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Änderungstext
Landesverordnung zur Änderung der Hafenabgabenverordnung
- Schleswig-Holstein -
Vom 6. Mai 2022
(GVOBl. Schl.-H. Nr. 8 vom 23.06.2022 S. 639)
Aufgrund des § 98 Satz 1 des Landeswassergesetzes vom 13. November 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 425), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Juni
Die Hafenabgabenverordnung vom 22. Oktober 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 412), geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 2. November 2015 (GVOBl. Schl.-H. S. 387, 388), Ressortbezeichnungen ersetzt durch Artikel 20 der Verordnung vom 16. Januar 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 30), wird wie folgt geändert:
1. Die Überschrift wird wie folgt geändert:
Nach der Angabe "Hafenabgabenverordnung" wird die Angabe " - HafAbgVO" eingefügt.
2. § 1 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 wird die Angabe "Friedrichskoog," gestrichen.
b) In Absatz 2 wird die Angabe "9. Februar 2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 151), zuletzt geändert durch Verordnung vom 21. August 2012 (GVOBl. Schl.-H. S. 626)" durch die Angabe "25. November 2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 385), zuletzt geändert durch Verordnung vom 30. März 2022 (GVOBl. Schl.-H. S. 478)" ersetzt.
3. § 2 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
Die Angabe "Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus" wird durch die Angabe "für Verkehr zuständigen Ministeriums" ersetzt.
4. In § 2 Absatz 2, 3 und 4, § 11 Absatz 4 und 6, § 12 Satz 1, § 18 Nummer 2, § 21 und § 24 wird jeweils die Angabe "Abs." durch das Wort "Absatz" ersetzt.
5. In § 2 Absatz 3 und 4 sowie § 24 wird jeweils die Angabe "Nr." durch das Wort "Nummer" ersetzt.
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
ID: 221399
ENDE |
(Stand: 07.07.2022)
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