Anlagen a und B zum ADR - & - Anlage C - RID zum COTIF Stand
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ADR |
RID |
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-1- |
Allgemeine Vorschriften |
-2- |
Klassifizierung
2.2.1 |
Klasse 1 Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff |
2.2.2 |
Klasse 2 Gase |
2.2.3 |
Klasse 3 Entzündbare flüssige Stoffe |
2.2.41 |
Klasse 4.1 Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive feste Stoffe |
2.2.42 |
Klasse 4.2 Selbstentzündliche Stoffe |
2.2.43 |
Klasse 4.3 Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln |
2.2.51 |
Klasse 5.1 Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe |
2.2.52 |
Klasse 5.2 Organische Peroxide |
2.2.61 |
Klasse 6.1 Giftige Stoffe |
2.2.62 |
Klasse 6.2 Ansteckungsgefährliche Stoffe |
2.2.7 |
Klasse 7 Radioaktive Stoffe |
2.2.8 |
Klasse 8 Ätzende Stoffe |
2.2.9 |
Klasse 9 Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände. |
2.3 |
Prüfverfahren |
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-3- |
Verzeichnis der gefährlichen Güter, Sondervorschriften und Freistellungen im Zusammenhang mit begrenzten und freigestellten Mengen (UN-nummerischer ADR / RID und alphabetischer Reihenfolge) |
-4- |
[Vorschriften für die Verwendung von Verpackungen und Tanks] {Verwendung von Verpackungen, Großpackmitteln (IBC), Großverpackungen, ortsbeweglichen Tanks, Metalltanks und Tankcontainern aus faserverstärkten Kunststoffen}
4.1 |
Verwendung von Verpackungen, einschließlich Großpackmittel (IBC) und Großverpackungen |
4.2 |
Verwendung von ortsbeweglichen Tanks und von UN-Gascontainern mit mehreren Elementen (MEGC) |
4.3 |
Verwendung von[festverbundenen Tanks (Tankfahrzeugen), Aufsetztanks,]{Kesselwagen, abnehmbaren Tanks,} Tankcontainern und Tankwechselaufbauten (Tankwechselbehältern), deren Tankkörper aus metallenen Werkstoffen hergestellt sind, sowie von[Batterie-Fahrzeugen]{Batteriewagen} und Gascontainern mit mehreren Elementen (MEGC) |
4.4 |
Verwendung von Tanks aus faserverstärkten Kunststoffen (FVK-Tanks) |
4.5 |
Verwendung und Betrieb der Saug-Druck-Tanks für Abfälle |
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4.7[Verwendung von mobilen Einheiten zur Herstellung von explosiven Stoffen oder Gegenständen mit Explosivstoff (MEMU)] |
-5- |
Anbringen von Großzetteln (Placards) und Kennzeichnung von Containern, MEGC, Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks und Fahrzeugen/Wagen
5.1 |
Allgemeine Vorschriften |
5.2 |
Kennzeichnung und Bezettelung |
5.3 |
Anbringen von Großzetteln und Kennzeichnungen |
5.4 |
Dokumentation |
5.5 |
Sondervorschriften |
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-6- |
Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen, Großpackmittel (IBC), Großverpackungen und Tanks
6.1 |
Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen |
6.2 |
Bau- und Prüfvorschriften für Druckgefäße, Druckgaspackungen, Gefäße, klein, mit Gas (Gaspatronen) und Brennstoffzellen-Kartuschen mit verflüssigtem entzündbarem Gas |
6.3 |
Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen für ansteckungsgefährliche Stoffe der Kategorie a der Klasse 6.2 |
6.4 |
Vorschriften für den Bau, die Prüfung und die Zulassung von Versandstücken für radioaktive Stoffe sowie für die Zulassung solcher Stoffe |
6.5 |
Bau- und Prüfvorschriften für Großpackmittel (IBC) |
6.6 |
Bau- und Prüfvorschriften für Großverpackungen |
6.7 |
Vorschriften für die Auslegung, den Bau und die Prüfung von ortsbeweglichen Tanks und von UN-Gascontainern mit mehreren Elementen (MEGC) |
6.8 |
Vorschriften für den Bau, die Ausrüstung, die Zulassung des Baumusters, die Prüfung und die Kennzeichnung von[festverbundenen Tanks (Tankfahrzeugen), Aufsetztanks,]{Kesselwagen, abnehmbaren Tanks,} Tankcontainern und Tankwechselaufbauten (Tankwechselbehältern), deren Tankkörper aus metallenen Werkstoffen hergestellt sind, sowie von[Batterie-Fahrzeugen]{Batteriewagen} und Gascontainern mit mehreren Elementen (MEGC) |
6.9 |
Vorschriften für die Auslegung, den Bau, die Ausrüstung, die Zulassung des Baumusters, die Prüfung und die Kennzeichnung von[festverbundenen Tanks (Tankfahrzeugen), Aufsetztanks,] Tankcontainern und Tankwechselaufbauten (Tankwechselbehältern) aus faserverstärkten Kunststoffen[(FVK)]{(FVK-Tankcontainer)} |
6.10 |
Vorschriften für den Bau, die Ausrüstung, die Zulassung, die Prüfung und die Kennzeichnung von Saug-Druck-Tanks für Abfälle |
6.11 |
Vorschriften für die Auslegung, den Bau und die Prüfung von Schüttgut-Containern |
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6.12[Vorschriften für den Bau, die Ausrüstung, die Zulassung des Baumusters, die Prüfung und die Kennzeichnung von Tanks, Schüttgut-Containern und besonderen Laderäumen für explosive Stoffe oder Gegenstände mit Explosivstoff in mobilen Einheiten zur Herstellung von explosiven Stoffen oder Gegenständen mit Explosivstoff (MEMU)] |
-7- |
Vorschriften für die Beförderung, die Be- und Entladung und die Handhabung |
-8- |
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[Vorschriften für die Fahrzeugbesatzungen, die Ausrüstung, den Betrieb der Fahrzeuge und die Dokumentation] |
-9- |
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[Vorschriften für den Bau und die Zulassung der Fahrzeuge] |