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Änderungstext
Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes und des Verwaltungsstrukturreformgesetzes
Vom 14. Januar 2009
(ABl. Nr. 11 vom 19.03.2009 S. 482)
Der Landtag des Saarlandes hat folgendes Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
Artikel 1
Änderung des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes
§ 2 Abs. 1 Satz 2 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes vom 13. Juni 2001 (Amtsbl. S. 1430), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 21. November 2007 (Amtsbl. S. 2393), wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
Für Maßnahmen gegenüber Fahrerlaubnisinhabern im Ausland ist ebenfalls das Landesverwaltungsamt zuständig. | "Für Maßnahmen gegenüber Fahrerlaubnisinhabern im Ausland ist der Landkreis Saarlouis zuständig." |
Artikel 2
Änderung des Verwaltungsstrukturreformgesetzes
Artikel 12 Abs. 3 Satz 2 des Verwaltungsstrukturreformgesetzes vom 21. November 2007 (Amtsbl. S. 2393)
wird aufgehoben.
Artikel 3
Inkrafttreten
(Stand: 29.08.2018)
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