Anlagen a und B zum ADR
- & -
Anlage C - RID zum COTIF

Stand



ADR RID
-1- Allgemeine Vorschriften
-2- Klassifizierung
2.2.1 Klasse 1 Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff
2.2.2 Klasse 2 Gase
2.2.3 Klasse 3 Entzündbare flüssige Stoffe
2.2.41 Klasse 4.1 Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive feste Stoffe
2.2.42 Klasse 4.2 Selbstentzündliche Stoffe
2.2.43 Klasse 4.3 Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln
2.2.51 Klasse 5.1 Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe
2.2.52 Klasse 5.2 Organische Peroxide
2.2.61 Klasse 6.1 Giftige Stoffe
2.2.62 Klasse 6.2 Ansteckungsgefährliche Stoffe
2.2.7 Klasse 7 Radioaktive Stoffe
2.2.8 Klasse 8 Ätzende Stoffe
2.2.9 Klasse 9 Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände.
2.3 Prüfverfahren
-3- Verzeichnis der gefährlichen Güter, Sondervorschriften und Freistellungen im Zusammenhang mit begrenzten und freigestellten Mengen
(UN-nummerischer ADR / RID und alphabetischer Reihenfolge)
-4- [Vorschriften für die Verwendung von Verpackungen und Tanks]
{Verwendung von Verpackungen, Großpackmitteln (IBC), Großverpackungen, ortsbeweglichen Tanks, Metalltanks und Tankcontainern aus faserverstärkten Kunststoffen}
4.1 Verwendung von Verpackungen, einschließlich Großpackmittel (IBC) und Großverpackungen
4.2 Verwendung von ortsbeweglichen Tanks und von UN-Gascontainern mit mehreren Elementen (MEGC)
4.3 Verwendung von[festverbundenen Tanks (Tankfahrzeugen), Aufsetztanks,]{Kesselwagen, abnehmbaren Tanks,} Tankcontainern und Tankwechselaufbauten (Tankwechselbehältern), deren Tankkörper aus metallenen Werkstoffen hergestellt sind, sowie von[Batterie-Fahrzeugen]{Batteriewagen} und Gascontainern mit mehreren Elementen (MEGC)
4.4 Verwendung von Tanks aus faserverstärkten Kunststoffen (FVK-Tanks)
4.5 Verwendung und Betrieb der Saug-Druck-Tanks für Abfälle
4.7[Verwendung von mobilen Einheiten zur Herstellung von explosiven Stoffen oder Gegenständen mit Explosivstoff (MEMU)]
-5- Anbringen von Großzetteln (Placards) und Kennzeichnung von Containern, MEGC, Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks und Fahrzeugen/Wagen
5.1 Allgemeine Vorschriften
5.2 Kennzeichnung und Bezettelung
5.3 Anbringen von Großzetteln und Kennzeichnungen
5.4 Dokumentation
5.5 Sondervorschriften
-6- Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen, Großpackmittel (IBC), Großverpackungen und Tanks
6.1 Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen
6.2 Bau- und Prüfvorschriften für Druckgefäße, Druckgaspackungen, Gefäße, klein, mit Gas (Gaspatronen) und Brennstoffzellen-Kartuschen mit verflüssigtem entzündbarem Gas
6.3 Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen für ansteckungsgefährliche Stoffe der Kategorie a der Klasse 6.2
6.4 Vorschriften für den Bau, die Prüfung und die Zulassung von Versandstücken für radioaktive Stoffe sowie für die Zulassung solcher Stoffe
6.5 Bau- und Prüfvorschriften für Großpackmittel (IBC)
6.6 Bau- und Prüfvorschriften für Großverpackungen
6.7 Vorschriften für die Auslegung, den Bau und die Prüfung von ortsbeweglichen Tanks und von UN-Gascontainern mit mehreren Elementen (MEGC)
6.8 Vorschriften für den Bau, die Ausrüstung, die Zulassung des Baumusters, die Prüfung und die Kennzeichnung von[festverbundenen Tanks (Tankfahrzeugen), Aufsetztanks,]{Kesselwagen, abnehmbaren Tanks,} Tankcontainern und Tankwechselaufbauten (Tankwechselbehältern), deren Tankkörper aus metallenen Werkstoffen hergestellt sind, sowie von[Batterie-Fahrzeugen]{Batteriewagen} und Gascontainern mit mehreren Elementen (MEGC)
6.9 Vorschriften für die Auslegung, den Bau, die Ausrüstung, die Zulassung des Baumusters, die Prüfung und die Kennzeichnung von[festverbundenen Tanks (Tankfahrzeugen), Aufsetztanks,] Tankcontainern und Tankwechselaufbauten (Tankwechselbehältern) aus faserverstärkten Kunststoffen[(FVK)]{(FVK-Tankcontainer)}
6.10 Vorschriften für den Bau, die Ausrüstung, die Zulassung, die Prüfung und die Kennzeichnung von Saug-Druck-Tanks für Abfälle
6.11 Vorschriften für die Auslegung, den Bau und die Prüfung von Schüttgut-Containern
6.12[Vorschriften für den Bau, die Ausrüstung, die Zulassung des Baumusters, die Prüfung und die Kennzeichnung von Tanks, Schüttgut-Containern und besonderen Laderäumen für explosive Stoffe oder Gegenstände mit Explosivstoff in mobilen Einheiten zur Herstellung von explosiven Stoffen oder Gegenständen mit Explosivstoff (MEMU)]
-7- Vorschriften für die Beförderung, die Be- und Entladung und die Handhabung
-8- [Vorschriften für die Fahrzeugbesatzungen, die Ausrüstung, den Betrieb der Fahrzeuge und die Dokumentation]
-9- [Vorschriften für den Bau und die Zulassung der Fahrzeuge]