umwelt-online: ADR/RID Teil 4 Vorschriften für die Verwendung von Verpackungen und Tanks (8)
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4.3.3.3 Betrieb
4.3.3.3.1 Wenn die Tanks,[Batterie-Fahrzeuge]{Batteriewagen}oder MEGC für verschiedene Gase zugelassen sind, bedingt die wechselweise Verwendung Entleerungs-, Reinigungs- und Entgasungsmaßnahmen in einem für die Gewährleistung der Sicherheit des Betriebs erforderlichen Umfang.
4.3.3.3.3 Die Elemente eines[Batterie-Fahrzeugs]{Batteriewagens} oder eines MEGC dürfen nur ein und dasselbe Gas enthalten.
4.3.3.3.4 Wenn der Außenüberdruck größer als die Festigkeit des Tanks gegenüber Außendruck sein kann (z.B. auf Grund niedriger Umgebungstemperaturen), müssen geeignete Maßnahmen getroffen werden, um Tanks mit unter geringem Druck verflüssigten Gasen gegendas Risiko einer Verformung zu schützen, z.B. durch das Befüllen mit Stickstoff oder einem anderen inerten Gas zur Aufrechterhaltung eines ausreichenden Drucks im Tank.
[festverbundene Tanks (Tankfahrzeuge), Aufsetztanks und Batterie-Fahrzeuge] {Kesselwagen, abnehmbare Tanks und Batteriewagen} |
Tankcontainer, Tankwechselaufbauten (Tankwechselbehälter) und MEGC |
{Kontrollvorschriften für das Befüllen von Flüssiggaskesselwagen} | (bleibt offen) |
[festverbundene Tanks (Tankfahrzeuge), Aufsetztanks und Batterie-Fahrzeuge] {Kesselwagen, abnehmbare Tanks und Batteriewagen} |
Tankcontainer, Tankwechselaufbauten (Tankwechselbehälter) und MEGC |
{Kontrollmaßnahmen vor dem Befüllen
|
(bleibt offen) |
[festverbundene Tanks (Tankfahrzeuge), Aufsetztanks und Batterie-Fahrzeuge] {Kesselwagen, abnehmbare Tanks und Batteriewagen} |
Tankcontainer, Tankwechselaufbauten (Tankwechselbehälter) und MEGC |
{Befüllvorgang
Für das Befüllen sind die Bestimmungen der Betriebsanleitung des Kesselwagens einzuhalten.} |
(bleibt offen) |
[festverbundene Tanks (Tankfahrzeuge), Aufsetztanks und Batterie-Fahrzeuge] {Kesselwagen, abnehmbare Tanks und Batteriewagen} |
Tankcontainer, Tankwechselaufbauten (Tankwechselbehälter) und MEGC |
{Kontrollmaßnahmen nach dem Befüllen
|
(Stand: 23.10.2023)
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