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Beförderung gefährlicher Güter
- Verlängerung der Geltungsdauer von Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte im Seeverkehr
Vom 09. Februar 2021
(VKBl. Nr. 5 vom 15.03.2021 S. 216)
Nach Abstimmung mit den obersten Verkehrsbehörden der Länder und dem DIHK gebe ich Folgendes bekannt:
Soweit Gefahrgutbeauftragte im Seeverkehr im Besitz von Schulungsbescheinigungen nach der Gefahrgutbeauftragtenverordnung ( GbV) sind, wird auf die Verfolgung eines Verstoßes nach § 9 Absatz 2 Nummer 1 GbV als Ordnungswidrigkeit nach § 10 Nummer 1 Buchstabe d GbV ( § 47 Absatz 1 des OWiG) verzichtet, wenn der Schulungsnachweis zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. September 2021 endet und dessen Inhaber vor dem 1. Oktober 2021 eine Prüfung nach § 6 Absatz 4 GbV bestanden hat.
Diese Vorgehensweise ist befristet bis zum 1. Oktober 2021.
ENDE |
(Stand: 01.10.2021)
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