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Regelwerk

Änderungstext

Landesverordnung zur Änderung der Hafenabgabenverordnung
- Schleswig-Holstein -

Vom 15. Oktober 2024
(GVOBl. Schl.-H. Nr. 13 vom 01.11.2024 S. 758)


Aufgrund des § 98 Satz 1 des Landeswassergesetzes vom 13. November 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 425), zuletzt geändert durch Artikel 3 Nummer 3 des Gesetzes vom 6. Dezember 2022 (GVOBl. Schl.-H. S. 1002, 1003), verordnet das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus:

Artikel 1
(Gültig ab 01.01.2025 siehe =>)

Die Hafenabgabenverordnung vom 22. Oktober 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 412), zuletzt geändert durch Verordnung vom 5. April 2023 (GVOBl. Schl.-H. S. 221), Ressortbezeichnungen ersetzt durch Artikel 20 der Verordnung vom 16. Januar 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 30), wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Absatz 2 wird die Angabe "Artikel 1 der Verordnung vom 22. Februar 2023 (GVOBl. Schl.-H. S. 81)" durch die Angabe "19. August 2024 (GVOBl. Schl.-H. S. 722)" ersetzt.

2. § 9 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 3 wird wie folgt geändert:

aa) Die Angabe "2,75 Euro" durch die Angabe "2,80 Euro" ersetzt.

bb) Die Angabe "4,47 Euro" durch die Angabe "4,56 Euro" ersetzt.

cc) Die Angabe "6,11 Euro" durch die Angabe "6,23 Euro" ersetzt.

dd) Die Angabe "8,15 Euro" durch die Angabe "8,31 Euro" ersetzt.

ee) Die Angabe "10,13 Euro" durch die Angabe "10,33 Euro" ersetzt.

ff) Die Angabe "14,87 Euro" durch die Angabe "15,17 Euro" ersetzt.

gg) Die Angabe "18,94 Euro" durch die Angabe "19,32 Euro" ersetzt.

hh) Die Angabe "23,67 Euro" durch die Angabe "24,14 Euro" ersetzt.

b) In Absatz 4 wird die Angabe "0,42 Euro" durch die Angabe "0,43 Euro" ersetzt.

3. § 11 Absatz 5 wird wie folgt geändert:

a) Die Angabe "4,97 Euro/m2" wird durch die Angabe "5,07 Euro/m2" ersetzt.

b) Die Angabe "22,40 Euro/m2" wird durch die Angabe "22,85 Euro/m2" ersetzt.

4. § 14 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

a) Nummer 1 wird wie folgt geändert:

aa) In Buchstabe a wird die Angabe "0,50 Euro" durch die Angabe "0,51 Euro" ersetzt.

bb) In Buchstabe b wird die Angabe "0,28 Euro" durch die Angabe "0,29 Euro" ersetzt.

b) Nummer 2 wird wie folgt geändert:

aa) In Buchstabe a wird die Angabe "0,45 Euro" durch die Angabe "0,46 Euro" ersetzt.

bb) In Buchstabe b wird die Angabe "0,61 Euro" durch die Angabe "0,62 Euro" ersetzt.

cc) In Buchstabe c wird die Angabe "0,82 Euro" durch die Angabe "0,84 Euro" ersetzt.

5. § 15 wird wie folgt geändert:

a) In Nummer 1 wird die Angabe "0,33 Euro" durch die Angabe "0,34 Euro" ersetzt.

b) In Nummer 2 wird die Angabe "0,56 Euro" durch die Angabe "0,57 Euro" ersetzt.

c) In Nummer 3 wird die Angabe "0,79 Euro" durch die Angabe "0,81 Euro" ersetzt.

6. § 19 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

a) Die Angabe "0,34 Euro" wird durch die Angabe "0,35 Euro" ersetzt.

b) Die Angabe "0,39 Euro je m2" wird durch die Angabe "0,40 Euro je m2" ersetzt.

7. In § 22 wird die Angabe "392,00 Euro" durch die Angabe "399,84 Euro" ersetzt.

8. § 23 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 2 wird wie folgt geändert:

aa) Nummer 1 wird wie folgt geändert:

aaa) In Buchstabe a wird die Angabe "3,92 Euro" durch die Angabe "4,00 Euro" ersetzt.

bbb) In Buchstabe b wird die Angabe "10,86 Euro" durch die Angabe "11,08 Euro" ersetzt.

ccc) In Buchstabe c wird die Angabe "16,29 Euro" durch die Angabe "16,62 Euro" ersetzt.

bb) In Nummer 2 wird die Angabe "6,92 Euro" durch die Angabe "7,06 Euro" ersetzt.

cc) In Nummer 3 wird die Angabe "6,83 Euro" durch die Angabe "6,86 Euro" ersetzt.

b) Absatz 3 wird wie folgt geändert:

aa) In Nummer 1 wird die Angabe "6,84 Euro" durch die Angabe "6,97 Euro" ersetzt.

bb) In Nummer 2 wird die Angabe "10,25 Euro" durch die Angabe "10,45 Euro" ersetzt.

cc) In Nummer 3 wird die Angabe "6,84 Euro" durch die Angabe "6,97 Euro" und die Angabe "10,25 Euro" durch die Angabe "10,45 Euro" ersetzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

ID: 242580


ENDE

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(Stand: 13.11.2024)

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