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Regelwerk

Änderungstext

Richtlinien zur Durchführung der Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und mit Eisenbahnen

Vom 03.02.2010
(MBl. NRW Nr. 7 vom 04.03.2010 S. 134)



Gem. RdErl. d. Ministeriums für Bauen Verkehr -III B 2 24-03/3.3 ,
des Innenministeriums -41-57.04.13-3-,
d. Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales -II a 3- 8232.0.2
und d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz -VII-2 92.14.27-
v. 3.2.2010

Der Gem. RdErl. vom 30.07.2002 (SMBl. NRW. 924) wird wie folgt geändert:

1.

Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

alt neu
Richtlinien zur Durchführung der Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende
Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und mit Eisenbahnen
"Richtlinien zur Durchführung der Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und Binnenschifffahrt"


2.

Nummer 1 wird wie folgt gefasst:


alt neu
1 Allgemeine Richtlinien

Die Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahnen (GGVSE - Durchführungsrichtlinien) - RSE - sind am 20. Januar 2005 (VkBl. 2005, Heft 5, S. 138) neu gefasst worden.

Ich bitte, nach diesen Richtlinien zu verfahren

 "Allgemeine Richtlinien

Die Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB-Durchführungsrichtlinien) -RSEB- sind am 3.9.2009 (VkBl 2009, Heft 19, S.666) neu gefasst worden.

Ich bitte, nach diesen Richtlinien zu verfahren.

Gleichzeitig wurden die GGVSE-Durchführungsrichtlinien -RSE- vom 29.01.2007 (VkBl. 2007 S. 106, 2008 S. 322) aufgehoben."

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