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Änderungstext
Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Ordnung *
Vom 15. Juni 2005
(BGBl. I Nr. 35 vom 24.06.2005 S. 1674)
Auf Grund des § 32 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 6 und 9 des Luftverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 1999 (BGBl. I S. 550),der zuletzt durch Artikel 285 Nr. 7 Buchstabe a der Verordnung vom 29. Oktober2001 (BGBl. I S. 2785) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen:
Die Luftverkehrs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 1999 (BGBl. I S. 580), zuletzt geändert durch Artikel 333 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304), wird wie folgt geändert:
1. In der Inhaltsübersicht wird im Ersten Abschnitt nach § 5a folgende Angabe eingefügt:
" § 5b Meldung von sicherheitsrelevanten Ereignissen
§ 5c Register für Ereignisse nach § 5b".
2. Nach § 5a werden die §§ 5b und 5c eingefügt.
3. Dem § 10 wird neuer Absatz 4 angefügt.
4. Nach Anlage 5 werden die Anlagen 6 und 7 eingefügt.
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2005 in Kraft.
(Stand: 29.08.2018)
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