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Regelwerk
Änderungstext

Fuenfte Verordnung zur Änderung der Bodenabfertigungsdienst-Verordnung

Vom 6. Dezember 2018
(BGBl. I Nr. 46 vom 19.12.2018 S. 2442)



Auf Grund des § 19c Absatz 2 sowie des § 32 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3a des Luftverkehrsgesetzes, von denen § 32 Absatz 1 Satz 1 zuletzt durch Artikel 567 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur:

Artikel 1

Die Anlage 5 der Bodenabfertigungsdienst-Verordnung vom 10. Dezember 1997 (BGBl. I S. 2885), die zuletzt durch Artikel 6 Absatz 16 des Gesetzes vom 23. Mai 2017 (BGBl. I S. 1228) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Die Tabelle über die Zahl der zuzulassenden Selbstabfertiger und Drittabfertiger auf dem Flughafen Düsseldorf (DUS) wird wie folgt gefasst:

alt neu


Dienst gemäß Anlage 1 Zahl
Selbstabfertiger
Zahl
Drittabfertiger
3 Gepäckabfertigung 2 2
4 Fracht- und Postabfertigung (Beförderung zwischen Flugplatz und Flugzeug)
4.1 in bezug auf Fracht ohne Zollagerbetrieb 2 2
4.2 in bezug auf Post Postabfertigung entfällt
5.1 Lotsen 2 2
5.2 Unterstützen beim Parken 2 2
5.3 Kommunikation Flugzeug/Abfertiger unbegrenzt 6
5.4 Be- und Entladung sowie Beförderung Besatzung/Fluggast/Gepäck 2 2
5.5 Anlassen/Triebwerke 2 2
5.6 Bewegen des Flugzeugs/Bereitstellen 2 2
5.7 Beförderung, Ein-/Ausladen von Nahrungsmitteln/Getränken 4 4
7 Betankungsdienste
7.1 Be- und Enttanken 2 4
7.2 Nachfüllen von Öl und anderen Flüssigkeiten unbegrenzt unbegrenzt
 
"Dienst gemäß Anlage 1 Zahl
Selbstabfertiger
Zahl
Drittabfertiger
3 Gepäckabfertigung 2 3
4 Fracht- und Postabfertigung (Beförderung zwischen Flugplatz und Flugzeug)
4.1 in Bezug auf Fracht ohne Zolllagerbetrieb 2 3
4.2 in Bezug auf Post Postabfertigung
entfällt
Postabfertigung
entfällt
5.1 Lotsen 2 2
5.2 Unterstützen beim Parken unbegrenzt unbegrenzt
5.3 Kommunikation Flugzeug/Abfertiger unbegrenzt 6
5.4 Be- und Entladung sowie Beförderung Fluggast/Gepäck
Beförderung Besatzung
2
unbegrenzt
3
unbegrenzt
5.5 Anlassen/Triebwerke 2 3
5.6 Bewegen des Flugzeugs/Bereitstellen 2 3
5.7 Beförderung, Ein-/Ausladen von Nahrungsmitteln/ Getränken 2 4
7 Betankungsdienste
7.1 Be- und Enttanken 2 4
7.2 Nachfüllen von Öl und anderen Flüssigkeiten unbegrenzt unbegrenzt".

2. Die Tabelle über die Zahl der zuzulassenden Selbstabfertiger und Drittabfertiger auf dem Flughafen Berlin-Schönefeld (SXF) wird wie folgt gefasst:

alt neu
Dienst gemäß Anlage 1 Zahl
Selbstabfertiger
Zahl
Drittabfertiger
3 Gepäckabfertigung 2 2
4 Fracht- und Postabfertigung (Beförderung zwischen Flugplatz und Flugzeug) 2 2
5.1 Lotsen  

 

 

2

 

 

 

2

5.2 Unterstützen beim Parken
5.3 Kommunikation Flugzeug/Abfertiger
5.4

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