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Änderungstext
Erlass zur Änderung der "Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen (Durchführungsrichtlinien Gefahrgut - RSEB)"
- Nordrhein-Westfalen -
Vom 17. Juni 2021
(MBl. NRW. Nr. 16 vom 23.06.2021 S. 360)
Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums für Verkehr
des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie
des Ministeriums des Inneren
des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales und
des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
Der Gemeinsame Runderlass vom 30. Juli 2002 (MBl. NRW. S. 906), der zuletzt durch Runderlass vom 1. Juli 2019 (MBl. NRW. S. 255) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
Nummer 1 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
1 Allgemeine Richtlinien
Die Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen (Durchführungsrichtlinien Gefahrgut) - RSEB- sind am 30. April 2019 (VkBl 2019, S. 306) neu gefasst worden. Ich bitte, nach diesen Richtlinien zu verfahren. Gleichzeitig werden die GGVSEB-Durchführungsrichtlinien - RSEB- vom 28. April 2017 (VkBl. 2017, S. 474) aufgehoben. |
"1. Allgemeine Richtlinien
Die Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen (Durchführungsrichtlinien Gefahrgut) - RSEB- sind am 15. April.2021 (VkBl 2021, S. 375) neu gefasst worden. Ich bitte, nach diesen Richtlinien zu verfahren." |
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
ID: 211463
ENDE |
(Stand: 20.07.2021)
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