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Änderungstext
Richtlinien zur Durchführung der Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und mit Eisenbahnen
Vom 03.02.2010
(MBl. NRW Nr. 7 vom 04.03.2010 S. 134)
Gem. RdErl. d. Ministeriums für Bauen Verkehr -III B 2 24-03/3.3 ,
des Innenministeriums -41-57.04.13-3-,
d. Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales -II a 3- 8232.0.2
und d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz -VII-2 92.14.27-
v. 3.2.2010
Der Gem. RdErl. vom 30.07.2002 (SMBl. NRW. 924) wird wie folgt geändert:
Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
Richtlinien zur Durchführung der Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und mit Eisenbahnen |
"Richtlinien zur Durchführung der Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und Binnenschifffahrt" |
Nummer 1 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
1 Allgemeine Richtlinien
Die Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahnen (GGVSE - Durchführungsrichtlinien) - RSE - sind am 20. Januar 2005 (VkBl. 2005, Heft 5, S. 138) neu gefasst worden. Ich bitte, nach diesen Richtlinien zu verfahren |
"Allgemeine Richtlinien
Die Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB-Durchführungsrichtlinien) -RSEB- sind am 3.9.2009 (VkBl 2009, Heft 19, S.666) neu gefasst worden. Ich bitte, nach diesen Richtlinien zu verfahren. Gleichzeitig wurden die GGVSE-Durchführungsrichtlinien -RSE- vom 29.01.2007 (VkBl. 2007 S. 106, 2008 S. 322) aufgehoben." |
(Stand: 03.02.2021)
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