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Änderungstext
Vierzehnte Verordnung zur Änderung rhein- und moselschifffahrtspolizeilicher Vorschriften
Vom 16. Mai 2023
(BGBl. II Nr. 141 vom 23.05.2023; Ber. 271)
Es verordnen auf Grund
Artikel 1
Inkraftsetzen von Beschlüssen der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt zur Änderung der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung und zur Änderung der Rheinschiffspersonalverordnung
1. Folgende von der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt gefassten Beschlüsse zur Änderung der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (Anlage zu Artikel 1 der Verordnung zur Einführung der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung vom 19. Dezember 1994 (BGBl. 1994 II S. 3816, Anlageband)), die zuletzt durch Beschluss vom 25. November 2022 (RP (22) 67; 2022-II-14) des Polizeiausschusses der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt ( Anlage 2 zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 Nummer 2 der Verordnung vom 5. April 2023 (BGBl. 2023 II Nr. 105, Anlageband)) geändert worden ist, werden hiermit auf dem Rhein in Kraft gesetzt:
Die Beschlüsse nach Satz 1 werden nachstehend als Anlagen 1 bis 5 veröffentlicht.
2. Der von der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt gefasste Beschluss vom 8. Dezember 2022 (( Protokoll 15), soweit die Änderung der Rheinschiffspersonalverordnung betroffen ist), zur Änderung der Rheinschiffspersonalverordnung (Anlage 1 zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 Nummer 1 der Verordnung vom 5. April 2023 (BGBl. 2023 II Nr. 105, Anlageband)) wird hiermit auf dem Rhein in Kraft gesetzt. Der Beschluss nach Satz 1 wird nachstehend als Anlage 6 veröffentlicht.
Artikel 2
Änderung der Verordnung zur Einführung der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung
Die Verordnung zur Einführung der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung vom 19. Dezember 1994 (BGBl. 1994 II S. 3816), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 5. April 2023 (BGBl. 2023 II Nr. 105) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Ber. Artikel 2 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
(2) Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung
|
(Stand: 21.03.2024)
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