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Änderungstext
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs
- Baden-Württemberg -
Vom 24. Juni 2020
(GBl. Nr. 21 vom 29.06.2020 S. 426)
Der Landtag hat am 24. Juni 2020 das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs
§ 15 Absatz 6 des Gesetzes über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs vom 8. Juni 1995 (GBl. S. 417), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GBl. S. 1561, 1562) geändert worden ist, wird folgender Satz angefügt:
"Abweichend davon werden im Jahr 2020 50 Prozent der Zuweisung zum 1. April 2020, 25 Prozent zum 1. Juli 2020 und 25 Prozent zum 1. Oktober 2020 ausgezahlt."
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
ID: 201170
ENDE |
(Stand: 29.03.2021)
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