Durchführungsbeschluss (EU) 2019/310 des Rates vom 18. Februar 2019 zur Ermächtigung Polens, eine von Artikel 226 der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem abweichende Sondermaßnahme einzuführen

(ABl. L 51 vom 22.02.2019 S. 19aufgehoben)



=> Zur nachfolgenden Fassung

aufgehoben gem. Art. 3

Hinweis: Ergänzende Dateien - .... über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem abweichende Regelung anzuwenden

Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem 1, insbesondere auf Artikel 395 Absatz 1,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Mit Schreiben, das am 15. Mai 2018 bei der Kommission registriert wurde, beantragte Polen eine Ermächtigung einer von Artikel 226 der Richtlinie 2006/112/EG abweichenden Sondermaßnahme um ein Verfahren zur Aufspaltung von Zahlungen (im Folgenden "Sondermaßnahme") anzuwenden. Diese Sondermaßnahme sollte die Aufnahme einer besonderen Erklärung erfordern, wonach Mehrwertsteuer auf Rechnungen für betrugsanfällige Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen, für die in Polen im Allgemeinen die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft und die gesamtschuldnerische Haftung gilt, auf ein gesperrtes Mehrwertsteuerkonto des Lieferers zu zahlen ist. Polen hat die Sondermaßnahme für einen Zeitraum von drei Jahren, vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021, beantragt.

(2) Die Kommission übermittelte den anderen Mitgliedstaaten den Antrag Polens gemäß Artikel 395 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2006/112/EG mit Schreiben vom 3. September 2018. Mit Schreiben vom 4. September 2018 teilte die Kommission Polen mit, dass sie über alle für die Beurteilung des Antrags erforderlichen Angaben verfügt.

(3) Polen hat bereits zahlreiche Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung ergriffen. Es führte u. a. die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft und die gesamtschuldnerische Haftung des Lieferers und des Kunden, die standardmäßige Prüfungsdatei, strengere Vorschriften für die Registrierung und Deregistrierung Steuerpflichtiger für Mehrwertsteuerzwecke, vermehrte Prüfungen ein. Dennoch ist Polen der Auffassung, dass diese Lösungsansätze noch nicht ausreichen, um Mehrwertsteuerbetrug zu vermeiden.

(4) Polen ist der Ansicht, dass Mehrwertsteuerbetrug durch die Anwendung der Sondermaßnahme unterbunden werden kann. Da der Mehrwertsteuerbetrag, der im Rahmen der des Verfahrens zur Aufspaltung von Zahlungen auf einem separaten Mehrwertsteuerkonto eines Lieferers (Steuerpflichtigen) hinterlegt wurde, nur für beschränkte Zwecke verwendet werden kann, nämlich für die Begleichung der Mehrwertsteuerschuld gegenüber den Steuerbehörden oder die Zahlung der Mehrwertsteuer auf Rechnungen von Lieferern, wird besser gewährleistet, dass die Steuerbehörden den gesamten Mehrwertsteuerbetrag erhalten, der vom Steuerpflichtigen zugunsten der polnischen Staatskasse überwiesen werden sollte.

(5) Polen führte am 1. Juli 2018 ein freiwilliges Verfahren der Aufspaltung von Zahlungen ein. Polen ist der Auffassung, dass für Bereiche, die für Mehrwertsteuerbetrug besonders anfällig sind, die Sondermaßnahme eingeführt werden sollte. Zu den fraglichen Bereichen zählen Wirtschaftszweige wie Stahl, Schrott, elektronische Geräte, Gold, Nichteisenmetalle, Kraftstoffe und Plastik. Für diese Bereiche gelten in Polen im Allgemeinen die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft und die gesamtschuldnerische Haftung des Lieferers und des Kunden.

(6) Die Sondermaßnahme wird für Lieferungen von Gegenständen und Erbringung von Dienstleistungen zwischen Steuerpflichtigen gelten, die im Anhang unter Lieferung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen zwischen Unternehmen (B2B) aufgeführt sind und die sich nur auf elektronische Banküberweisungen erstrecken.

(7) Besteht ein Vorsteuerüberschuss, der vom Lieferer in der Steuererklärung als erstattungsfähiger Mehrwertsteuerbetrag angegeben wurde, so wird die entsprechende Erstattung üblicherweise innerhalb von 60 Tagen auf das reguläre Konto des Lieferers vorgenommen. Polen hat die Kommission jedoch darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Erstattung bei Umsätzen, die unter die Sondermaßnahme fallen, auf Antrag eines Lieferers, der über ein gesperrtes Mehrwertsteuerkonto verfügt, innerhalb von 25 Tagen erfolgt.

(8) Lieferern werden keine Kosten aus der Eröffnung und Führung eines Mehrwertsteuerkontos entstehen, da für das Mehrwertsteuerkonto keine Provisionen oder Gebühren von Banken erhoben werden.

(9) Das verbindliche Verfahren der Aufspaltung von Zahlungen wird für alle Unternehmer gelten, einschließlich nicht in Polen niedergelassener Unternehmer, da diese Inhaber eines nach polnischem Bankengesetz geführten Bankkontos sein müssen. In diesem Zusammenhang bestätigte Polen, dass Unternehmern keine zusätzlichen Kosten aus der Verpflichtung entstehen werden, ein Bankkonto in Polen zu eröffnen, da die Eröffnung und Führung des Kontos für Mehrwertsteuerzahlungen in Polen für diese Steuerpflichtigen kostenfrei sein wird.

(10) Das von Polen geplante verbindliche Verfahren der Aufspaltung von Zahlungen wird für Steuerpflichtige erhebliche Änderungen mit sich bringen. Da das System jedoch bereits seit dem 1. Juli 2018 auf freiwilliger Basis besteht, hatten Steuerpflichtige schon Gelegenheit, sich damit vertraut zu machen.

(11) Die Kommission vertritt den Standpunkt, dass das verbindliche Verfahren der Aufspaltung von Zahlungen bezüglich der Lieferung betrugsanfälliger Gegenstände und Erbringung betrugsanfälliger Dienstleistungen bei der Bekämpfung von Steuerbetrug zu wirksamen Ergebnissen führen kann. Ausnahmeregelungen werden in der Regel für einen begrenzten Zeitraum gewährt. Die von Polen beantragte Ausnahmeregelung sollte daher vom 1. März 2019 bis zum 28. Februar 2022 genehmigt werden.

(12) In Anbetracht der Neuheit und des weiten Anwendungsbereichs dieser Ausnahmeregelung ist es wichtig, das notwendige Followup sicherzustellen und insbesondere zu beobachten, wie sich diese Ausnahmeregelung auf den Umfang des Mehrwertsteuerbetrugs auswirken und welche Folgen sie für Steuerpflichtige (bezüglich der Mehrwertsteuererstattung, des Verwaltungsaufwands, der ihnen entstehenden Kosten usw.) mit sich bringen wird. Polen sollte daher 18 Monate nach Inkrafttreten der Ausnahmeregelung in Polen einen Bericht über die Auswirkungen der Ausnahmeregelung vorlegen.

(13) Die Ausnahmeregelung wird keine negativen Auswirkungen auf den Gesamtbetrag der auf der Stufe des Endverbrauchs erhobenen Steuer und keine nachteiligen Auswirkungen auf die Mehrwertsteuer-Eigenmittel der Union haben

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Abweichend von Artikel 226 der Richtlinie 2006/112/EG wird Polen ermächtigt, eine besondere Erklärung einzuführen, wonach Mehrwertsteuer auf Rechnungen, die im Zusammenhang mit der Lieferung von Gegenständen bzw. der Erbringung von Dienstleistungen ausgestellt werden, die im Anhang dieses Beschlusses aufgeführt sind und die zwischen Steuerpflichtigen erfolgen, auf ein gesondertes, gesperrtes und in Polen eröffnetes Mehrwertsteuerkonto des Lieferers zu zahlen ist, wenn die Zahlung für die Lieferung der Gegenstände bzw. Dienstleistungen per elektronische Banküberweisung getätigt wird.

Artikel 2

Polen setzt die Kommission über die in Artikel 1 genannte nationale Maßnahme in Kenntnis.

Innerhalb von 18 Monaten nach Inkrafttreten der in Artikel 1 genannten Maßnahme in Polen übermittelt Polen der Kommission einen Bericht über die Gesamtauswirkungen der Maßnahme auf den Umfang des Mehrwertsteuerbetrugs und die betreffenden Steuerpflichtigen.

Artikel 3

Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe wirksam.

Dieser Beschluss gilt vom 1. März 2019 bis zum 28. Februar 2022.

Artikel 4

Dieser Beschluss ist an die Republik Polen gerichtet.

Geschehen zu Brüssel am 18. Februar 2019.

1) ABl. L 347 vom 11.12.2006 S. 1.

.

Liste der unter Artikel 1 fallenden Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen Anhang

Artikel 1 gilt für die folgenden Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen gemäß der Polnischen Klassifizierung der Waren und Dienstleistungen (PKWiU):

Position PKWiU Bezeichnung der Gegenstände (Gruppe von Gegenständen)/Bezeichnung der Dienstleistungen (Gruppe von Dienstleistungen)
1 24.10.12.0 Ferrolegierungen
2 24.10.14.0 Pellets und Pulver, aus Roheisen, Spiegeleisen oder Stahl
3 24.10.31.0 Flacherzeugnisse aus unlegiertem Stahl, nur warm gewalzt, mit einer Breite von 600 mm oder mehr
4 24.10.32.0 Flacherzeugnisse aus nicht legiertem Stahl, nur warm gewalzt, mit einer Breite von weniger als 600 mm
5 24.10.35.0 Flacherzeugnisse aus anderem legierten Stahl, nur warm gewalzt, mit einer Breite von 600 mm oder mehr, ausgenommen Produkte aus Silicium-Elektrostahl
6 24.10.36.0 Flacherzeugnisse aus anderem legierten Stahl, nur warm gewalzt, mit einer Breite von weniger als 600 mm, ausgenommen Produkte aus Silicium-Elektrostahl
7 24.10.41.0 Flacherzeugnisse aus nicht legiertem Stahl, nur kalt gewalzt, mit einer Breite von 600 mm und mehr
8 24.10.43.0 Flacherzeugnisse aus nicht legiertem Stahl, nur kalt gewalzt, mit einer Breite von 600 mm und mehr, ausgenommen Produkte aus Silicium-Elektrostahl
9 24.10.51.0 Flacherzeugnisse aus nicht legiertem Stahl, plattiert oder überzogen, mit einer Breite von 600 mm und mehr
10 24.10.52.0 Flachgewalzte Erzeugnisse aus anderem legierten Stahl, plattiert oder überzogen, mit einer Breite von 600 mm oder mehr
11 24.10.61.0 Walzdraht aus nicht legiertem Stahl, in Ringen regellos aufgehaspelt
12 24.10.62.0 Stabstahl aus Stahl, nur geschmiedet, nur warm gewalzt, nur warm gezogen oder nur warm stranggepresst, auch nach dem Walzen verwunden
13 24.10.65.0 Walzdraht aus anderem legierten Stahl, warm gewalzt, in Ringen regellos aufgehaspelt
14 24.10.66.0 Stabstahl aus anderem legierten Stahl, nur geschmiedet, nur warm gewalzt, nur warm gezogen oder nur warm stranggepresst, auch nach dem Walzen verwunden
15 24.10.71.0 Offene Profile, nur warm gewalzt, nur warm gezogen oder nur warm stranggepresst, aus nicht legiertem Stahl
16 24.10.73.0 Offene Profile, nur warm gewalzt, nur warm gezogen oder nur warm stranggepresst, aus anderem legierten Stahl
17 24.31.10.0 Stäbe und Vollprofile, kalt gezogen, aus nicht legiertem Stahl
18 24.31.20.0 Stäbe und Vollprofile, kalt gezogen, aus legiertem Stahl (außer nicht rostendem Stahl)
19 24.32.10.0 Kalt gewalzte Flacherzeugnisse aus Stahl, nicht überzogen, mit einer Breite von weniger als 600 mm
20 24.32.20.0 Kaltgewalzte Flacherzeugnisse aus Stahl, plattiert oder überzogen, mit einer Breite von weniger als 600 mm
21 24.33.11.0 Offene Kaltprofile aus nicht legiertem Stahl
22 24.33.20.0 Profilierte Bleche, kalt hergestellt, aus nicht legiertem Stahl
23 24.34.11.0 Kalt gezogener Draht aus nicht legiertem Stahl
24 24.41.10.0 Silber, in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver
25 ex 24.41.20.0 Gold, in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver, ausgenommen Anlagegold im Sinne des Artikels 121 des Gesetzes, vorbehaltlich Position 27
26 24.41.30.0 Platin, in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver
27 Unabhängig vom PKWiU-Symbol Anlagegold im Sinne des Artikels 121 des Gesetzes
28 ex 24.41.40.0 Goldplattierungen auf unedlen Metallen oder auf Silber, als Halbzeug - ausschließlich Silber, vergoldet, als Halbzeug
29 ex 24.41.50.0 Silberplattierungen auf unedlen Metallen, Platinplattierungen auf unedlen Metallen, auf Silber oder auf Gold, als Halbzeug - ausschließlich vergoldet und versilbert, als Halbzeug
30 24.42.11.0 Aluminium in Rohform
31 24.43.11.0 Blei in Rohform
32 24.43.12.0 Zink in Rohform
33 24.43.13.0 Zinn in Rohform
34 24.44.12.0 Nicht raffiniertes Kupfer; Kupferanoden zum elektrolytischen Raffinieren
35 24.44.13.0 Raffiniertes Kupfer und Kupferlegierungen, in Rohform; Kupfervorlegierungen
36 24.44.21.0 Pulver und Flitter, aus Kupfer
37 24.44.22.0 Stangen (Stäbe) und Profile, aus Kupfer
38 24.44.23.0 Draht aus Kupfer
39 24.45.11.0 Nickel in Rohform
40 ex 24.45.30.0 Sonstige Nichteisenmetalle und Erzeugnisse daraus; Cermets; Aschen und Rückstände, die Metalle oder Metallverbindungen enthalten - ausschließlich Abfälle und Schrott von unedlen Metallen
41 ex 26.11.30.0 elektronische integrierte Schaltungen - ausschließlich Prozessoren
42 ex 26.20.11.0 Tragbare Datenverarbeitungsmaschinen mit einem Gewicht von 10 kg oder weniger, wie Laptops, Notebooks; Handheld-Computer (wie Notebooks) und ähnliches - ausschließlich tragbare Computer wie tablets, Notebooks, Laptops
43 ex 26.30.22.0 Funkfernsprechgeräte für zellulare und andere drahtlose Mobilfunknetze - nur Mobiltelefone, einschließlich Smartphones
44 ex 26.40.60.0 Videospielgeräte (zur Verwendung mit einem Fernsehempfangsgerät oder mit einem eigenständigen Bildschirm) und andere Geschicklichkeits- oder Glücksspiele mit einer elektronischen Anzeigevorrichtung - ohne Teile und Zubehör
45 ex 32.12.13.0 Schmuckwaren und Teile davon sowie andere Schmuckwaren und Teile davon, aus Gold und Silber oder Edelmetallplattierungen - ausschließlich Teile von Schmuckwaren und Teile von anderen Gold-, Silber- und Platinschmuckwaren, d. h. unvollständige oder nicht fertiggestellte Schmuckwaren und bestimmte mit Edelmetallen überzogene oder platinierte Teile von Schmuckwaren
46 38.11.49.0 Sonstige Wracks (außer Wasserfahrzeugen und anderen schwimmenden Vorrichtungen), zum Zerlegen
47 38.11.51.0 Altglas
48 38.11.52.0 Altpapier und -pappe
49 38.11.54.0 Sonstige Gummiabfälle
50 38.11.55.0 Kunststoffabfälle
51 38.11.58.0 Ungefährliche metallhaltige Abfälle
52 38.12.26.0 Gefährliche Metallabfälle
53 38.12.27 Abfälle und defekte elektrische Zellen und Akkumulatoren; verbrauchte galvanische Zellen und Batterien und elektrische Akkumulatoren
54 38.32.2 Metallische Sekundärrohstoffe
55 38.32.31.0 Sekundärrohstoffe aus Glas
56 38.32.32.0 Sekundärrohstoffe aus Papier und Pappe
57 38.32.33.0 Sekundärrohstoffe aus Kunststoffen
58 38.32.34.0 Sekundärrohstoffe aus Gummi
59 24.20.11.0 Rohre von der für Öl- oder Gasfernleitungen verwendeten Art, nahtlos, aus Stahl
60 24.20.12.0 Futterrohre, Steigrohre und Bohrgestänge von der für das Bohren oder Fördern von Öl oder Gas verwendeten Art, nahtlos, aus Stahl
61 24.20.13.0 Andere Rohre mit kreisförmigem Querschnitt, aus Stahl
62 24.20.31.0 Geschweißte Rohre von der für Öl- oder Gasfernleitungen verwendeten Art mit einem Außendurchmesser von 406,4 mm oder weniger, aus Stahl
63 24.20.33.0 Geschweißte Rohre mit kreisförmigem Querschnitt und einem Außendurchmesser von 406,4 mm oder weniger, aus Stahl
64 24.20.34.0 Rohre mit anderem als kreisförmigem Querschnitt, mit einem Außendurchmesser von 406,4 mm oder weniger, aus Stahl
65 24.20.40.0 Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücke, aus Stahl, nicht gegossen
66 ex 25.11.23.0 Andere Konstruktionen und Konstruktionsteile, Bleche, Stäbe, Profile und dergleichen, aus Eisen, Stahl oder Aluminium
67 ex 25.93.13.0 Gewebe, Gitter, Geflechte, aus Eisen-, Stahl- oder Kupferdraht; Streckbleche und -bänder, aus Eisen, Stahl oder Kupfer - nur aus Stahl
68 Motorenbenzin, Dieselöl, Brenngas - im Sinne der Bestimmungen über die Verbrauchsteuern
69 Heizöl und Schmieröl - im Sinne der Bestimmungen über die Verbrauchsteuern
70 ex 10.4 Tierische und pflanzliche Öle und Fette - ausschließlich Rapsöl
71 ex 20.59.12.0 Emulsionen zum Sensibilisieren von Oberflächen für fotografische Zwecke; Chemische Zubereitungen für fotografische Zwecken, anderweitig nicht genannt (a.n.g.) - ausschließlich Toner ohne Druckkopf von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen
72 ex 20.59.30.0 Tinte für Schreibmaschinen, Tinte zum Schreiben u. Ä. - ausschließlich Tintenpatronen ohne Druckkopf für automatische Datenverarbeitungsmaschinen
73 ex 22.21.30.0 Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder, Streifen und Plastikstreifen, weder verstärkt noch geschichtet oder mit anderen Materialien kombiniert
74 ex 26.20.21.0 Speichereinheiten - ausschließlich Festplatten (HDDs)
75 ex 26.20.22.0 Halbleiter-Datenspeicher - ausschließlich SSDs
76 ex 26.70.13.0 Digitalkameras und digitale Videokameras - ausschließlich Digitalkameras
77 ex 28.23.26.0 Teile und Zubehör für Fotokopierapparate - ausschließlich Druckerpatronen und Druckköpfe für Drucker für automatische Datenverarbeitungsmaschinen, Toner mit Druckköpfen für Drucker für automatische Datenverarbeitungsmaschinen
78 ex 58.29.11.0 Betriebssystemsoftwarepakete- ausschließlich SSDs
79 ex 58.29.29.0 Andere Softwarepakete - ausschließlich SSDs
80 ex 59.11.23.0 Andere Filme und Videoinhalte auf CD, Magnetbändern oder ähnlichen Datenträgern - ausschließlich SSDs
81 Unabhängig vom PKWiU-Symbol Dienste zur Übertragung von Treibhausgasemissionszertifikaten gemäß dem Gesetz vom 12. Juni 2015 über das System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten (Amtsblatt von 2017, Artikel 568)
82 41.00.30.0 Bauarbeiten an Wohngebäuden (Neubau, Umbau und Renovierung bestehender Gebäude)
83 41.00.40.0 Bauarbeiten an Nichtwohngebäuden (Neubau, Umbau und Renovierung bestehender Gebäude)
84 42.11.20.0 Allgemeine Bauarbeiten, die den Bau von Autobahnen, Straßen und Wegen und anderen Straßen für Fahrzeuge und Fußgänger sowie Rollbahnen umfassen
85 42.12.20.0 Allgemeine Bauarbeiten, die den Bau von Bahnverkehrsstrecken und Untergrund-Bahnverkehrsstrecken umfassen
86 42.13.20.0 Allgemeine Bauarbeiten, die den Bau von Brücken und Tunneln umfassen
87 42.21.21.0 Allgemeine Bauarbeiten, die den Bau von Rohrfernleitungen umfassen
88 42.21.22.0 Allgemeine Bauarbeiten, die den Bau von Verteilungsnetzen umfassen, einschließlich zugehöriger Arbeiten
89 42.21.23.0 Allgemeine Bauarbeiten, die den Bau von Bewässerungssystemen (Kanälen), Wasserleitungen, Kläranlagen, Abwasserbeseitigungsanlagen und Pumpstationen umfassen
90 42.21.24.0 Arbeiten, die den Bau von Brunnen und Wasserfassungen und Faulanlagen umfassen
91 42.22.21.0 Allgemeine Bauarbeiten, die den Bau von Telekommunikations- und Stromübertragungsleitungen umfassen
92 42.22.22.0 Allgemeine Bauarbeiten, die den Bau von Telekommunikations- und Stromverteilungsleitungen umfassen
93 42.22.23.0 Allgemeine Bauarbeiten, die den Bau von Kraftwerken umfassen
94 42.91.20.0 Allgemeine Bauarbeiten, die den Bau von Kaianlagen, Häfen, Dämmen, Schleusen und ähnlichen hydromechanischen Anlagen umfassen
95 42.99.21.0 Allgemeine Bauarbeiten, die den Bau von Produktionsanlagen und Bergwerken umfassen
96 42.99.22.0 Allgemeine Bauarbeiten, die den Bau von Stadien und Sportplätzen umfassen
97 42.99.29.0 Allgemeine Bauarbeiten, die sonstige Tiefbauarbeiten umfassen
98 43.11.10.0 Abbrucharbeiten
99 43.12.11.0 Arbeiten, die Baustellenvorbereitungsarbeiten umfassen, ausgenommen Erdbauarbeiten
100 43.12.12.0 Erdbauarbeiten: Aushub-, Grab- und Erdbewegungsarbeiten
101 43.13.10.0 Arbeiten, die Aushubarbeiten und Bohrungen für bauliche und geologische Zwecke umfassen
102 43.21.10.1 Arbeiten, die Installationen zur elektrischen Sicherheit umfassen
103 43.21.10.2 Arbeiten, die sonstige Elektroinstallationsarbeiten umfassen
104 43.22.11.0 Arbeiten, die Wasser- und Ableitungsinstallationsarbeiten umfassen
105 43.22.12.0 Arbeiten, die Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlageninstallationsarbeiten umfassen
106 43.22.20.0 Arbeiten, die Gasinstallationsarbeiten umfassen
107 43.29.11.0 Dämmungsarbeiten
108 43.29.12.0 Errichtungsarbeiten an Zäunen
109 43.29.19.0 Sonstige Installationsarbeiten, a.n.g.
110 43.31.10.0 Stuck-, Gips- und Verputzarbeiten
111 43.32.10.0 Montagearbeiten für Tischlerarbeiten
112 43.33.10.0 Fliesenlegearbeiten
113 43.33.21.0 Verlegearbeiten an Terrazzo-, Marmor-, Granit- oder Schieferböden sowie Wandverkleidungen aus diesen Materialien
114 43.33.29.0 Sonstige Fußbodenverlegearbeiten, Tapetenklebearbeiten und sonstige Wandverkleidearbeiten, a.n.g.
115 43.34.10.0 Malerarbeiten
116 43.34.20.0 Glasereiarbeiten
117 43.39.11.0 Dekorative Arbeiten
118 43.39.19.0 Sonstige Baufertigstellungs- und Ausbauarbeiten, a.n.g.
119 43.91.11.0 Errichtungsarbeiten an Dachstühlen
120 43.91.19.0 Sonstige Errichtungsarbeiten an Dächern
121 43.99.10.0 Arbeiten der Abdichtung gegen Wasser und Feuchtigkeit
122 43.99.20.0 Gerüstbauarbeiten
123 43.99.30.0 Fundamentarbeiten, einschließlich Pfahlgründungsarbeiten
124 43.99.40.0 Betonarbeiten
125 43.99.50.0 Stahlbauarbeiten
126 43.99.60.0 Maurerarbeiten
127 43.99.70.0 Errichtungsarbeiten an Fertigteilbauten
128 43.99.90.0 Arbeiten, die sonstige spezialisierte Arbeiten umfassen, a.n.g.
129 05.10.10.0 Steinkohle
130 05.20.10.0 Braunkohle
131 19.10.10.0 Koks und Schwelkoks aus Steinkohle, Braunkohle oder Torf, auch agglomeriert; Retortenkohle
132 19.20.11.0 Steinkohlenbriketts und ähnliche aus Steinkohle gewonnene feste Brennstoffe
133 19.20.12.0 Braunkohlenbriketts und ähnliche aus Braunkohle gewonnene feste Brennstoffe
134 ex 26.70.13.0 Digitalkameras und digitale Videokameras - ausschließlich Digitalkameras
135 26.40.20.0 Fernsehempfangsgeräte, auch mit eingebautem Hörfunkempfangsgerät oder Tonaufzeichnungsgerät, Bildaufzeichnungsgerät oder Bildwiedergabegerät
136 26.20.1 Computer und andere automatische Datenverarbeitungsmaschinen
137 30.91.20.0 Teile und Zubehör für Krafträder und Beiwagen
138 27.20.2 Elektrische Akkumulatoren und Teile dafür
139 28.11.41.0 Teile für Kolbenverbrennungsmotoren mit Fremdzündung (ohne solche für Motoren für Luftfahrzeuge)
140 ex 29.31.10.0 Zündkabelsätze und andere Kabelsätze von der für Beförderungsmittel (Land, Luft, Wasser) verwendeten Art - ausschließlich Zündkabelsätze und andere Kabelsätze für Landfahrzeuge
141 29.31.21.0 Zündkerzen; Magnetzünder; Lichtmagnetzünder; Schwungmagnetzünder; Zündverteiler; Zündspulen
142 29.31.22.0 Anlasser und Licht-Anlasser, andere Lichtmaschinen sowie andere Ausrüstung für Verbrennungsmotoren
143 29.31.23.0 Elektrische Beleuchtungs- und Signalgeräte, Scheibenwischer, Scheibenentfroster und Vorrichtungen gegen das Beschlagen der Fensterscheiben für Kraftfahrzeuge
144 29.31.30.0 Teile für sonstige elektrische Ausrüstungen für Kraftfahrzeuge
145 29.32.20.0 Sicherheitsgurte, Airbags; andere Karosserieteile und anderes Karosseriezubehör
146 29.32.30.0 Andere Teile und Zubehör, a.n.g., für Kraftfahrzeuge, ausgenommen Krafträder
147 45.31.1 Großhandelsleistungen mit Kraftwagenteilen und -zubehör, ausgenommen Krafträder
148 45.32.1 Einzelhandelsleistungen mit Kraftwagenteilen und -zubehör, ausgenommen Krafträder
149 45.32.2 Sonstige Einzelhandelsleistungen mit Kraftwagenteilen und -zubehör, ausgenommen Krafträder
150 ex 45.40.10.0 Großhandelsleistungen mit Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehör - ausschließlich Verkauf von Teilen und Zubehör für Krafträder
151 ex 45.40.20.0 Einzelhandelsleistungen mit Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehör - ausschließlich Verkauf von Teilen und Zubehör für Krafträder
152 ex 45.40.30.0 Sonstige Einzelhandelsleistungen mit Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehör - ausschließlich Verkauf von Teilen und Zubehör für Krafträder


ENDE

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