Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk |
Zweite Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsrechts-Zuständigkeits-Verordnung
Vom 9. Mai 2016
(GVBl. II vom 12.05.2016 Nr. 22)
Auf Grund des § 6 Absatz 2 des Landesorganisationsgesetzes vom 24. Mai 2004 (GVBl. I S. 186), der durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl. I Nr. 28 S. 2) geändert worden ist, verordnet die Landesregierung:
Die Straßenverkehrsrechts-Zuständigkeits- Verordnung vom 11. August 2009 (GVBl. II S. 523), die durch die Verordnung vom 21. Mai 2015 (GVBl. II Nr. 23) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 3 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
a) In Nummer 2 wird der Punkt am Ende durch das Wort "und" ersetzt.
b) Folgende Nummer 3 wird angefügt:
"3. die Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nach § 45 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung, soweit diese durch die Regelpläne vom 9. Oktober 2015 des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur im Verkehrsblatt (VkBl. 2015 S. 686) oder des für den Straßenverkehr zuständigen Ministeriums des Landes im Amtsblatt für Brandenburg im Zusammenhang mit der Durchführung von Großraum- und Schwertransporten zur Visualisierung der Verkehrszeichenanordnungen durch private Verwaltungshelfer festgelegt worden sind."
2. In § 4 Absatz 2 Nummer 2 werden die Wörter "jedoch nicht für den Bereich der Bundesautobahnen" durch die Wörter "soweit nicht gemäß § 3 der Landesbetrieb Straßenwesen zuständig ist" ersetzt.
Diese Verordnung tritt am 1. Juni 2016 in Kraft.
ID 16/0754
ENDE |
(Stand: 29.08.2018)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion