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Glossar der Benennungen | Anhang B 14 |
AIRBAG-GASGENERATOREN, PYROTECHNISCH oder AIRBAG-MODULE, PYROTECHNISCH oder GURTSTRAFFER, PYROTECHNISCH | Gegenstände, die pyrotechnische Stoffe enthalten und als lebensrettende Airbags oder Sicherheitsgurte in Fahrzeugen verwendet werden. |
ANZÜNDER | Gegenstände, die einen oder mehrere explosive Stoffe enthalten und dazu verwendet werden, eine Deflagration in einer Anzünd- oder Zündkette auszulösen. Sie können chemisch, elektrisch oder mechanisch ausgelöst werden. Die folgenden gesondert aufgeführten Gegenstände falle nnicht under diese Benennung: ANZÜNDER, ANZÜNDSCHNUR; ANZÜNDHÜTCHEN; ANZÜNDLITZE; ANZÜNDSCHNUR; StopPINEN, NICHT SPRENGKRÄFTIG; TREIBLADUNGSANZÜNDER; ZÜNDER, NICHT SPRENGKRÄFTIG |
ANZÜNDER, ANZÜNDSCHNUR | Gegenstände unterschiedlichen Aufbaus, die zur Anzündung von Anzündschnur dienen und durch Reibung, Perkussion oder elektrisch ausgelöst werden. |
ANZÜNDHÜTCHEN | Gegenstände, die aus Metall- oder Kunststoffkapseln bestehen, in denen eine kleine Menge eines Gemisches aus Zündstoffen, die sich leicht durch Schlag entzünden lassen, enthalten ist. Sie dienen als Anzündmittel in Patronen für Handfeuerwaffen und als Perkussionsanzünder für Treibladungen. |
ANZÜNDLITZE | Gegenstand, der entweder aus Textilfäden, die mit Schwarzpulver oder einem anderen pyrotechnischen Satz bedeckt sind und sich in einem biegsamen Schlauch befinden, oder aus einer Seele aus Schwarzpulver in einer biegsamen Textilumspinnung besteht. Er brennt entlang seiner Längenausdehnung mit offener Flamme und dient der Übertragung der Anzündung von einer Einrichtung auf eine Ladung oder einen Anzündverstärker. |
Anzündmittel | Allgemeiner Begriff, der im Zusammenhang mit der Methode zum Anzünden einer Anzündkette explosiver oder pyrotechnischer Stoffe verwendet wird (zum Beispiel: ein Treibladungsanzünder; ein Anzünder für einen Raketenmotor; ein nicht sprengkräftiger Zünder). |
ANZÜNDSCHNUR, rohrförmig, mit Metallmantel | Gegenstand, der aus einer Metallröhre mit einer Seele aus deflagrierendem Explosivstoff besteht. |
ANZÜNDSCHNUR (SICHERHEITSZÜNDSCHNUR) |
Gegenstand, der aus einer Seele aus feinkörnigem Schwarzpulver besteht, die von einem biegsamen Textilgewebe mit einem oder mehreren äußeren Schutzüberzügen umhüllt ist. Er brennt nach dem Anzünden mit vorbestimmter Geschwindigkeit ohne jegliche explosive Wirkung ab. |
AUSLÖSEVORRICHTUNGEN MIT EXPLOSIVSTOFF |
Gegenstände, die aus einer kleinen Explosivstoffladung und einem Zündmittel bestehen. Sie dienen dazu, Einrichtungen durch Durchtrennen des Gestänges oder der Verbindungsstücke rasch auszulösen. |
Ausstoßladungen | Eine Ladung eines deflagrierenden Explosivstoffes, die dazu bestimmt ist, die Nutzlast ohne Schaden aus den übergeordneten Gegenständen auszustoßen. |
BESTANDTEILE, ZÜNDKETTE, N.A.G. | Gegenstände mit Explosivstoff, die dazu bestimmt sind, eine Detonation oder eine Deflagration in einer Zündkette zu übertragen. |
BLITZLICHTPULVER | Pyrotechnischer Stoff, der beim Anzünden intensives Licht aussendet. |
Bomben | Gegenstände mit Explosivstoff, die aus Luftfahrzeugen abgeworfen werden. Sie können eine entzündbare Flüssigkeit mit einer Sprengladung, einen Blitzsatz oder eine Sprengladung enthalten. Die Benennung schließt Torpedos (Luftfahrzeug) aus und umfasst:
BOMBEN, BLITZLICHT; |
Deflagrierender Explosivstoff | Ein Stoff, z.B. ein Treibstoff, der bei Anzündung und Verwendung in üblicher Art und Weise deflagriert anstatt zu detonieren. |
Detonatoren | Gegenstände, die aus kleinen Metall- oder Kunststoffrohren bestehen und Explosivstoffe wie Bleiazid, PETN oder Kombinationen von Explosivstoffen enthalten. Sie sind zur Auslösung von Zündketten bestimmt. Es kann sich um Sprengkapseln mit oder ohne Verzögerungselement handeln. Unter diese Benennung fallen:
DETONATOREN FÜR MUNITION Unter diese Benennung fallen auch Verbindungsstücke ohne biegsame Sprengschnur. |
Detonierender Explosivstoff | Ein Stoff, der bei Zündung und Verwendung in üblicher Art und Weise detoniert anstatt zu deflagrieren. |
Explodieren | Das Verb wird verwendet, um die explosiven Wirkungen zu bezeichnen, die durch Luftstoß, Hitze und den Ausstoß von Flugkörpern menschliches Leben und Eigentum gefährden können. Es deckt sowohl Deflagration als auch Detonation ab. |
Explosion des gesamten Inhalts | Der Ausdruck "Explosion des gesamten Inhalts" wird bei der Prüfung eines einzelnen Gegenstands oder Versandstücks oder eines kleinen Stapels von Gegenständen oder Versandstücken |
Explosiver Zusatzbestandteil, isoliert | Ein "isolierter explosiver Zusatzbestandteil" ist eine kleine Einrichtung, die einen explosionsartigen Vorgang im Zusammenhang mit der Funktionsweise des Gegenstandes ausführt, der nicht die Leistung der Hauptexplosivladungen des Gegenstands betrifft. Das Funktionieren des Bestandteils löst keine Reaktion der im Gegenstand enthaltenen Hauptexplosivladungen aus. |
(Stand: 29.08.2018)
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