Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1065/2012 der Kommission vom 13. November 2012 zur Zulassung von Zubereitungen aus Lactobacillus plantarum (DSM 23375, CNCM I-3235, DSM 19457, DSM 16565, DSM 16568, LMG 21295, CNCM Ma 18/5U, NCIMB 30094, VTT E-78076, ATCC PTSA-6139, DSM 18112, DSM 18113, DSM 18114, ATCC 55943 und ATCC 55944) als Futtermittelzusatzstoffe für alle Tierarten

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 314 vom 14.11.2012 S. 15A;
VO (EU) 2023/1443 - ABl. L 177 vom 12.07.2023 S. 59Inkrafttreten Übergangsmaßnahmen)


=> Zur nachfolgenden Fassung

Ergänzende Informationen
Liste der VO'en zur Zulassung von Futtermittelzusatzstoffen

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung 1, insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 regelt die Zulassung von Zusatzstoffen zur Verwendung in der Tierernährung sowie die Voraussetzungen und Verfahren für die Erteilung einer solchen Zulassung. Artikel 10 Absatz 7 der genannten Verordnung in Verbindung mit Artikel 10 Absätze 1 bis 4 enthält besondere Bestimmungen für die Bewertung von Produkten, die in der Union zum Zeitpunkt des Geltungsbeginns der Verordnung als Silierzusatzstoffe verwendet wurden.

(2) Zubereitungen aus Lactobacillus plantarum (DSM 23375, CNCM I-3235, DSM 19457, DSM 16565, DSM 16568, LMG 21295, CNCM Ma 18/5U, NCIMB 30094, VTT E- 78076, ATCC PTSA-6139, DSM 18112, DSM 18113, DSM 18114, ATCC 55943 und ATCC 55944) wurden gemäß Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 als bereits bestehende Produkte aus der Funktionsgruppe "Silierzusatzstoffe" für alle Tierarten in das Gemeinschaftsregister der zugelassenen Futtermittelzusatzstoffe eingetragen.

(3) Für die Zubereitungen aus Lactobacillus plantarum (DSM 23375, CNCM I-3235, DSM 19457, DSM 16565, DSM 16568, LMG 21295, CNCM Ma 18/5U, NCIMB 30094, VTT E-78076, ATCC PTSA-6139, DSM 18112, DSM 18113, DSM 18114, ATCC 55943 und ATCC 55944) wurden gemäß Artikel 10 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 Anträge auf Zulassung als Futtermittelzusatzstoffe für alle Tierarten und Eintragung dieser Zusatzstoffe in der Kategorie "technologische Zusatzstoffe" und der Funktionsgruppe "Silierzusatzstoffe" gestellt. Diesen Anträgen waren die nach Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 vorgeschriebenen Angaben und Unterlagen beigefügt.

(4) Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden "die Behörde") kam in ihren Gutachten vom 23. Mai 2012 2 zu dem Schluss, dass die Zubereitungen aus Lactobacillus plantarum (DSM 23375, CNCM I-3235, DSM 19457, DSM 16565, DSM 16568, LMG 21295, CNCM Ma 18/5U, NCIMB 30094, VTT E-78076, ATCC PTSA-6139, DSM 18112, DSM 18113, DSM 18114, ATCC 55943 und ATCC 55944) unter den vorgeschlagenen Verwendungsbedingungen keine nachteiligen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier oder auf die Umwelt haben. Die Zubereitungen aus Lactobacillus plantarum DSM 23375, CNCM I-3235, DSM 19457, DSM 16565, DSM 16568, LMG 21295, CNCM Ma 18/5U und NCIMB 30094 können die Herstellung von Silage aus allen Futterarten verbessern, da sie die Haltbarkeit der Trockenmasse verlängern und den pH-Wert senken. Die Zubereitung aus Lactobacillus plantarum VTT E-78076 kann die Herstellung von Silage aus leicht und mäßig schwer zu silierendem Material verbessern, da sie den pH-Wert und den Anteil an Ammoniak und Stickstoff senkt. Die Zubereitungen aus Lactobacillus plantarum ATCC PTSA-6139, DSM 18112, DSM 18113, DSM 18114, ATCC 55943 und ATCC 55944 können die Herstellung von Silage aus leicht zu silierendem Material verbessern, da sie den pH-Wert senken und den Verlust an Trockenmasse verringern. Besondere Vorgaben für die Überwachung nach dem Inverkehrbringen hält die Behörde nicht für erforderlich. Sie hat auch den Bericht über die Methode zur Analyse der Futtermittelzusatzstoffe in Futtermitteln geprüft, den das mit der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 eingerichtete gemeinschaftliche Referenzlabor vorgelegt hat.

(5) Die Bewertung der Zubereitungen aus Lactobacillus plantarum DSM 23375, CNCM I-3235, DSM 19457, DSM 16565, DSM 16568, LMG 21295, CNCM Ma 18/5U, NCIMB 30094, VTT E-78076, ATCC PTSA-6139, DSM 18112, DSM 18113, DSM 18114, ATCC 55943 und ATCC 55944 hat ergeben, dass die Bedingungen für die Zulassung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 erfüllt sind. Daher sollte die Verwendung dieser Zubereitungen gemäß den Angaben im Anhang der vorliegenden Verordnung zugelassen werden.

(6) Da es nicht erforderlich ist, die Änderung der Zulassungsbedingungen aus Sicherheitsgründen unverzüglich anzuwenden, ist es angemessen, den Beteiligten eine Übergangsfrist einzuräumen, damit sie sich darauf vorbereiten können, die neuen Anforderungen aufgrund der Zulassung zu erfüllen.

(7) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1 Zulassung

Die im Anhang genannten Zubereitungen, die in die Zusatzstoffkategorie "technologische Zusatzstoffe" und die Funktionsgruppe "Silierzusatzstoffe" einzuordnen sind, werden als Zusatzstoffe in der Tierernährung unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen zugelassen.

Artikel 2 Übergangsmaßnahmen

Die im Anhang aufgeführten Zubereitungen und die diese enthaltenden Futtermittel, die vor dem 4. Juni 2013 in Übereinstimmung mit den vor dem 4. Dezember 2012 geltenden Bestimmungen hergestellt und gekennzeichnet wurden, können weiter bis zum völligen Abbau der Bestände in Verkehr gebracht und verwendet werden.

Artikel 3 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 13. November 2012

1) ABl. Nr. L 268 vom 18.10.2003, S. 29.

2) EFSa Journal 2012; 10(6):2732.

.

Anhang23
Kenn-
num-
mer des Zusatz-
stoffs
Name
des
Zulas-
sungs-
inha-
bers
Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder
Tierkate-
gorie
Höchst-
alter
Mindest-
gehalt
Höchst-
gehalt
Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung

KBE/kg frischen Materials

Kategorie: technologische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Silierzusatzstoffe
1k20716 - Lactobacillus plantarum (DSM 23375) Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Zubereitung aus Lactobacillus plantarum (DSM 23375) mit mindestens 2 × 10* KBE/g Zusatzstoff

Charakterisierung des Wirkstoffs

Lactobacillus plantarum (DSM 23375)

Analysemethode1

Auszählung im Futtermittelzusatzstoff: nach dem Ausstrichverfahren unter Verwendung von MRS- Agar (EN 15787)

Auszählung im Futtermittelzusatzstoff: mittels Pulsfeld-Gel-Elektrophorese (PFGE)

Alle Tierarten - -
  1. In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur und die Haltbarkeit anzugeben.
  2. Mindestdosis des Zusatzstoffs bei Verwendung ohne Kombination mit anderen Mikroorganismen als Silierzusatzstoffe: 1 × 108 KBE/kg frischen Materials.
  3. Sicherheitshinweis: Bei der Handhabung sollten Atemschutz und Handschuhe getragen werden.
4. Dezember 2022
1k20717 - Lactobacillus plantarum (CNCM I-3235) Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Zubereitung aus Lactobacillus p lantarum (CNCM I- 3235) mit mindestens 5 × 1010 KBE/g Zusatzstoff

Charakterisierung des Wirkstoffs

Lactobacillus plantarum CNCM I-3235

Analysemethode1

Auszählung im Futtermittelzusatzstoff: nach dem Ausstrichverfahren unter Verwendung von MRS- Agar (EN 15787)

Auszählung im Futtermittelzusatzstoff: mittels Pulsfeld-Gel-Elektrophorese (PFGE)

Alle Tierarten - -
  1. In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur und die Haltbarkeit anzugeben.
  2. Mindestdosis des Zusatzstoffs bei Verwendung ohne Kombination mit anderen Mikroorganismen als Silierzusatzstoffe: 2 × 10 KBE/kg frischen Materials.
  3. Sicherheitshinweis: Bei der Handhabung sollten Atemschutz und Handschuhe getragen werden.
4. Dezember 2022
1k20718 - gestrichen -

Stand: VO (EU) 2023/1443

1k20719 - Lactobacillus plantarum (DSM 16565) Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Zubereitung aus Lactobacillus plantarum (DSM 16565) mit mindestens 5 × 1010 KBE/g Zusatzstoff

Charakterisierung des Wirkstoffs

Lactobacillus plantarum (DSM 16565)

Analysemethode1

Auszählung m Futtermittelzusatzstoff: nach dem Ausstrichverfahren unter Verwendung von MRS- Agar (EN 15787)

Auszählung im Futtermittelzusatzstoff: mittels Pulsfeld-Gel-Elektrophorese (PFGE)

Alle Tier-
arten
- -
  1. In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur und die Haltbarkeit anzugeben.
  2. Mindestdosis des Zusatzstoffs bei Verwendung ohne Kombination mit anderen Mikroorganismen als Silierzusatzstoffe: 1 × 108 KBE/kg frischen Materials.
  3. Sicherheitshinweis: Bei der Handhabung sollten Atemschutz und Handschuhe getragen werden.
4. Dezember 2022
1k20720 - Lactobacillus plantarum (DSM 16568) Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Zubereitung aus Lactobacillus plantarum (DSM 16568) mit mindestens 5 × 1010 KBE/g Zusatzstoff Charakterisierung des Wirkstoffs Lactobacillus plantarum (DSM 16568) Analysemethode1

Auszählung m Futtermittelzusatzstoff: nach dem g

Ausstrichverfahren unter Verwendung von MRS- Agar (EN 15787)

Auszählung im Futtermittelzusatzstoff: mittels Pulsfeld-Gel-Elektrophorese (PFGE)

Alle Tierarten - -
  1. In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur und die Haltbarkeit anzugeben.
  2. Mindestdosis des Zusatzstoffs bei Verwendung ohne Kombination mit anderen Mikroorganismen als Silierzusatzstoffe: 1 × 108 KBE/kg frischen Materials.
  3. Sicherheitshinweis: Bei der Handhabung sollten Atemschutz und Handschuhe getragen werden.
4. Dezember 2022
1k20721 - Lactobacillus plantarum (LMG 21295) Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Zubereitung aus Lactobacillus plantarum (LMG 21295) mit mindestens 5 × 1010 KBE/g Zusatzstoff

Charakterisierung des Wirkstoffs

Lactobacillus plantarum (LMG 21295)

Analysemethode1

Auszählung m Futtermittelzusatzstoff: nach dem Ausstrichverfahren unter Verwendung von MRS- Agar (EN 15787)

Auszählung im Futtermittelzusatzstoff: mittels Pulsfeld-Gel-Elektrophorese (PFGE)

Alle Tierarten - -
  1. In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur und die Haltbarkeit anzugeben.
  2. Mindestdosis des Zusatzstoffs bei Verwendung ohne Kombination mit anderen Mikroorganismen als Silierzusatzstoffe: 1 × 108 KBE/kg frischen Materials.
  3. Sicherheitshinweis: Bei der Handhabung sollten Atemschutz und Handschuhe getragen werden.
4. Dezember 2022
1k20722 - Lactobacillus plantarum (CNCM Ma 18/5U) Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Zubereitung aus Lactobacillus plantarum (CNCM Ma 18/5U) mit mindestens 2 × 1010 KBE/g Zusatzstoff

Charakterisierung des Wirkstoffs

Lactobacillus plantarum (CNCM Ma 18/5U)

Analysemethode1

Auszählung m Futtermittelzusatzstoff: nach dem Ausstrichverfahren unter Verwendung von MRS- Agar (EN 15787)

Auszählung im Futtermittelzusatzstoff: mittels Pulsfeld-Gel-Elektrophorese (PFGE)

Alle Tierarten - -
  1. In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur und die Haltbarkeit anzugeben.
  2. Mindestdosis des Zusatzstoffs bei Verwendung ohne Kombination mit anderen Mikroorganismen als Silierzusatzstoffe: 1 × 108 KBE/kg frischen Materials.
  3. Sicherheitshinweis: Bei der Handhabung sollten Atemschutz und Handschuhe getragen werden.
4. Dezember 2022
1k20723 - Lactobacillus plantarum (NCIMB 30094) Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Zubereitung aus Lactobacillus plantarum (NCIMB 30094) mit mindestens 5 × 1010 KBE/g

Zusatzstoff Charakterisierung des Wirkstoffs

Lactobacillus plantarum (NCIMB 30094)

Analysemethode1

Auszählung m Futtermittelzusatzstoff: nach dem Ausstrichverfahren unter Verwendung von MRS- Agar (EN 15787)

Auszählung im Futtermittelzusatzstoff: mittels Pulsfeld-Gel-Elektrophorese (PFGE)

Alle Tierarten - -
  1. In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur und die Haltbarkeit anzugeben.
  2. Mindestdosis des Zusatzstoffs bei Verwendung ohne Kombination mit anderen Mikroorganismen als Silierzusatzstoffe: 1 × 109 KBE/kg frischen Materials.
  3. Sicherheitshinweis: Bei der Handhabung sollten Atemschutz und Handschuhe getragen werden.
4. Dezember 2022
1k20724 - Lactobacillus plantarum (VTT E-78076) Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Zubereitung aus Lactobacillus plantarum (VTT E-78076) mit mindestens 1 × 1011 KBE/g Zusatzstoff

Charakterisierung des Wirkstoffs Lactobacillus plantarum (VTT E-78076)

Analysemethode1.

Auszählung im Futtermittelzusatzstoff: nach dem Ausstrichverfahren unter Verwendung von MRS- Agar (EN 15787)

Auszählung im Futtermittelzusatzstoff: mittels Pulsfeld-Gel-Elektrophorese (PFGE)

Alle Tierarten - -
  1. In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur und die Haltbarkeit anzugeben.
  2. Mindestdosis des Zusatzstoffs bei Verwendung ohne Kombination mit anderen Mikroorganismen als Silierzusatzstoffe: 1 × 109 KBE/kg frischen Materials.
  3. Der Zusatzstoff wird in leicht bis mäßig schwer zu silierendem Material2 verwendet.
  4. Sicherheitshinweis: Bei der Handhabung sollten Atemschutz und Handschuhe getragen werden.
4. Dezember 2022
1k20725 - Lactobacillus plantarum (ATCC PTSA-6139) Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Zubereitung aus obacillus plantarum (ATCC PTSA- 6139) mit mindestens 1 × 1010 KBE/g Zusatzstoff

Charakterisierung des Wirkstoffs

Lactobacillus plantarum (ATCC PTSA-6139)

Analysemethode1

Auszählung im Futtermittelzusatzstoff: nach dem Ausstrichverfahren unter Verwendung von MRS- Agar (EN 15787)

Auszählung im Futtermittelzusatzstoff: mittels Pulsfeld-Gel-Elektrophorese (PFGE)

Alle Tierarten - - -
  1. In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur und die Haltbarkeit anzugeben.
  2. Mindestdosis des Zusatzstoffs bei Verwendung ohne Kombination mit anderen Mikroorganismen als Silierzusatzstoffe: 2 × 107 KBE/kg frischen Materials.
  3. Der Zusatzstoff wird in leicht zu silierendem Material3 verwendet.
  4. Sicherheitshinweis: Bei der Handhabung sollten Atemschutz und Handschuhe getragen werden.
4. Dezember 2022
1k20726 - Lactobacillus plantarum (DSM 18112) Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Zubereitung aus Lactobacillus plantarum (DSM 18112) mit mindestens 1 × 1010 KBE/g Zusatzstoff

Charakterisierung des Wirkstoffs Lactobacillus plantarum (DSM 18112) Analysemethode1

Auszählung im Futtermittelzusatzstoff: nach dem Ausstrichverfahren unter Verwendung von MRS- Agar (EN 15787)

Auszählung im Futtermittelzusatzstoff: mittels Pulsfeld-Gel-Elektrophorese (PFGE)

Alle Tierarten - - -
  1. In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur und die Haltbarkeit anzugeben.
  2. Mindestdosis des Zusatzstoffs bei Verwendung ohne Kombination mit anderen Mikroorganismen als Silierzusatzstoffe: 5 × 106 KBE/kg frischen Materials.
  3. Der Zusatzstoff wird in leicht zu silierendem Material3 verwendet.
  4. Sicherheitshinweis: Bei der Handhabung sollten Atemschutz und Handschuhe getragen werden.
4. Dezember 2022
1k20727 - Lactobacillus plantarum (DSM 18113) Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Zubereitung aus Lactobacillus plantarum (DSM 18113) mit mindestens 1 × 1010 KBE/g Zusatzstoff

Charakterisierung des Wirkstoffs

Lactobacillus plantarum (DSM 18113)

Analysemethode1

Auszählung im Futtermittelzusatzstoff: nach dem Ausstrichverfahren unter Verwendung von MRS- Agar (EN 15787)

Auszählung im Futtermittelzusatzstoff: mittels Pulsfeld-Gel-Elektrophorese (PFGE)

Alle Tierarten - - -
  1. In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur und die Haltbarkeit anzugeben.
  2. Mindestdosis des Zusatzstoffs bei Verwendung ohne Kombination mit anderen Mikroorganismen als Silierzusatzstoffe: 2 × 107 KBE/kg frischen Materials.
  3. Der Zusatzstoff wird in leicht zu silierendem Material3 verwendet.
  4. Sicherheitshinweis: Bei der Handhabung sollten Atemschutz und Handschuhe getragen werden.
4. Dezember 2022
1k20728 - Lactobacillus plantarum (DSM 18114) Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Zubereitung aus Lactobacillus plantarum (DSM 18114) mit mindestens 1 × 1010 KBE/g Zusatzstoff

Charakterisierung des Wirkstoffs

Lactobacillus plantarum (DSM 18114)

Analysemethode1

Auszählung im Futtermittelzusatzstoff: nach dem Ausstrichverfahren unter Verwendung von MRS- Agar (EN 15787)

Auszählung im Futtermittelzusatzstoff: mittels Pulsfeld-Gel-Elektrophorese (PFGE)

Alle Tierarten - - -
  1. In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur und die Haltbarkeit anzugeben.
  2. Mindestdosis des Zusatzstoffs bei Verwendung ohne Kombination mit anderen Mikroorganismen als Silierzusatzstoffe: 2 × 107 KBE/kg frischen Materials.
  3. Der Zusatzstoff wird in leicht zu silierendem Material3 verwendet.
  4. Sicherheitshinweis: Bei der Handhabung sollten Atemschutz und Handschuhe getragen werden.
4. Dezember 2022
1k20729 - Lactobacillus plantarum (ATCC 55943) Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Zubereitung aus Lactobacillus plantarum (ATCC 55943) mit mindestens 1 × 1010 KBE/g Zusatzstoff

Charakterisierung des Wirkstoffs

Lactobacillus plantarum (ATCC 55943)

Analysemethode1

Auszählung im Futtermittelzusatzstoff: nach dem Ausstrichverfahren unter Verwendung von MRS- Agar (EN 15787)

Auszählung im Futtermittelzusatzstoff: mittels Pulsfeld-Gel-Elektrophorese (PFGE)

Alle Tierarten - - -
  1. In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur und die Haltbarkeit anzugeben.
  2. Mindestdosis des Zusatzstoffs bei Verwendung ohne Kombination mit anderen Mikroorganismen als Silierzusatzstoffe: 2 × 107 KBE/kg frischen Materials.
  3. Der Zusatzstoff wird in leicht zu silierendem Material3 verwendet.
  4. Sicherheitshinweis: Bei der Handhabung sollten Atemschutz und Handschuhe getragen werden.
4. Dezember 2022
1k20730 - Lactobacillus plantarum (ATCC 55944) Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Zubereitung aus Lactobacillus plantarum (ATCC 55944) mit mindestens 1 × 1010 KBE/g Zusatzstoff

Charakterisierung des Wirkstoffs

Lactobacillus plantarum (ATCC 55944)

Analysemethode1

Auszählung im Futtermittelzusatzstoff: nach dem Ausstrichverfahren unter Verwendung von MRS- Agar (EN 15787)

Auszählung im Futtermittelzusatzstoff: mittels Pulsfeld-Gel-Elektrophorese (PFGE)

Alle Tierarten - - -
  1. In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur und die Haltbarkeit anzugeben.
  2. Mindestdosis des Zusatzstoffs bei Verwendung ohne Kombination mit anderen Mikroorganismen als Silierzusatzstoffe: 5 × 106 KBE/kg frischen Materials.
  3. Der Zusatzstoff wird in leicht zu silierendem Material3 verwendet.
  4. Sicherheitshinweis: Bei der Handhabung sollten Atemschutz und Handschuhe getragen werden.
4. Dezember 2022
1) Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter http://irmm.jrc.ec.europa.eu/EURLs/EURL_feed_additives/Pages/index.aspx.

2) Leicht zu silierendes Futter: > 3 % lösliche Kohlenhydrate in Grünfutter (z.B. Maisganzpflanze, Weidelgras, Trespe oder Zuckerrübenschnitzel). Mäßig schwer zu silierendes Futter: 1,5-3,0 % lösliche Kohlenhydrate in Grünfutter (z.B. Rispengras, Schwingel oder angewelkte Luzerne). Verordnung (EG) Nr. 429/2008 der Kommission (ABl. Nr. L 133 vom 22.5.2008, S. 1).

3) Leicht zu silierendes Futter: > 3 % lösliche Kohlenhydrate in Grünfutter (z.B. Maisganzpflanze, Weidelgras, Trespe oder Zuckerrübenschnitzel). Verordnung (EG) Nr. 429/2008.


ENDE

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