Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk, Gefahrgut |
Landesverordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden nach dem Luftverkehrsgesetz, dem Luftsicherheitsgesetz und dem Landesseilbahngesetz
- Schleswig-Holstein -
Vom 6. November 2005
(GVBl. Nr. 16 vom 24.11.2005 S. 527; 28.11.2017 S. 551 17)
Gl.-Nr.: B 200-0-26
Aufgrund der
Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus - Amt für Planfeststellung Verkehr - ist Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde nach § 10 Absatz 1 LuftVG.
Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein ist
(Stand: 08.07.2022)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion