Verordnung (EU) Nr. 101/2011 des Rates vom 4. Februar 2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Tunesien
(ABl. Nr. L 31 vom 05.02.2011 S. 1, ber. 2014 L 294 S. 51;
VO (EU) 1100/2012 - ABl. Nr. L 327 vom 27.11.2012 S. 16;
VO (EU) 517/2013 - ABl. Nr. L 158 vom 10.06.2013 S. 1;
VO (EU) 735/2013 - ABl. Nr. L 204 vom 31.07.2013 S. 23;
VO (EU) 81/2014 - ABl. Nr. L 28 vom 31.01.2014 S. 2;
VO (EU) 2015/147 - ABl. Nr. L 26 vom 31.01.2015 S. 3;
VO (EU) 2016/111 - ABl. Nr. L 23 vom 29.01.2016 S. 1;
VO (EU) 2017/149 - ABl. Nr. L 23 vom 28.01.2017 S. 1;
VO (EU) 2018/137 - ABl. Nr. L 25 vom 30.01.2018 S. 1;
VO (EU) 2019/132 - ABl. L 25 vom 29.01.2019 S. 12
A;
VO (EU) 2019/1163 - ABl. L 182 vom 08.07.2019 S. 33)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 215 Absatz 2,
gestützt auf den Beschluss 2011/72/GASP des Rates vom 31. Januar 2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien 1,
auf gemeinsamen Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Im Beschluss 2011/72/GASP ist vorgesehen, dass die Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die im Besitz oder im Eigentum bestimmter Personen, die für die rechtswidrige Verwendung staatlicher Gelder Tunesiens verantwortlich sind und damit das tunesische Volk um den Ertrag der nachhaltigen Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft des Landes bringen und die Entwicklung der Demokratie in Tunesien untergraben, oder von diesen gehalten oder kontrolliert werden, und der Personen, die mit ihnen in Verbindung stehen, eingefroren werden. Diese natürlichen und juristischen Personen und Organisationen sind im Anhang des Beschlusses aufgeführt.
(2) Diese Maßnahmen fallen in den Geltungsbereich des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union; daher bedarf es für ihre Umsetzung Rechtsvorschriften auf Ebene der Union, insbesondere um ihre einheitliche Anwendung durch die Wirtschaftsbeteiligten in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten.
(3) Diese Verordnung steht im Einklang mit den Grundrechten und Grundsätzen, die insbesondere mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt wurden, insbesondere mit dem Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht und dem Recht auf Schutz personenbezogener Daten. Diese Verordnung sollte unter Wahrung dieser Rechte angewandt werden.
(4) In Anbetracht der spezifischen Bedrohung für den internationalen Frieden und die internationale Sicherheit in der Region, die von der Situation in Tunesien ausgeht, und zur Wahrung der Übereinstimmung mit dem Verfahren zur Änderung und Überprüfung des Anhangs des Beschlusses 2011/72/GASP des Rates sollte die Befugnis zur Änderung der Liste in Anhang I dieser Verordnung vom Rat ausgeübt werden.
(5) Das Verfahren zur Änderung der Listen in Anhang I dieser Verordnung sollte unter anderem vorsehen, dass die benannten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen die Gründe für ihre Aufnahme in die Listen erfahren, so dass sie die Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Werden Bemerkungen oder wesentliche neue Beweise eingereicht, sollte der Rat seinen Beschluss im Lichte dieser Bemerkungen überprüfen und die betreffende Person, Organisation oder Einrichtung entsprechend unterrichten.
(6) Zur Durchführung dieser Verordnung und zur Ereichung eines Höchstmaßes an Rechtssicherheit innerhalb der Union müssen die Namen und übrigen sachdienlichen Angaben zu den natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen nach dieser Verordnung eingefroren werden müssen, veröffentlicht werden. Die Verarbeitung personenbezogener Daten sollte nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr 2 und der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr 3 erfolgen.
(7) Damit die Wirksamkeit der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen gewährleistet ist, muss diese Verordnung sofort mit ihrer Veröffentlichung in Kraft treten
- hat folgende Verordnung erlassen:
Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck
(1) Sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die Eigentum oder Besitz der in Anhang I aufgeführten natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen sind, die vom Rat nach Artikel 1 Absatz 1 des Beschlusses 2011/72/GASP als für die rechtswidrige Verwendung staatlicher Gelder Tunesiens verantwortlich ermittelt worden sind, oder von diesen gehalten oder kontrolliert werden, und der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die mit ihnen in Verbindung stehen, werden eingefroren.
(2) Den in den Anhang I aufgeführten natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen dürfen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden oder zugute kommen.
(3) Es ist verboten, wissentlich und absichtlich an Tätigkeiten teilzunehmen, mit denen unmittelbar oder mittelbar die Umgehung der in den Absätzen 1 und 2 genannten Maßnahmen bezweckt oder bewirkt wird.
(1) Anhang I enthält die Gründe für die Aufnahme der betreffenden Personen, Organisationen und Einrichtungen in die Liste.
(2) Anhang I enthält, soweit verfügbar, auch Angaben, die zur Identifizierung der betreffenden natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen erforderlich sind. In Bezug auf natürliche Personen können diese Angaben Namen, einschließlich Aliasnamen, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Reisepass- und Personalausweisnummern, Geschlecht, Anschrift, soweit bekannt, sowie Funktion oder Beruf umfassen. In Bezug auf juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen können diese Angaben Namen, Ort und Datum der Registrierung, Registriernummer und Geschäftsort umfassen.
(1) Abweichend von Artikel 2 können die in Anhang II aufgeführten zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten die Freigabe bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen oder die Bereitstellung bestimmter Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen unter ihnen geeignet erscheinenden Bedingungen genehmigen, wenn sie festgestellt haben, dass die Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen
(2) Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach Absatz 1 erteilte Genehmigung.
(2) Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach diesem Artikel erteilte Genehmigung.
(1) Artikel 2 Absatz 2 gilt nicht für die auf eingefrorenen Konten erfolgte Gutschrift von
sofern diese Zinsen, sonstigen Erträge und Zahlungen nach Artikel 2 Absatz 1 eingefroren werden.
(2) Artikel 2 Absatz 2 hindert die Finanz- und Kreditinstitute in der Union nicht daran, Gelder, die auf das Konto einer in der Liste geführten natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung überwiesen werden, auf den eingefrorenen Konten gutzuschreiben, sofern die auf diesen Konten gutgeschriebenen Beträge ebenfalls eingefroren werden. Die Finanz- und Kreditinstitute unterrichten unverzüglich die betreffende zuständige Behörde über diese Transaktionen.
Schuldet eine in Anhang I aufgeführte Person, Organisation oder Einrichtung Zahlungen aufgrund von Verträgen, Vereinbarungen oder Verpflichtungen, die von der betreffenden Person, Organisation oder Einrichtung vor dem Datum geschlossen wurden beziehungsweise für sie entstanden sind, an dem diese Person, Organisation oder Einrichtung benannt wurde, so können die auf den Websites in Anhang II angegebenen zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten abweichend von Artikel 2 die Freigabe bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen unter ihnen geeignet erscheinenden Bedingungen genehmigen, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
(1) Die natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen sowie ihre Führungskräfte und Beschäftigten, die im guten Glauben, im Einklang mit dieser Verordnung zu handeln, Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen einfrieren oder ihre Bereitstellung ablehnen, können hierfür nicht haftbar gemacht werden, es sei denn, es ist nachgewiesen, dass das Einfrieren oder das Zurückhalten der Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen auf Fahrlässigkeit beruht.
(2) Die natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt haben, können im Zusammenhang mit dem Verbot nach Artikel 2 Absatz 2 nicht haftbar gemacht werden, wenn sie nicht wussten und keinen Grund zu der Annahme hatten, dass sie mit ihrem Handeln gegen dieses Verbot verstoßen.
(1) Unbeschadet der geltenden Vorschriften über die Anzeigepflicht, die Vertraulichkeit und das Berufsgeheimnis sind natürliche und juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen verpflichtet,
(2) Die nach diesem Artikel übermittelten oder erhaltenen Informationen dürfen nur für die Zwecke verwendet werden, für die sie übermittelt oder entgegengenommen wurden.
(3) Absatz 2 hindert Mitgliedstaaten nicht daran, diese Informationen im Einklang mit ihrem nationalem Recht mit den betreffenden Behörden Tunesiens und anderen Mitgliedstaaten auszutauschen, soweit dies zur Unterstützung der Abschöpfung veruntreuter Vermögenswerte erforderlich ist.
Die Kommission und die Mitgliedstaaten unterrichten einander unverzüglich über die nach dieser Verordnung getroffenen Maßnahmen und teilen einander ihnen im Zusammenhang mit dieser Verordnung vorliegende sonstige sachdienliche Informationen mit, insbesondere über Verstöße, Vollzugsprobleme und Urteile einzelstaatlicher Gerichte.
Die Kommission wird ermächtigt, Anhang II auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen zu ändern.
(1) Beschließt der Rat, eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung den in Artikel 2 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu unterwerfen, so ändert er Anhang I entsprechend.
(2) Der Rat setzt die in den Absatz 1 genannten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen entweder auf direktem Weg, falls deren Anschrift bekannt ist, oder durch die Veröffentlichung einer Bekanntmachung von seinem Beschluss und den Gründen für ihre Aufnahme in die Liste in Kenntnis und gibt dabei diesen natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen Gelegenheit zur Stellungnahme.
(3) Wird eine Stellungnahme unterbreitet oder werden stichhaltige neue Beweise vorgelegt, so überprüft der Rat seinen Beschluss und unterrichtet die natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung entsprechend.
(4) Die Liste in Anhang I wird in regelmäßigen Abständen, mindestens aber alle 12 Monate überprüft.
(1) Die Mitgliedstaaten erlassen Vorschriften über die bei einem Verstoß gegen diese Verordnung zu verhängenden Sanktionen und treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass diese Sanktionen angewandt werden. Die Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.
(2) Die Mitgliedstaaten notifizieren der Kommission diese Vorschriften unverzüglich nach Inkrafttreten dieser Verordnung und notifizieren ihr jede spätere Änderung.
Enthält diese Verordnung eine Notifizierungs-, Informations- oder sonstige Mitteilungspflicht gegenüber der Kommission, so werden dazu die Anschrift und die anderen Kontaktdaten verwendet, die Anhang II angegeben sind.
Diese Verordnung gilt
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
2) ABl. Nr. L 8 vom 12.01.2001 S. 1.
3) ABl. Nr. L 281 vom 23.11.1995 S. 31.
Liste der in Artikel 2 genannten Personen und Organisationen | Anhang I19 |
Name | Angaben zur Identifizierung | Gründe | |
1. | Zine El Abidine Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI | Ex-Präsident Tunesiens, geboren am 3. September 1936 in Hamman-Sousse, Sohn von Selma HASSEN, verheiratet mit Leïla TRABELSI, Personalausweis Nr. 00354671. | Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, dem Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen, und dem Straftatbestand der Entgegennahme staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, von denen er wusste, dass diese nicht geschuldet waren, zur persönlichen Verwendung oder zur Verwendung durch seine Familienangehörigen. |
2. | Leila Bent Mohamed Ben Rhouma TRABELSI | Tunesierin, geboren am 24. Oktober 1956 in Tunis, Tochter von Saida DHERIF, verheiratet mit Zine El Abidine BEN ALI, Personalausweis Nr. 00683530. | Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen, und der Mittäterschaft bei dem Straftatbestand der Entgegennahme staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, von denen er wusste, dass diese nicht geschuldet waren, zur persönlichen Verwendung oder zur Verwendung durch seine Familienangehörigen. |
3. | Moncef Ben Mohamed Ben Rhouma TRABELSI | Tunesier, geboren am 4. März 1944 in Tunis, Sohn von Saida DHERIF, verheiratet mit Yamina SOUIEI, Geschäftsführer eines Unternehmens, Wohnsitz: Rue de France 11- Radès Ben Arous, Personalausweis Nr. 05000799. | Die Aktivitäten der (verstorbenen) Person sind Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. |
4. | Mohamed Ben Moncef Ben Mohamed TRABELSI | Tunesier, geboren am 7. Januar 1980 in Sabha (Libyen), Sohn von Yamina SOUIEI, Geschäftsführer eines Unternehmens, verheiratet mit Inès LEJRI, Wohnsitz: Résidence de l'Étoile du Nord - Suite B - 7. Stock - Apt. Nr. 25 - Centre Urbain du Nord - Cité El Khadra - Tunis, Personalausweis Nr. 04524472. | Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes (ehemaliger Generaldirektor der Banque Nationale Agricole) in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. |
5. | Fahd Mohamed Sakher Ben Moncef Ben Mohamed Hfaiez MATERI | Tunesier, geboren am 2. Dezember 1981 in Tunis, Sohn von Naïma BOUTIBA, verheiratet mit Nesrine BEN ALI; Personalausweis Nr. 04682068. | Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung tunesischer staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes (den ehemaligen Präsidenten Ben Ali) in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes, den ehemaligen Präsidenten Ben Ali, in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen, und der Mittäterschaft bei dem Straftatbestand der Entgegennahme staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, von denen er wusste, dass diese nicht geschuldet waren, zur persönlichen Verwendung oder zur Verwendung durch seine Familienangehörigen. |
6. | Nesrine Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda BEN ALI | Tunesierin, geboren am 16. Januar 1987 in Tunis, Tochter von Leïla TRABELSI, verheiratet mit Fahd Mohamed Sakher MATERI, Personalausweis Nr. 00299177. | Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen, und der Mittäterschaft bei dem Straftatbestand der Entgegennahme staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, von denen er wusste, dass diese nicht geschuldet waren, zur persönlichen Verwendung oder zur Verwendung durch seine Familienangehörigen. |
7. | Halima Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda BEN ALI | Tunesierin, geboren am 17. Juli 1992 in Tunis, Tochter von Leïla TRABELSI, Wohnsitz: Präsidentenpalast, Personalausweis Nr. 09006300. | Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. |
8. | Belhassen Ben Mohamed Ben Rhouma TRABELSI | Tunesier, geboren am 5. November 1962 in Tunis, Sohn von Saida DHERIF, Geschäftsführer eines Unternehmens, Wohnsitz: Rue Hédi Karray 32 - El Menzah - Tunis, Personalausweis Nr. 00777029. | Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. |
9. | Mohamed Naceur Ben Mohamed Ben Rhouma TRABELSI | Tunesier, geboren am 24. Juni 1948 in Tunis, Sohn von Saida DHERIF, verheiratet mit Nadia MAKNI, stellvertretender Geschäftsführer eines landwirtschaftlichen Unternehmens, Wohnsitz: Rue El Achfat 20 - Karthago - Tunis, Personalausweis Nr. 00104253. | Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. |
10. | Jalila Bent Mohamed Ben Rhouma TRABELSI | Tunesierin, geboren am 19. Februar 1953 in Radès, Tochter von Saida DHERIF, verheiratet mit Mohamed MAHJOUB, Geschäftsführerin eines Unternehmens, Wohnsitz: Rue d'Aristote 21 - Karthago Salammbô, Personalausweis Nr. 00403106. | Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. |
11. | Mohamed Imed Ben Mohamed Naceur Ben Mohamed TRABELSI | Tunesier, geboren am 26. August 1974 in Tunis, Sohn von Najia JERIDI, Geschäftsmann, Wohnsitz: Avenue Habib Bourguiba 124 - Karthago Presidence, Personalausweis Nr. 05417770. | Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. |
12. | Mohamed Adel Ben Mohamed Ben Rehouma TRABELSI | Tunesier, geboren am 26. April 1950 in Tunis, Sohn von Saida DHERIF, verheiratet mit Souad BEN JEMIA, Geschäftsführer eines Unternehmens, Wohnsitz: Rue de la Colombe 3 - Gammarth Supérieur, Personalausweis Nr. 00178522. | Die Aktivitäten der (verstorbenen) Person sind Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. |
13. | Mohamed Mourad Ben Mohamed Ben Rehouma TRABELSI | Tunesier, geboren am 25. September 1955 in Tunis, Sohn von Saida DHERIF, verheiratet mit Hela BELHAJ, Generaldirektor eines Unternehmens, Wohnsitz: Rue Ibn Chabat 20 - Salammbô - Karthago - Tunis, Personalausweis Nr. 05150331. | Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. |
14. | Samira Bent Mohamed Ben Rhouma TRABELSI | Tunesierin, geboren am 27. Dezember 1958, Tochter von Saida DHERIF, verheiratet mit Mohamed Montassar MEHERZI, kaufmännische Direktorin, Wohnsitz: Rue Taoufik EI Hakim 4 - La Marsa, Personalausweis Nr. 00166569. | Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen, und der Mittäterschaft bei dem Straftatbestand der Entgegennahme staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, von denen er wusste, dass diese nicht geschuldet waren, zur persönlichen Verwendung oder zur Verwendung durch seine Familienangehörigen. |
15. | Mohamed Montassar Ben Kbaier Ben Mohamed MEHERZI | Tunesier, geboren am 5. Mai 1959 in La Marsa, Sohn von Fatma SFAR, verheiratet mit Samira TRABELSI, Generaldirektor eines Unternehmens, Wohnsitz: Rue Taoufik El Hakim 4 - La Marsa, Personalausweis Nr. 00046988. | Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. |
16. | Nefissa Bent Mohamed Ben Rhouma TRABELSI | Tunesierin, geboren am 1. Februar 1960, Tochter von Saida DHERIF, verheiratet mit Habib ZAKIR, Wohnsitz: Rue de la Mouette 4 - Gammarth Supérieur, Personalausweis Nr. 00235016. | Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. |
17. | Habib Ben Kaddour Ben Mustapha BEN ZAKIR | Tunesier, geboren am 5. März 1957, Sohn von Saida BEN ABDALLAH, verheiratet mit Nefissa TRABELSI, Bauträger, Wohnsitz: Rue Ennawras 4 - Gammarth Supérieur, Personalausweis Nr. 00547946. | Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. |
18. | Moez Ben Moncef Ben Mohamed TRABELSI | Tunesier, geboren am 3. Juli 1973 in Tunis, Sohn von Yamina SOUIEI, Geschäftsführer eines Bauträgers, Wohnsitz: Wohnblock Amine El Bouhaira - Rue du Lac Turkana - Les Berges du Lac - Tunis, Personalausweis Nr. 05411511. | Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. |
19. | Lilia Bent Noureddine Ben Ahmed NACEF | Tunesierin, geboren am 25. Juni 1975 in Tunis, Tochter von Mounira TRABELSI (Schwester von Leila TRABELSI), Geschäftsführerin eines Unternehmens, verheiratet mit Mourad MEHDOUI, Wohnsitz: Rue Garibaldi 41 - Tunis, Personalausweis Nr. 05417907. | Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. |
20. | Mourad Ben Hédi Ben Ali MEHDOUI | Tunesier, geboren am 3. Mai 1962 in Tunis, Sohn von Neila BARTAJI, verheiratet mit Lilia NACEF, Generaldirektor eines Unternehmens, Wohnsitz: Rue Garibaldi 41 - Tunis, Personalausweis Nr. 05189459. | Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. |
21. | Houssem Ben Mohamed Naceur Ben Mohamed TRABELSI | Tunesier, geboren am 18. September 1976, Sohn von Najia JERIDI, Generaldirektor eines Unternehmens, Wohnsitz: Wohnsiedlung Erriadh.2 - Gammarth - Tunis, Personalausweis Nr. 05412560. | Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. |
22. | Bouthaina Bent Moncef Ben Mohamed TRABELSI | Tunesierin, geboren am 4. Dezember 1971, Tochter von Yamina SOUIEI, Geschäftsführerin eines Unternehmens, Wohnsitz: Rue El Farrouj 2 - La Marsa, Personalausweis Nr. 05418095. | Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. |
23. | Nabil Ben Abderrazek Ben Mohamed TRABELSI | Tunesier, geboren am 20. Dezember 1965, Sohn von Radhia MATHLOUTHI, verheiratet mit Linda CHERNI, kaufmännischer Angestellter bei Tunisair, Wohnsitz: Rue Taieb Mhiri 12 - Le Kram - Tunis, Personalausweis Nr. 00300638. | Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. |
24. | Mehdi Ben Ridha Ben Mohamed BEN GAIED | Tunesier, geboren am 29. Januar 1988, Sohn von Kaouther Feriel HAMZA, Generaldirektor des Unternehmens Stafiem - Peugeot, Wohnsitz: Rue Mohamed Makhlouf 4 - El Manar.2 - Tunis. | Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. |
25. | Mohamed Slim Ben Mohamed Hassen Ben Salah CHIBOUB | Tunesier, geboren am 13. Januar 1959, Sohn von Leïla CHAIBI, verheiratet mit Dorsaf BEN ALI, Generaldirektor eines Unternehmens; Wohnsitz: Rue du Jardin - Sidi Bousaid - Tunis, Personalausweis Nr. 00400688. | Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes (den ehemaligen Präsidenten Ben Ali) in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. |
26. | Dorsaf Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda BEN ALI | Tunesierin, geboren am 5. Juli 1965 in Bardo, Tochter von Naïma EL KEFI, verheiratet mit Mohamed Slim CHIBOUB, Wohnsitz: Rue El Montazah 5 - Sidi Bousaid - Tunis, Personalausweis Nr. 00589759. | Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. |
27. | Sirine (Cyrine) Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda BEN ALI | Tunesierin, geboren am 21. August 1971 in Bardo, Tochter von Naïma EL KEFI, verheiratet mit Mohamed Marwan MABROUK, Personalausweis Nr. 05409131.
Inhaberin des tunesischen Passes Nr. x599070, ausgestellt im November 2016 mit Gültigkeit bis zum 21.11.2021. |
Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. |
28. | - gestrichen - | ||
29. | Ghazoua Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda BEN ALI | Tunesierin, geboren am 8. März 1963 in Bardo, Tochter von Naïma EL KEFI, verheiratet mit Slim ZARROUK, Ärztin, Wohnsitz: Avenue Habib Bourguiba 49 - Karthago, Personalausweis Nr. 00589758. | Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. |
30. | Slim Ben Mohamed Salah Ben Ahmed ZARROUK | Tunesier, geboren am 13. August 1960 in Tunis, Sohn von Maherzia GUEDIRA, verheiratet mit Ghazoua BEN ALI, Generaldirektor eines Unternehmens, Wohnsitz: Avenue Habib Bourguiba 49 - Karthago, Personalausweis Nr. 00642271. | Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. |
31. | Farid Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI | Tunesier, geboren am 22. November 1949 in Hammam-Sousse, Sohn von Selma HASSEN, Pressefotograf in Deutschland, Wohnsitz: Rue Sidi el Gharbi 11 - Hammam-Sousse, Personalausweis Nr. 02951793. | Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. |
32. | Faouzi Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI | Tunesier, geboren am 13. März 1947 in Hammam-Sousse, verheiratet mit Zohra BEN AMMAR, Geschäftsführer eines Unternehmens, Wohnsitz: Rue El Moez - Hammam-Sousse, Personalausweis Nr. 02800443. | Die Aktivitäten der (verstorbenen) Person sind Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. |
33. | Hayet Bent Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI | Tunesierin, geboren am 16. Mai 1952 in Hammam-Sousse, Tochter von Selma HASSEN, verheiratet mit Fathi REFAT, Vertreterin von Tunisair, Wohnsitz: Avenue de la République 17 - Hammam-Sousse, Personalausweis Nr. 02914657. | Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. |
34. | Najet Bent Haj Hamda Ben Raj Hassen BEN ALI | Tunesierin, geboren am 18. September 1956 in Sousse, Tochter von Selma HASSEN, verheiratet mit Sadok Habib MHIRI, Leiterin eines Unternehmens, Wohnsitz: Avenue de l'Imam Muslim - Khezama Ouest -Sousse, Personalausweis Nr. 02804872. | Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. |
35. | Slaheddine Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI | Tunesier, geboren am 28. Oktober 1938, Sohn von Selma HASSEN, im Ruhestand, Witwer der Selma MANSOUR, Wohnsitz: Cité El Bassatine 255 - Monastir, Personalausweis Nr. 028106l4. | Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. |
36. | Kaïs Ben Slaheddine Ben Haj Hamda BEN ALI | Tunesier, geboren am 21. Oktober 1969 in Tunis, Sohn von Selma MANSOUR, verheiratet mit Monia CHEDLI, Geschäftsführer eines Unternehmens, Wohnsitz: Avenue Hédi Nouira - Monastir, Personalausweis Nr. 04180053. | Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. |
37. | Hamda Ben Slaheddine Ben Haj Hamda BEN ALI | Tunesier, geboren am 29. April 1974 in Monastir, Sohn von Selma MANSOUR, ledig, Leiter eines Unternehmens, Wohnsitz: Cap Marina 83 - Monastir, Personalausweis Nr. 04186963. | Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. |
38. | Najmeddine Ben Slaheddine Ben Haj Hamda BEN ALI | Tunesier, geboren am 12. Oktober 1972 in Monastir, Sohn von Selma MANSOUR, ledig, Export-/Importkaufmann, Wohnsitz: Avenue Mohamed Salah Sayadi - Skanes - Monastir, Personalausweis Nr. 04192479. | Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. |
39. | Najet Bent Slaheddine Ben Haj Hamda BEN ALI | Tunesierin, geboren am 8. März 1980 in Monastir, Tochter von Selma MANSOUR, verheiratet mit Zied JAZIRI, Sekretärin in einem Unternehmen, Wohnsitz: Rue Abu Dhar El Ghafari - Khezama Est - Sousse, Personalausweis Nr. 06810509. | Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. |
40. | Douraied Ben Hamed Ben Taher BOUAOUINA | Tunesier, geboren am 8. Oktober 1978 in Hammam-Sousse, Sohn von Hayet BEN ALI, Direktor eines Unternehmens, Wohnsitz: Avenue de la République 17 - Hammam-Sousse, Personalausweis Nr. 05590835. | Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. |
41. | Akrem Ben Hamed Ben Taher BOUAOUINA | Tunesier, geboren am 9. August 1977 in Hammam-Sousse, Sohn von Hayet BEN ALI, Geschäftsführer eines Unternehmens, Wohnsitz: Avenue de la République 17 - Hammam-Sousse, Personalausweis Nr. 05590836. | Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. |
42. | Ghazoua Bent Hamed Ben Taher BOUAOUINA | Tunesierin, geboren am 30. August 1982 in Monastir, Tochter von Hayet BEN ALI, verheiratet mit Badreddine BENNOUR, Wohnsitz: Rue Ibn Maja - Khezama Est - Sousse, Personalausweis Nr. 08434380. | Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. |
43. | Imed Ben Habib Ben Bouali LTAIEF | Tunesier, geboren am 13. Januar 1970 in Sousse, Sohn von Naïma BEN ALI, Abteilungsleiter bei Tunisair, Wohnsitz: Résidence les Jardins, Apt. 8C Block b - El Menzah 8 - l'Ariana, Personalausweis Nr. 05514395. | Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. |
44. | Naoufel Ben Habib Ben Bouali LTAIEF | Tunesier, geboren am 22. Oktober 1967 in Hammam-Sousse, Sohn von Naïma BEN ALI, Referent im Verkehrsministerium, Wohnsitz: Avenue Tahar SFAR 4 - El Manar 2 - Tunis, Personalausweis Nr. 05504161. | Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. |
45. | Montassar Ben Habib Ben Bouali LTAIEF | Tunesier, geboren am 3. Januar 1973 in Sousse, Sohn von Naïma BEN ALI, verheiratet mit Lamia JEGHAM, Geschäftsführer eines Unternehmens, Wohnsitz: Wohnsiedlung Ennakhil 13 - Kantaoui - Hammam-Sousse, Personalausweis Nr. 05539378. | Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. |
46. | Mehdi Ben Tijani Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI | Tunesier, geboren am 27. Oktober 1966 in Paris, Sohn von Paulette HAZAT, Direktor eines Unternehmens, Wohnsitz: Chouket El Arressa, Hammam-Sousse, Personalausweis Nr. 05515496 (doppelte Staatsangehörigkeit). | Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes (den ehemaligen Präsidenten Ben Ali) in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. |
47. | Slim Ben Tijani Ben Haj Hamda BEN ALI | Tunesischer und französischer Staatsangehöriger, geboren am 6. April 1971 (oder laut seinem tunesischen Personalausweis am 16. April) in Le Petit Quevilly (76), Sohn von Tijani BEN ALI, geboren am 9. Februar 1932 und Paulette HAZET (oder HAZAT), geboren am 23. Februar 1936, verheiratet mit Amel SAIED (oder SAID), Geschäftsführer eines Unternehmens, Wohnsitz: Chouket El Arressa, Hammam-Sousse, laut seinem tunesischen Personalausweis Nr. 00297112 bzw. Esplanade des Guinandiers 14 in Bailly Romainvilliers (77) laut seinem französischen Personalausweis Nr. 111277501841. | Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. |
48. | Sofiene Ben Habib Ben Haj Hamda BEN ALI | Tunesier, geboren am 28. August 1974 in Tunis, Sohn von Leila DEROUICHE, kaufmännischer Direktor, Wohnsitz: Rue Ali Zlitni 23, El Manar 2 - Tunis, Personalausweis Nr. 04622472. | Die Person ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen der tunesischen Behörden im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen. |
Anhang II19 |
BELGIEN
https://diplomatie.belgium.be/nl/Beleid/beleidsthemas/vrede_en_veiligheid/sancties
https://diplomatie.belgium.be/fr/politique/themes_politiques/paix_et_securite/sanctions
https://diplomatie.belgium.be/en/policy/policy_areas/peace_and_security/sanctions
BULGARIEN
https://www.mfa.bg/en/101
TSCHECHISCHE REPUBLIK
www.financnianalytickyurad.cz/mezinarodni-sankce.html
DÄNEMARK
http://um.dk/da/Udenrigspolitik/folkeretten/sanktioner/
DEUTSCHLAND
http://www.bmwi.de/DE/Themen/Außenwirtschaft/außenwirtschaftsrecht,did=404888.html
ESTLAND
http://www.vm.ee/est/kat_622/
IRLAND
http://www.dfa.ie/home/index.aspx?id =28519
GRIECHENLAND
http://www.mfa.gr/en/foreign-policy/global-issues/international-sanctions.html
SPANIEN
http://www.exteriores.gob.es/Portal/en/Politica ExteriorCooperacion/Globalizacion Oportunidades Riesgos/Paginas/Sanciones Internacionales.aspx
FRANKREICH
http://www.diplomatie.gouv.fr/fr/autorites-sanctions/
KROATIEN
http://www.mvep.hr/sankcije
ITALIEN
https://www.esteri.it/mae/it/politica_estera/politica_europea/misure_deroghe
ZYPERN
http://www.mfa.gov.cy/mfa/mfa2016.nsf/mfa35_en/mfa35_en? OpenDocument
LETTLAND
http://www.mfa.gov.lv/en/security/4539
LITAUEN
http://www.urm.lt/sanctions
LUXEMBURG
https://maee.gouvernement.lu/fr/directions-du-ministere/affaires-europeennes/mesures-restrictives.html
UNGARN
http://www.kormany.hu/download/9/2a/f0000/EU%20szankci%C3%B3s%20t%C3%A1j%C3%A9koztat%C3%B3_20170214_final.pdf
MALTA
https://foreignaffairs.gov.mt/en/Government/SMB/Pages/Sanctions-Monitoring-Board.aspx
NIEDERLANDE
https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/internationale-sancties
ÖSTERREICH
http://www.bmeia.gv.at/view.php3?f_id=12750&LNG=en&version=
POLEN
https://www.gov.pl/web/dyplomacja
PORTUGAL
http://www.portugal.gov.pt/pt/ministerios/mne/quero-saber-mais/sobre-o-ministerio/medidas-restritivas/medidas-restritivas.aspx
RUMÄNIEN
http://www.mae.ro/node/1548
SLOWENIEN
http://www.mzz.gov.si/si/omejevalni_ukrepi
SLOWAKEI
https://www.mzv.sk/europske_zalezitosti/europske_politiky-sankcie_eu
FINNLAND
http://formin.finland.fi/kvyhteistyo/pakotteet
SCHWEDEN
http://www.ud.se/sanktioner
VEREINIGTES KÖNIGREICH
https://www.gov.uk/sanctions-embargoes-and-restrictions
Anschrift für Notifikationen an die Europäische Kommission
Europäische Kommission |
Dienst für außenpolitische Instrumente (FPI) |
Büro EEAS 07/99 |
B-1049 Brüssel, Belgien |
E-Mail: relex-sanctions@ec.europa.eu. |
ENDE |
(Stand: 19.08.2020)
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