Durchführungsbeschluss (EU) 2021/626 der Kommission vom 14. April 2021 zur Einrichtung des InvestEU-Portals und zur Festlegung der dazugehörigen technischen Spezifikationen
(ABl. L 131 vom 16.04.2021 S. 183)
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. März 2021 zur Einrichtung des Programms "InvestEU" und zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/1017 1, insbesondere auf ,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Das InvestEU-Portal sollte dazu beitragen, die Entwicklung und Durchführung von Investitionsprojekten in der Union zu beschleunigen.
(2) Nach Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/523 werden nur Projekte, die mit dem Recht und der Politik der Union vereinbar sind, im InvestEU-Portal registriert. Um die Einhaltung dieser Anforderung sicherzustellen, sollten Kriterien für die Aufnahme in das Portal festgelegt werden.
(3) Um eine transparente Verwaltung des InvestEU-Portals zu gewährleisten, sollten dessen technische Spezifikationen festgelegt werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Das InvestEU-Portal wird hiermit eingerichtet. Es entspricht den im Anhang festgelegten technischen Spezifikationen.
Für die Registrierung im InvestEU-Portal muss ein Projekt die folgenden Aufnahmekriterien erfüllen:
Für die Registrierung eines Projekts im InvestEU-Portal wird keine Bearbeitungsgebühr erhoben.
Dieser Beschluss tritt am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Brüssel, den 14. April 2021
2) Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (ABl. L 193 vom 30.07.2018 S. 1).
Technische Spezifikationen für das InvestEU-Portal | Anhang |
1. Allgemeine Beschreibung
Das InvestEU-Portal ist eine leicht zugängliche, benutzerfreundliche Projektdatenbank, die relevante Informationen zu den einzelnen Projekten bereitstellt und so Projektträgern die Möglichkeit bietet, Projekte, für die eine Finanzierung benötigt wird, für Investoren, einschließlich Geber und Philanthropen, sichtbar zu machen. Detaillierte Projektinformationen werden nur registrierten Nutzern zur Verfügung gestellt.
Die Bekanntmachung eines Projekts über das InvestEU-Portal ist nicht mit dessen Genehmigung durch die Kommission gleichzusetzen. Die Aufnahme eines Projekts in dieses Portal greift Beschlüssen zur endgültigen Auswahl der Projekte, die im Rahmen der Verordnung (EU) oder im Rahmen eines anderen Unionsinstruments unterstützt werden, oder Beschlüssen für eine öffentliche Förderung in keiner Weise vor.
Das InvestEU-Portal hat folgende Komponenten:
1.) Ein öffentliches Portal: dieses ist Teil der Webseite des Programms 'InvestEU' und enthält öffentlich zugängliche Informationen wie
- eine (für registrierte Nutzer interaktive) Karte der Projekte und
- ein nach Ländern, Sektoren und anderen maßgeblichen Kriterien gegliedertes Projektverzeichnis (in Kartenansicht).
2.) Eine Online-Plattform für registrierte Nutzer ("Front Office"): Diese ist Teil des InvestEU-Management-Informationssystems, ermöglicht die Registrierung der Nutzer (wie Projektträger und Investoren) und liefert detaillierte Informationen, auf die wie folgt zugegriffen werden kann:
- über eine Datenbank mit ausführlichen Projektpräsentationen (strukturierte Zusammenfassung der einzelnen Projekte), zu der nur registrierte Nutzer Zugang haben, und
- über spezielle Bereiche für Projektträger und Investoren, über die diese Projekte online zur Bekanntmachung übermitteln bzw. schon vorhandene Projekte prüfen können.
3) Eine interne Plattform ("Back Office"): Diese ist Teil des InvestEU-Management-Informationssystems und wird von den Kommissionsdienststellen für Überprüfungs- und Verwaltungszwecke genutzt.
2. Verwaltung des InvestEU-Portals
Das InvestEU-Portal wird von der Kommission verwaltet. Die Inhalte des Portals werden von den Projektträgern bereitgestellt, also von juristischen Personen des privaten und öffentlichen Sektors. Das Portal kann durch gezielte Veranstaltungen unterstützt werden.
Projektträger und andere registrierte Website-Nutzer können nur am InvestEU-Portal teilnehmen, wenn sie dessen Bedingungen akzeptieren. Diese zielen darauf ab, die Qualität der von den Projektträgern vorgelegten, veröffentlichten Informationen zu gewährleisten und gleichzeitig klarzustellen, dass die Kommission keine Gewähr für die Richtigkeit der veröffentlichten Informationen übernimmt und für etwaige Forderungen im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Projekts nicht haftbar gemacht werden kann.
Eine Haftungsausschlussklausel weist die Website-Nutzer darauf hin, dass die Kommission keine Gewähr für die Richtigkeit der veröffentlichten Informationen übernehmen kann und dass potenzielle Investoren ihre eigenen Sorgfältigkeitsprüfungen ("Due-Diligence") vornehmen müssen, unter anderem zu finanziellen und sämtlichen anderen, für ihre Investitionsentscheidung relevanten Aspekten.
Es wird eine Übersicht über die auf nationaler Ebene zur Verfügung stehenden öffentlichen Beratungsdienste erstellt. Projekte, die die in Artikel 2 genannten Voraussetzungen erfüllen, übermittelt die Kommission an die jeweiligen InvestEU-Durchführungspartner. Wenn dies angezeigt ist und eine Beratungsinitiative besteht, leitet die Kommission solche Projekte auch an die InvestEU-Beratungsplattform weiter.
3. Projektprüfung
Die Dienststellen der Kommission prüfen die Projekte anhand der in Artikel 2 genannten Aufnahmekriterien. Bestimmte Arbeiten, die technische Aspekte des Validierungsprozesses betreffen, wie die Überprüfung der Identität des Projektträgers, können an Dritte ausgelagert werden. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, für die Prüfung von Projekten mit konkreten, direkten Auswirkungen auf die Sicherheit insbesondere in den Bereichen Weltraum, Verteidigung und Cybersicherheit eine oder mehrere Kontaktstellen zu benennen. Soweit angemessen, ist das Früherkennungs- und Ausschlusssystem (EDES) zu konsultieren.
Die Veröffentlichung der von Projektträgern übermittelten Informationen wird abgelehnt, wenn diese unrichtig sind oder das Projekt die in Artikel 2 festgelegten Anforderungen nicht erfüllt.
Hat ein Projektträger die Informationen zu seinem Projekt drei Jahre lang nicht aktualisiert, werden diese vom InvestEU-Portal entfernt.
ENDE |
(Stand: 21.10.2022)
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