umwelt-online: ADR/RID Teil 6 Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen, IBC, Großverpackungen und Tanks (7)
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6.2.2 Vorschriften für UN-Druckgefäße
Zusätzlich zu den allgemeinen Vorschriften des Abschnitts 6.2.1 müssen UN-Druckgefäße den Vorschriften dieses Abschnitts, soweit anwendbar, einschließlich der Normen entsprechen. Die Herstellung von neuen Druckgefäßen oder Bedienungsausrüstungen entsprechend einer in den Unterabschnitten 6.2.2.1 und 6.2.2.3 aufgeführten Norm ist nach dem in der rechten Spalte der Tabellen angegebenen Datum nicht mehr zugelassen.
Bem.
- UN-Druckgefäße und Bedienungsausrüstungen, die nach Normen gebaut wurden, die zum Zeitpunkt der Herstellung anwendbar waren, dürfen unter Vorbehalt der Vorschriften für die wiederkehrende Prüfung des ADR/RID weiterverwendet werden.
- Wenn EN ISO-Fassungen der nachfolgenden ISO-Normen zur Verfügung stehen, dürfen diese verwendet werden, um die Vorschriften der Unterabschnitte 6.2.2.1, 6.2.2.2, 6.2.2.3 und 6.2.2.4 zu erfüllen.
6.2.2.1 Auslegung, Bau und erstmalige Prüfung
6.2.2.1.1 Für die Auslegung, den Bau und die erstmalige Prüfung von UN-Flaschen gelten folgenden Normen, mit der Ausnahme, dass die Prüfvorschriften in Zusammenhang mit dem System für die Konformitätsbewertung und Zulassung dem Unterabschnitt 6.2.2.5 entsprechen müssen:
Referenz | Titel | für die Herstellung anwendbar |
ISO 9809-1:1999 | Gasflaschen - Wiederbefüllbare nahtlose Flaschen aus Stahl - Gestaltung, Konstruktion und Prüfung - Teil 1: Flaschen aus vergütetem Stahl mit einer Zugfestigkeit von weniger als 1100 MPa
Bem. Die Bemerkung bezüglich des Faktors F in Abschnitt 7.3 dieser Norm gilt nicht für UN-Flaschen. |
bis zum 31. Dezember 2018 |
ISO 9809-1:2010 | Gasflaschen - Wiederbefüllbare nahtlose Gasflaschen aus Stahl - Gestaltung, Konstruktion und Prüfung - Teil 1: Flaschen aus vergütetem Stahl mit einer Zugfestigkeit kleiner als 1.100 MPa | bis auf Weiteres |
ISO 9809-2:2000 | Gasflaschen - Wiederbefüllbare nahtlose Flaschen aus Stahl - Gestaltung, Konstruktion und Prüfung - Teil 2: Normalgeglühte und angelassene Flaschen mit einer Zugfestigkeit größer oder gleich 1100 MPa | bis zum 31. Dezember 2018 |
ISO 9809-2:2010 | Gasflaschen - Wiederbefüllbare nahtlose Gasflaschen aus Stahl - Gestaltung, Konstruktion und Prüfung - Teil 2: Flaschen aus vergütetem Stahl mit einer Zugfestigkeit größer oder gleich 1.100 MPa | bis auf Weiteres |
ISO 9809-3:2000 | Gasflaschen - Wiederbefüllbare nahtlose Flaschen aus Stahl - Gestaltung, Konstruktion und Prüfung - Teil 3: Normalisierte Flaschen aus Stahl | bis zum 31. Dezember 2018 |
ISO 9809-3:2010 | Gasflaschen - Wiederbefüllbare nahtlose Gasflaschen aus Stahl - Gestaltung, Konstruktion und Prüfung - Teil 3: Flaschen aus normalisiertem Stahl | bis auf Weiteres |
ISO 9809-4:2014 | Gasflaschen - Wiederbefüllbare, nahtlose Gasflaschen aus Stahl - Gestaltung, Konstruktion und Prüfung - Teil 4: Flaschen aus Edelstahl mit einer Zugfestigkeit von weniger als 1.100 MPa | bis auf Weiteres |
ISO 7866:1999 | Gasflaschen - Wiederbefüllbare nahtlose Flaschen aus Aluminiumlegierung - Gestaltung, Konstruktion und Prüfung
Bem. Die Bemerkung bezüglich des Faktors F in Abschnitt 7.2 dieser Norm gilt nicht für UN-Flaschen. Die Aluminiumlegierung 6351A-T6 oder gleichwertige Legierungen sind nicht zugelassen. |
bis zum 31. Dezember 2020 |
ISO 7866:2012 + Cor 1:2014 | Gasflaschen - Wiederbefüllbare nahtlose Gasflaschen aus Aluminiumlegierungen - Auslegung, Bau und Prüfung
Bem. Die Aluminiumlegierung 6351a oder gleichwertige Legierungen dürfen nicht verwendet werden. |
bis auf Weiteres |
ISO 4706:2008 | Nachfüllbare, geschweißte Stahlgasflaschen - Prüfdruck bis 60 bar | bis auf Weiteres |
ISO 18172-1:2007 | Gasflaschen - Wiederbefüllbare, geschweißte Flaschen aus nichtrostendem Stahl - Teil 1: bis zu einem Prüfdruck von 60 bar | bis auf Weiteres |
ISO 20703:2006 | Gasflaschen - Wiederbefüllbare geschweißte Gasflaschen aus Aluminium und Aluminiumlegierungen - Gestaltung, Konstruktion und Prüfung | bis auf Weiteres |
ISO 11118:1999 | Gasflaschen - Metallene Einwegflaschen - Festlegungen und Prüfverfahren | bis zum 31. Dezember 2020 |
ISO 11118:2015 | Gasflaschen - Metallene Einwegflaschen - Festlegungen und Prüfverfahren | bis auf Weiteres |
ISO 11119-1:2002 | Gasflaschen aus Verbundwerkstoffen - Festlegungen und Prüfverfahren - Teil 1: Umfangsgewickelte Gasflaschen aus Verbundwerkstoffen | bis zum 31. Dezember 2020 |
ISO 11119-1:2012 | Gasflaschen - Wiederbefüllbare Flaschen und Großflaschen aus Verbundwerkstoffen - Auslegung, Bau und Prüfungen - Teil 1: Umfangsumwickelte faserverstärkte Flaschen und Großflaschen aus Verbundwerkstoffen bis 450 l | bis auf Weiteres |
ISO 11119-2:2002 | Gasflaschen aus Verbundwerkstoffen - Festlegungen und Prüfverfahren - Teil 2: Vollumwickelte, faserverstärkte Gasflaschen aus Verbundwerkstoffen mit lasttragenden metallischen Linern | bis zum 31. Dezember 2020 |
(Stand: 14.01.2021)
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