Mohamed Mourad Ben Mohamed Ben Rehouma TRABELSI Staatsangehörigkeit: tunesisch
Geburtsort: Tunis, Tunesien
Geburtsdatum: 25. September 1955
Letzte bekannte Anschrift: Rue Ibn Chabat 20 - Salammbô - Karthago - Tunis, Tunesien
Personalausweisnummer: 05150331
Ausstellender Staat: Tunesien
Geschlecht: männlich
Weitere Angaben: Generaldirektor eines Unternehmens, Sohn von Saida DHERIF, verheiratet mit Hela BELHAJ
Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.
14. Samira Bent Mohamed Ben Rhouma TRABELSI Staatsangehörigkeit: tunesisch
Geburtsdatum: 27. Dezember 1958
Letzte bekannte Anschrift: Rue Taoufik EI Hakim 4 - La Marsa
Personalausweisnummer: 00166569
Ausstellender Staat: Tunesien
Geschlecht: weiblich
Weitere Angaben: kaufmännische Direktorin, Tochter von Saida DHERIF, verheiratet mit Mohamed Montassar MEHERZI
Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen, und der Mittäterschaft bei dem Straftatbestand der Entgegennahme staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, von denen er wusste, dass diese nicht geschuldet waren, zur persönlichen Verwendung oder zur Verwendung durch seine Familienangehörigen.
15. Mohamed Montassar Ben Kbaier Ben Mohamed MEHERZI Staatsangehörigkeit: tunesisch
Geburtsort: La Marsa
Geburtsdatum: 5. Mai 1959
Letzte bekannte Anschrift: Rue Taoufik EI Hakim 4-La Marsa
Personalausweisnummer: 00046988
Ausstellender Staat: Tunesien
Geschlecht: männlich
Weitere Angaben: Generaldirektor eines Unternehmens, Sohn von Fatma SFAR, verheiratet mit Samira TRABELSI
Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.
16. Nefissa Bent Mohamed Ben Rhouma TRABELSI Staatsangehörigkeit: tunesisch
Geburtsdatum: 1. Februar 1960
Letzte bekannte Anschrift: Rue de la Mouette 4 - Gammarth Supérieur
Personalausweisnummer: 00235016
Ausstellender Staat: Tunesien
Geschlecht: weiblich
Weitere Angaben: Tochter von Saida DHERIF, verheiratet mit Habib ZAKIR
Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.
17. Habib Ben Kaddour Ben Mustapha BEN ZAKIR Staatsangehörigkeit: tunesisch
Geburtsdatum: 5. März 1957
Letzte bekannte Anschrift: Rue Ennawras 4 - Gammarth Supérieur
Personalausweisnummer: 00547946
Ausstellender Staat: Tunesien
Geschlecht: männlich
Weitere Angaben: Bauträger, Sohn von Saida BEN ABDALLAH, verheiratet mit Nefissa TRABELSI
Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.
18. Moez Ben Moncef Ben Mohamed TRABELSI Staatsangehörigkeit: tunesisch
Geburtsort: Tunis, Tunesien
Geburtsdatum: 3. Juli 1973
Letzte bekannte Anschrift: Wohnblock Amine El Bouhaira - Rue du Lac Turkana - Les Berges du Lac - Tunis, Tunesien
Personalausweisnummer: 05411511
Ausstellender Staat: Tunesien
Geschlecht: männlich
Weitere Angaben: Geschäftsführer eines Unternehmens, Bauträger, Sohn von Yamina SOUIEI
Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.
19. Lilia Bent Noureddine Ben Ahmed NACEF Staatsangehörigkeit: tunesisch
Geburtsort: Tunis, Tunesien
Geburtsdatum: 25. Juni 1975
Letzte bekannte Anschrift: Rue Garibaldi 41 - Tunis, Tunesien
Personalausweisnummer: 05417907
Ausstellender Staat: Tunesien
Geschlecht: weiblich
Weitere Angaben: Geschäftsführerin eines Unternehmens, Tochter von Mounira TRABELSI (Schwester von Leila TRABELSI), verheiratet mit Mourad MEHDOUI
Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.
20. Mourad Ben Hédi Ben Ali MEHDOUI Staatsangehörigkeit: tunesisch
Geburtsort: Tunis, Tunesien
Geburtsdatum: 3. Mai 1962
Letzte bekannte Anschrift: Rue Garibaldi 41 - Tunis, Tunesien
Personalausweisnummer: 05189459
Ausstellender Staat: Tunesien
Geschlecht: männlich
Weitere Angaben: Generaldirektor eines Unternehmens, Sohn von Neila BARTAJI, verheiratet mit Lilia NACEF
Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.
21. Houssem Ben Mohamed Naceur Ben Mohamed TRABELSI Staatsangehörigkeit: tunesisch
Geburtsdatum: 18. September 1976
Letzte bekannte Anschrift: Wohnsiedlung Erriadh.2 - Gammarth - Tunis, Tunesien
Personalausweisnummer: 05412560
Ausstellender Staat: Tunesien
Geschlecht: männlich
Weitere Angaben: Generaldirektor eines Unternehmens, Sohn von Najia JERIDI
Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.
22. - gestrichen -
23. - gestrichen -
24. Mehdi Ben Ridha Ben Mohamed BEN GAIED Staatsangehörigkeit: tunesisch
Geburtsdatum: 29. Januar 1988
Letzte bekannte Anschrift: Rue Mohamed Makhlouf 4 - El Manar.2 - Tunis, Tunesien
Geschlecht: männlich
Weitere Angaben: Generaldirektor des Unternehmens Stafim Peugeot, Sohn von Kaouther Feriel HAMZA
Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.
25. Mohamed Slim Ben Mohamed Hassen Ben Salah CHIBOUB Staatsangehörigkeit: tunesisch
Geburtsdatum: 13. Januar 1959
Letzte bekannte Anschrift: Rue du Jardin - Sidi Bousaid - Tunis, Tunesien
Personalausweisnummer: 00400688
Ausstellender Staat: Tunesien
Geschlecht: männlich
Weitere Angaben: Generaldirektor eines Unternehmens, Sohn von Leïla CHAIBI, verheiratet mit Dorsaf BEN ALI
Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes (den ehemaligen Präsidenten Ben Ali) in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.
26. Dorsaf Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda BEN ALI Staatsangehörigkeit: tunesisch
Geburtsort: Le Bardo
Geburtsdatum: 5. Juli 1965
Letzte bekannte Anschrift: Rue El Montazah 5 - Sidi Bousaid - Tunis, Tunesien
Personalausweisnummer: 00589759
Ausstellender Staat: Tunesien
Geschlecht: weiblich
Weitere Angaben: Tochter von Naïma EL KEFI, verheiratet mit Mohamed Slim CHIBOUB
Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.
27. Sirine (Cyrine) Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda BEN ALI Staatsangehörigkeit: tunesisch
Geburtsort: Le Bardo
Geburtsdatum: 21. August 1971
Personalausweisnummer: 05409131
Ausstellender Staat: Tunesien
Reisepassnummer: x599070
Ausgabedatum: November 2016
Ablaufdatum: 21. November 2021
Ausstellender Staat: Tunesien
Geschlecht: weiblich
Weitere Angaben: Tochter von Naïma EL KEFI, verheiratet mit Mohamed Marwan MABROUK
Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.
29. Ghazoua Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda BEN ALI Staatsangehörigkeit: tunesisch
Geburtsort: Le Bardo
Geburtsdatum: 8. März 1963
Letzte bekannte Anschrift: Avenue Habib Bourguiba 49 - Carthage
Personalausweisnummer: 00589758
Ausstellender Staat: Tunesien
Geschlecht: weiblich
Weitere Angaben: Ärztin, Tochter von Naïma EL KEFI, verheiratet mit Slim ZARROUK
Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen; ferner steht sie in Verbindung mit Slim Zarrouk (Nummer 30).
30. Slim Ben Mohamed Salah Ben Ahmed ZARROUK Staatsangehörigkeit: tunesisch
Geburtsort: Tunis, Tunesien
Geburtsdatum: 13. August 1960
Letzte bekannte Anschrift: Avenue Habib Bourguiba 49 - Karthago
Personalausweisnummer: 00642271
Ausstellender Staat: Tunesien
Geschlecht: männlich
Weitere Angaben: Generaldirektor eines Unternehmens, Sohn von Maherzia GUEDIRA, verheiratet mit Ghazoua BEN ALI
Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.
31. Farid Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI Staatsangehörigkeit: tunesisch
Geburtsort: Hammam-Sousse
Geburtsdatum: 22. November 1949
Letzte bekannte Anschrift: Rue Sidi el Gharbi 11 - Hammam-Sousse
Personalausweisnummer: 02951793
Ausstellender Staat: Tunesien
Geschlecht: männlich
Weitere Angaben: Pressefotograf in Deutschland, Sohn von Selma HASSEN
Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.
32. Faouzi Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI Staatsangehörigkeit: tunesisch
Geburtsort: Hammam-Sousse
Geburtsdatum: 13. März 1947
Letzte bekannte Anschrift: Rue El Moez - Hammam-Sousse
Personalausweisnummer: 02800443
Ausstellender Staat: Tunesien
Geschlecht: männlich
Weitere Angaben: verstorben, Geschäftsführer eines Unternehmens, verheiratet mit Zohra BEN AMMAR
Die Aktivitäten der (verstorbenen) Person sind seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.
33. Hayet Bent Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI Staatsangehörigkeit: tunesisch
Geburtsort: Hammam-Sousse
Geburtsdatum: 16. Mai 1952
Letzte bekannte Anschrift: Avenue de la République 17 - Hammam-Sousse
Personalausweisnummer: 02914657
Ausstellender Staat: Tunesien
Geschlecht: weiblich
Weitere Angaben: Vertreterin von Tunisair, Tochter von Selma HASSEN, verheiratet mit Fathi REFAT
Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.
34. Najet Bent Haj Hamda Ben Raj Hassen BEN ALI Staatsangehörigkeit: tunesisch
Geburtsort: Sousse
Geburtsdatum: 18. September 1956
Letzte bekannte Anschrift: Avenue de l'Imam Muslim- Khezama Ouest- Sousse
Personalausweisnummer: 02804872
Ausstellender Staat: Tunesien
Geschlecht: weiblich
Weitere Angaben: Leiterin eines Unternehmens, Tochter von Selma HASSEN, verheiratet mit Sadok Habib MHIRI
Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.
35. Slaheddine Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI Staatsangehörigkeit: tunesisch
Geburtsdatum: 28. Oktober 1938
Letzte bekannte Anschrift: Cité El Bassatine 255 - Monastir
Personalausweisnummer: 028106l4
Ausstellender Staat: Tunesien
Geschlecht: männlich
Weitere Angaben: im Ruhestand, Sohn von Selma HASSEN, Witwer von Selma MANSOUR
Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.
36. - gestrichen -
37. - gestrichen -
38. - gestrichen -
39. - gestrichen -
40. Douraied Ben Hamed Ben Taher BOUAOUINA Staatsangehörigkeit: tunesisch
Geburtsort: Hammam-Sousse
Geburtsdatum: 8. Oktober 1978
Letzte bekannte Anschrift: Avenue de la République 17 - Hammam-Sousse
Personalausweisnummer: 05590835
Ausstellender Staat: Tunesien
Geschlecht: männlich
Weitere Angaben: Direktor eines Unternehmens, Sohn von Hayet BEN ALI
Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.
41. - gestrichen -
42. Ghazoua Bent Hamed Ben Taher BOUAOUINA Staatsangehörigkeit: tunesisch
Geburtsort: Monastir
Geburtsdatum: 30. August 1982
Letzte bekannte Anschrift: Rue Ibn Maja - Khezama Est - Sousse
Personalausweisnummer: 08434380
Ausstellender Staat: Tunesien
Geschlecht: weiblich
Weitere Angaben: Tochter von Hayet BEN ALI, verheiratet mit Badreddine BENNOUR
Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen; ferner steht sie in Verbindung mit Hayet Ben Ali (Nummer 33).
43. - gestrichen -
44. - gestrichen -
45. - gestrichen -
46. Mehdi Ben Tijani Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI Staatsangehörigkeit: tunesisch, französisch
Geburtsort: Paris, Frankreich
Geburtsdatum: 27. Oktober 1966
Letzte bekannte Anschrift: Chouket El Arressa - Hammam-Sousse
Personalausweisnummer: 05515496
Ausstellender Staat: Tunesien
Geschlecht: männlich
Weitere Angaben: Direktor eines Unternehmens, Sohn von Paulette HAZAT
Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes (den ehemaligen Präsidenten Ben Ali) in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.
47. - gestrichen -
48. Sofiene Ben Habib Ben Haj Hamda BEN ALI Staatsangehörigkeit: tunesisch
Geburtsort: Tunis, Tunesien
Geburtsdatum: 28. August 1974
Letzte bekannte Anschrift: Rue Ali Zlitni 23 - El Manar 2 - Tunis, Tunesien
Personalausweisnummer 04622472
Ausstellender Staat: Tunesien
Geschlecht: männlich
Weitere Angaben: kaufmännischer Direktor, Sohn von Leila DEROUICHE
Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

B. Verteidigungsrechte und Recht auf wirksamen Rechtsschutz nach tunesischem Recht:21 22 22a 22b

Verteidigungsrechte und Recht auf wirksamen Rechtsschutz

Gemäß den Artikeln 20, 27, 29 und 108 der tunesischen Verfassung, den Artikeln 13, 47, 50, 59, 66 und 175 der Strafprozessordnung sowie gemäß dem Gesetz Nr. 2002-52 vom 3. Juni 2002 sind nach tunesischem Recht die folgenden Rechte garantiert:

Anwendung der Verteidigungsrechte und des Rechts auf wirksamen Rechtsschutz

1. Zine El Abidine Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen.

Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass das Gericht während der in Abwesenheit des Beschuldigten geführten Gerichtsverhandlungen einen Anwalt bestellt hat, der die Interessen von Herrn Ben Ali vertrat.

2. Leïla Bent Mohamed Ben Rhouma TRABELSI

Die Person entzieht sich dem Gericht und hält sich nicht mehr in Tunesien auf. Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass das Gericht während der in Abwesenheit der Beschuldigten geführten Gerichtsverhandlungen einen Anwalt bestellt hat, der die Interessen von Frau Trabelsi vertrat.

3. Moncef Ben Mohamed Ben Rhouma TRABELSI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Moncef Ben Mohamed Ben Rhouma Trabelsi am 5. März 2012 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

4. - gestrichen -

5. Fahd Mohamed Sakher Ben Moncef Ben Mohamed Hfaiez MATERI

Die Person entzieht sich dem Gericht und hält sich nicht mehr in Tunesien auf. Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht bgeschlossen.

Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass das Gericht während der in Abwesenheit des Beschuldigten geführten Gerichtsverhandlungen einen Anwalt bestellt hat, der die Interessen von Herrn Materi vertrat.

6. Nesrine Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda BEN ALI

Die Person entzieht sich dem Gericht und hält sich nicht mehr in Tunesien auf. Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Frau Ben Ali während der in ihrer Abwesenheit geführten Gerichtsverhandlung durch einen Anwalt vertreten wurde.

7. Halima Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda BEN ALI

Die Person entzieht sich dem Gericht und hält sich nicht mehr in Tunesien auf. Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Der Rat hat keinen Hinweis darauf gefunden, dass die Verteidigungsrechte oder das Recht auf wirksamen Rechtsschutz von Frau Halima Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda Ben Ali missachtet wurden.

8. Belhassen Ben Mohamed Ben Rhouma TRABELSI

Die Person entzieht sich dem Gericht und hält sich nicht mehr in Tunesien auf. Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere dadurch belegt, dass die tunesischen Behörden den Schweizer Behörden am 7. April 2014 im Rahmen der Erledigung eines Rechtshilfeersuchens schriftlich zugesagt haben, die Grundrechte von Herrn Belhassen Ben Mohamed Ben Rhouma TRABELSI sowie seine Verteidigungsrechte zu wahren.

9. Mohamed Naceur Ben Mohamed Ben Rhouma TRABELSI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Mohamed Naceur Ben Mohamed Ben Rhouma Trabelsi am 13. und am 16. März 2012 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

10. Jalila Bent Mohamed Ben Rhouma TRABELSI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Frau Jalila Bent Mohamed Ben Rhouma Trabelsi am 5. Januar und am 5. Juli 2012 sowie am 27. Februar 2013 in Anwesenheit ihres Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

11. Mohamed Imed Ben Mohamed Naceur Ben Mohamed TRABELSI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Mohamed Imed Ben Mohamed Naceur Ben Mohamed Trabelsi am 27. Oktober 2016 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

12. Mohamed Adel Ben Mohamed Ben Rehouma TRABELSI

Die Person entzieht sich dem Gericht und hält sich nicht mehr in Tunesien auf. Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Der Rat hat keinen Hinweis darauf gefunden, dass die Verteidigungsrechte oder das Recht auf wirksamen Rechtsschutz von Herrn Mohamed Adel Ben Mohamed Ben Rehouma Trabelsi missachtet wurden.

13. Mohamed Mourad Ben Mohamed Ben Rehouma TRABELSI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Mohamed Mourad Ben Mohamed Ben Rehouma Trabelsi am 23. Februar 2012 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

14. Samira Bent Mohamed Ben Rhouma TRABELSI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Frau Samira Bent Mohamed Ben Rhouma TRABELSI am 11. August 2011 in Anwesenheit ihres Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

15. Mohamed Montassar Ben Kbaier Ben Mohamed MAHERZI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Mohamed Montassar Ben Kbaier Ben Mohamed Maherzi am 20. August 2011, am 2. Oktober 2012 sowie am 31. Mai 2013 in Anwesenheit seiner Anwälte von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

16. Nefissa Bent Mohamed Ben Rhouma TRABELSI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Frau Nefissa Bent Mohamed Ben Rhouma Trabelsi am 24. Januar 2012 in Anwesenheit ihres Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

17. Habib Ben Kaddour Ben Mustapha BEN ZAKIR

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Habib Ben Kaddour Ben Mustapha Ben Zakir am 24. Januar 2012 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

18. Moez Ben Moncef Ben Mohamed TRABELSI

Die Person entzieht sich dem Gericht und hält sich nicht mehr in Tunesien auf. Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Der Rat hat keinen Hinweis darauf gefunden, dass die Verteidigungsrechte oder das Recht auf wirksamen Rechtsschutz von Herrn Moez Ben Moncef Ben Mohamed Trabelsi missachtet wurden.

19. Lilia Bent Noureddine Ben Ahmed NACEF

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Frau Lilia Bent Noureddine Ben Ahmed Nacef am 20. Februar 2012 in Anwesenheit ihrer Anwälte von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde, dass sie in den mündlichen Verhandlungen vor Gericht von Anwälten unterstützt wurde und dass sie von ihrem Recht, Rechtsmittel gegen das erstinstanzliche Urteil einzulegen, Gebrauch gemacht hat.

20. Mourad Ben Hédi Ben Ali MEHDOUI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Mourad Ben Hédi Ben Ali Mehdoui am 13. Februar 2012 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

21. Houssem Ben Mohamed Naceur Ben Mohamed TRABELSI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Houssem Ben Mohamed Naceur Ben Mohamed Trabelsi am 2. März 2012 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

22. - gestrichen -

23. - gestrichen -

24. Mehdi Ben Ridha Ben Mohamed BEN GAIED

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren beziehungsweise in dem Verfahren zur Rückführung von Vermögenswerten, auf die beziehungsweise auf das sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Mehdi Ben Ridha Ben Mohamed Ben Gaied am 22. September 2011 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

25. Mohamed Slim Ben Mohamed Hassen Ben Salah CHIBOUB

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren beziehungsweise in dem Verfahren zur Rückführung von Vermögenswerten, auf die beziehungsweise auf das sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, i) dass Herr Mohamed Slim Ben Mohamed Hassen Ben Salah Chiboub am 24. November 2014, am 12. Januar 2015, am 10. April 2015 und am 2. Dezember 2015 in mehreren Rechtssachen in Anwesenheit seiner Anwälte von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde; ii) dass die Untersuchungen gegen Herrn Chiboub in der Rechtssache 27638/6 am 30. März 2018 mangels Beweisen eingestellt wurden; die Entscheidung über die Einstellung der Untersuchungen wurde später im Rechtsmittelverfahren bestätigt; und iii) dass Herr Chiboub während des Schiedsverfahrens vor dem Schiedsausschuss der Kommission für Wahrheit und Würde von einem Anwalt unterstützt wurde.

Am 15. Februar 2021 und am 10. März 2021 wurde Herr CHIBOUB in der Rechtssache 19592/1 von einem Untersuchungsrichter vernommen. Am 31. März 2021 beschloss der Untersuchungsrichter, seinen Fall von der allgemeinen Rechtssache 19592/1 abzutrennen. Die Rechtssache 1137/2 ist anhängig.

26. Dorsaf Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda BEN ALI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Frau Dorsaf Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda Ben Ali am 4. Oktober 2011 in Anwesenheit ihres Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

Am 31. März 2021 beschloss der Untersuchungsrichter, ihren Fall von der allgemeinen Rechtssache 19592/1 abzutrennen. Die Rechtssache 1137/2 ist anhängig.

27. Sirine Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda BEN ALI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Frau Sirine Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda Ben Ali am 6. März 2012 in Anwesenheit ihres Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

29. Ghazoua Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda BEN ALI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Frau Ghazoua Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda Ben Ali am 5. Oktober 2011 und am 18. Oktober 2012 in Anwesenheit ihres Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

30. Slim Ben Mohamed Salah Ben Ahmed ZARROUK

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Auf Antrag von Herrn Zarrouk erließ der Schiedsausschuss der Kommission für Wahrheit und Würde einen Schiedsspruch, der am 24. Dezember 2018 vom Rat der Kommission bestätigt wurde. Dieser Schiedsspruch wurde vor dem Kassationshof angefochten. Die Rechtssache ist noch anhängig. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren beziehungsweise in dem Verfahren zur Rückführung von Vermögenswerten, auf die beziehungsweise auf das sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Slim Ben Mohamed Salah Ben Ahmed Zarrouk am 16. Januar 2012, am 1. Februar 2012 sowie am 22. Juni 2017 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

In einem Urteil des Berufungsgerichts von Tunis vom 15. April 2021 in der Rechtssache 29443 wurde er wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder verurteilt.

31. Farid Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Farid Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen Ben Ali am 3. Oktober 2011 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

In einem Urteil des Berufungsgerichts von Tunis vom 1. November 2018 in der Rechtssache 27658 wurde er wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder verurteilt.

32. Faouzi Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Der Rat hat keinen Hinweis darauf gefunden, dass die Verteidigungsrechte oder das Recht auf wirksamen Rechtsschutz von Herrn Faouzi Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen Ben Ali missachtet wurden.

33. Hayet Bent Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Frau Hayet Bent Haj Hamda Ben Haj Hassen Ben Ali am 19. Oktober 2011 in Anwesenheit ihres Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

Mit Urteil vom 14. März 2019 in der Rechtssache 40800 wurde sie wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder verurteilt.

34. Najet Bent Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Frau Najet Bent Haj Hamda Ben Haj Hassen Ben Ali am 21. November 2011 in Anwesenheit ihres Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

Mit Urteil vom 7. Januar 2016 in der Rechtssache 28264 wurde sie wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder verurteilt.

35. Slaheddine Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Slaheddine Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen Ben Ali am 13. Januar 2012 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

36. - gestrichen -

37. - gestrichen -

38. - gestrichen -

39. - gestrichen -

40. Douraied Ben Hamed Ben Taher BOUAOUINA

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Douraied Ben Hamed Ben Taher Bouaouina am 21. April 2012 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

41. - gestrichen -

42. Ghazoua Bent Hamed Ben Taher BOUAOUINA

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Frau Ghazoua Bent Hamed Ben Taher Bouaouina am 19. und am 25. Oktober 2011 in Anwesenheit ihres Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

43. - gestrichen -

44. - gestrichen -

45. - gestrichen -

46. Mehdi Ben Tijani Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI

Die Person entzieht sich dem Gericht und hält sich nicht mehr in Tunesien auf. Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Der Rat hat keinen Hinweis darauf gefunden, dass die Verteidigungsrechte oder das Recht auf wirksamen Rechtsschutz von Herrn Mehdi Ben Tijani Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen Ben Ali missachtet wurden.

In einem Urteil des erstinstanzlichen Gerichts von Tunis vom 21. März 2019 in der Rechtssache 41328/19 wurde er wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder verurteilt.

47. - gestrichen -

48. Sofiene Ben Habib Ben Haj Hamda BEN ALI

Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Sofiene Ben Ali am 22. März 2012 in Anwesenheit seiner Anwälte von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

ENDE

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